Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000963-G0-104
Anlage-Nr. :                2d
Seite :                     1/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  64R7705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  64R7705
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Ronal
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                         64R7705.088
Radausführungskennz.:                                  64R7705.088
Radgröße:                                                7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                  66,15 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      825 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2251 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   RENAULT

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                         ZPS5X3056 120 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         ZPS5X3266 120 Nm
                Schaftlänge 26,5 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         ZPS5X3266 140 Nm
                Schaftlänge 26,5 mm
BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         ZPS5X3266 130 Nm
                Schaftlänge 26,5 mm
BF5       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                         ZPS5X3056 110 Nm
                Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000963-G0-104
Anlage-Nr. :                2d
Seite :                     2/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  64R7705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
RHN                             e9*2018/858*30002*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 116      Renault Austral          235/60R17                           A02) bis A10)
                (ohne 4-Control                                              BF1) E75a)
                Hinterachslenkung,       245/55R17
                Verbundlenkerachse)
                                         255/55R17


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
RHN                             e9*2018/858*30002*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
96              Renault Austral          235/60R17                           A02) bis A10)
                (mit 4-Control                                               BF2) E75) EB1) EF0)
                Hinterachslenkung,       245/55R17
                Mehrlenkerachse)
                                         255/55R17


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
RFC                            e2*2007/46*0470*..
RFC                            e2*KS07/46*0064*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 165      Renault Espace          235/65R17                            A02) bis A10)
                                        A93a)                                BF3) EF0)

                                         245/60R17
                                         A93a)

                                         245/65R17
                                         A01) G01)

                                         255/60R17


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                              e2*2001/116*0373*..
Z                              e2*2007/46*0010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103      Renault Fluence         225/45R17                            A02) bis A10)
                                                                             A93) BF1)

Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
RFK                               e2*2018/858*00001*..
RFK                               e2*2018/858*00002*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 96       Renault Kangoo             225/45R17                         A02) bis A10)
                (inkl. Elektro-Fz.)                                          A93a) BF1) T94)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000963-G0-104
Anlage-Nr. :                2d
Seite :                     3/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  64R7705


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
T                                e2*2001/116*0363*..
T                                e2*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 118      Renault Laguna            215/55R17                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,                                          BF4) E62)
                Ausführungen mit          225/45R17
                kleinsten Serienreifen    A93)
                195/.. oder 205/..)
                                          225/50R17

                                         235/50R17


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
T                                e2*2001/116*0363*..
T                                e2*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 175      Renault Laguna            215/55R17                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,                                          BF4) E62) EF0)
                Ausführungen mit          225/45R17
                kleinsten Serienreifen    A93)
                215/.. oder 225/..)
                                          225/50R17

                                         235/50R17


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T                               e2*2001/116*0363*..
T                               e2*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 175      Renault Laguna           215/55R17                          A02) bis A10)
                (Allradlenkung)                                             BF4) EF0)
                                         225/45R17
                                         A93)

