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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000963-B0-104
Anlage-Nr. :                 4
Seite :                      1/5
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   64R7705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                      64R7705
Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 Ronal
Montageposition:                                      Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             64R7705.191
Radgröße:                                                    7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                            53 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        160 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                        65 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                         1125 kg
 Reifenabrollumfang:                                         2330 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   FORD

Radbefestigung
Auflagen-   Beschreibung der Befestigungsteile                                     Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                         moment
BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                                  ZPM5X2144 200 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000963-B0-104
Anlage-Nr. :                 4
Seite :                      2/5
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   64R7705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
FAD                             e11*2007/46*0801*..
FAD                             e5*2007/46*1032*..
FCD                             e1*2007/46*1100*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 125      Ford Transit, Transit    215/60R17C                        A02) bis A10)
                Tourneo                                                    BF1) E66) E68)
                (Kleinbus; geschlossener 225/55R17
                Kasten, mit oder ohne    T101)
                Seitenscheiben; Serie
                Sommerbereifung 215/..) 225/55R17C

                                        225/60R17
                                        A01) G01)

                                        235/55R17
                                        A01) G01)

                                        235/60R17
                                        A01) G01)

                                        235/60R17C
                                        A01) G01)

                                        245/55R17
                                        A01) G01)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
FAD                             e11*2007/46*0801*..
FAD                             e5*2007/46*1032*..
FCD                             e1*2007/46*1100*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 136      Ford Transit, Transit    235/60R17C                        A02) bis A10)
                Tourneo                                                    BF1) E67) E68)
                (Kleinbus; geschlossener
                Kasten, mit oder ohne
                Seitenscheiben; Serie
                Sommerbereifung 235/..)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
FAC                            e11*2007/46*0676*..
FAC                            e5*2007/46*1034*..
FCC                            e1*2007/46*1005*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 136      Ford Transit Custom,    225/55R17                          A01) bis A10)
                Tourneo Custom          T101)                              BF1) K03)
                (Kleinbus,
                Fahrzeugausführungen 225/55R17C
                ohne
                Radhausverbreiterungen
                )
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000963-B0-104
Anlage-Nr. :                 4
Seite :                      3/5
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   64R7705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
FAC                             e11*2007/46*0676*..
FAC                             e5*2007/46*1034*..
FCC                             e1*2007/46*1005*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136      Ford Transit Custom,     215/60R17                         A02) bis A10)
                Tourneo Custom           N225) T100)                       BF1) E72)
                (Kleinbus,
                Fahrzeugausführungen 215/60R17C
                mit Verbreiterungen)     N225)

                                        225/55R17
                                        N235) T101)

                                        225/55R17C
                                        N235)

                                        235/50R17
                                        T100)

                                        235/55R17

                                        zulässige Reifengrößen, ggf.       Auflagen und Hinweise
                                        Auflagen
                                        vorne             hinten
                                        215/60R17         235/55R17        A02) bis A10)
                                                                           BF1) E72) N225) T100) V00)
                                        215/60R17 M+S      235/55R17 M+S   A02) bis A10)
                                                                           BF1) E72) T100) V00)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
       Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
       Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
       Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000963-B0-104
Anlage-Nr. :                 4
Seite :                      4/5
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   64R7705



A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
       Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
       zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
       Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
       dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite mit
       Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die
       Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter
       eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
       Zubehörkit: ZPM5X2144
       Anzugsmoment: 200 Nm

E66)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der (Sommer-) Reifengröße ab
       Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen sind.

E67)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der (Sommer-) Reifengröße ab
       Nennbreite 235/.. ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen sind.

E68)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Bus“ oder “geschlossener Kasten“ (mit oder ohne
       seitliche Fenster).

E72)   Nur zulässig an Fahrzeuen mit folgen EG-Genehmigungs-Nrn:
       • Typ FCC ab e1*2007/46*1005* ab Nachtragsstand 10
       • Typ FAC ab e11*2007/46*0676* ab Nachtragsstand 9
       • Typ FAC ab e5*2007/46*1034*

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000963-B0-104
Anlage-Nr. :                 4
Seite :                      5/5
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   64R7705


K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-
       typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.

Die Anlage 4 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
64R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 26.08.2019