Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000963-D0-104
Anlage-Nr. : 4
Seite : 1/5
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 64R7705
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 64R7705
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 64R7705.191
Radausführungskennz.: 64R7705.191
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 53 mm
Lochkreisdurchmesser: 160 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 65,00 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 1125 kg
Reifenabrollumfang: 2330 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: FORD
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 ZPM5X2144 200 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000963-D0-104
Anlage-Nr. : 4
Seite : 2/5
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 64R7705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FAD e11*2007/46*0801*..
FAD e5*2007/46*1032*..
FCD e1*2007/46*1100*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 125 Ford Transit, Transit 215/60R17C A02) bis A10)
Tourneo BF1) E66) E68)
(Kleinbus; 225/55R17
geschlossener Kasten, T101)
mit oder ohne
Seitenscheiben; Serie 225/55R17C
Sommerbereifung 215/..)
225/60R17
A01) G01)
235/55R17
A01) G01)
235/60R17
A01) G01)
235/60R17C
A01) G01)
245/55R17
A01) G01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FAD e11*2007/46*0801*..
FAD e5*2007/46*1032*..
FCD e1*2007/46*1100*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 136 Ford Transit, Transit 235/60R17C A02) bis A10)
Tourneo BF1) E67) E68)
(Kleinbus;
geschlossener Kasten,
mit oder ohne
Seitenscheiben; Serie
Sommerbereifung 235/..)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FAC e11*2007/46*0676*..
FAC e5*2007/46*1034*..
FCC e1*2007/46*1005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 136 Ford Transit Custom, 225/55R17 A01) bis A10)
Tourneo Custom T101) BF1) K03)
(Kleinbus,
Fahrzeugausführungen 225/55R17C
ohne
Radhausverbreiterungen)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000963-D0-104
Anlage-Nr. : 4
Seite : 3/5
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 64R7705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FAC e11*2007/46*0676*..
FAC e5*2007/46*1034*..
FCC e1*2007/46*1005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136 Ford Transit Custom, 215/60R17 A02) bis A10)
Tourneo Custom N225) T100) BF1) E72)
(Kleinbus,
Fahrzeugausführungen 215/60R17C
mit Verbreiterungen) N225)
225/55R17
N235) T101)
225/55R17C
N235)
235/50R17
T100)
235/55R17
T103)
245/50R17
T103)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000963-D0-104
Anlage-Nr. : 4
Seite : 4/5
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 64R7705
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
Zubehörkit: ZPM5X2144
Anzugsmoment: 200 Nm
E66) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der (Sommer-) Reifengröße ab
Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen sind.
E67) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der (Sommer-) Reifengröße ab
Nennbreite 235/.. ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen sind.
E68) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Bus“ oder “geschlossener Kasten“ (mit oder ohne
seitliche Fenster).
E72) Nur zulässig an Fahrzeuen mit folgen EG-Genehmigungs-Nrn:
• Typ FCC ab e1*2007/46*1005* ab Nachtragsstand 10
• Typ FAC ab e11*2007/46*0676* ab Nachtragsstand 9
• Typ FAC ab e5*2007/46*1034*
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000963-D0-104
Anlage-Nr. : 4
Seite : 5/5
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 64R7705
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 4 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 64R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 22.10.2020