                                         225/50R17


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                               e2*2001/116*0373*..
Z                               e2*2007/46*0010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103      Renault Megane           225/45R17                          A02) bis A10)
                (Limousine 5-türig,                                         A93) BF5)
                Coupe, Kombi,
                Cabriolet,
                Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen
                195/65R15 oder
                205/55R16 oder
                205/50R17)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000963-G0-104
Anlage-Nr. :                2d
Seite :                     4/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  64R7705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                               e2*2001/116*0373*..
Z                               e2*2007/46*0010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103      Renault Megane           225/45R17                         A02) bis A10)
                (Limousine 5-türig,      A93)                              BF5)
                Coupe, Kombi,
                Cabriolet,               225/50R17
                Ausführungen mit         A01) K77) K78)
                Serienreifen 205/65R15
                oder 205/60R16 oder
                205/55R17)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                               e2*2001/116*0373*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 132     Renault Megane           225/45R17                         A02) bis A10)
                (Limousine 5-türig,                                        A93) BF5) E70) EF0)
                Coupe, Kombi,
                Cabriolet,
                Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen
                225/..)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
RFB                           e2*2007/46*0546*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130      Renault Megane,        225/45R17                           A02) bis A10)
                Megane Grandtour                                           BF1) EB2)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
RFB                           e2*2007/46*0546*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
151             Renault Megane GT,     225/45R17                           A02) bis A10)
                Megane Grandtour GT                                        BF1)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ                              e2*2001/116*0379*..
JZ                              e2*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 81       Renault Scenic, Grand    225/45R17                         A02) bis A10)
                Scenic                   A93)                              BF5)
                (Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen   225/50R17
                195/65R15 oder           A01) G6N) K64)
                205/55R16)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000963-G0-104
Anlage-Nr. :                2d
Seite :                     5/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  64R7705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ                              e2*2001/116*0379*..
JZ                              e2*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
78 bis 103      Renault Scenic, Grand    225/50R17                         A01) bis A10)
                Scenic                                                     BF5) K64)
                (Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen
                205/65R15 oder
                205/60R16 oder
                205/55R17)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ                              e2*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 118     Renault Scenic, Grand    225/50R17                         A01) bis A10)
                Scenic                                                     BF5) EF0) K64)
                (Ausführungen mit
                Serienreifen
                225/50R17 ww.
                225/45R18)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ                             e2*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 97       Renault Scenic XMOD     225/45R17                          A02) bis A10)
                                                                           BF5)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
RFD                            e11*2007/46*2969*..
RFD                            e2*2007/46*0653*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 165      Renault Talisman,       215/55R17                          A02) bis A10)
                Talisman Grandtour      N225)                              BF1) EF0)

                                        225/50R17
                                        A93)

                                        225/55R17

                                        235/50R17

                                        245/50R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000963-G0-104
Anlage-Nr. :                2d
Seite :                     6/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  64R7705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JL                              e2*98/14*0213*..
L                               e2*2007/46*0014*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 125      Renault Traffic          215/60R17                         A02) bis A10)
                (ab Modelljahr 2014)     GC3) T100)                        BF3) E67) ER1)

                                        215/60R17C
                                        G3L)

                                        225/55R17
                                        A01) G3L) K04) T101)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
       müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und
       dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000963-G0-104
Anlage-Nr. :                2d
Seite :                     7/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  64R7705


A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
       Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
       nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3056
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3266
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3266
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3266
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3056
       Anzugsmoment: 110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000963-G0-104
Anlage-Nr. :                2d
Seite :                     8/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  64R7705


E62)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

E67)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
       Fenster).

E70)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig auch mit den Radgrößen
       8,5Jx18H2 ET65 oder 8,5Jx19H2 ET65 ausgerüstet sind.

E75)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit Hinterachslenkung.

E75a) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Hinterachslenkung.

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Z31VZF mit belüfteter Scheibe Ø350x30 mm
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. ZF E932/D mit belüfteter Scheibe Ø330x16 mm

EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 54L mit belüfteter Scheibe Ø269x23 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser
       größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite
       größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1650 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
     den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G3L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R17C,
       215/65R16C ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
       Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G6N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17, 205/60R16
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GC3) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R17C ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000963-G0-104
Anlage-Nr. :                2d
Seite :                     9/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  64R7705


K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
       oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K64)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel
          sind komplett zu kürzen,
       • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste
          bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der
          Radhausausschnittkante) abzutrennen,
       • die verbleibende Filzinnenverkleidung ist an der Schnittkante eng an das
          Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben.

K77)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
       eng an die Radhauskante anzulegen.

K78)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
          Kunststoffinnenkotflügels ist auszuschneiden,
       • der dahinter befindliche Kunststoffsteg ist um 10 mm zu kürzen,
       • die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 5 mm zu kürzen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 2d mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 64R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 30.04.2024