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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000963-D0-104
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     1/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  64R7705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  64R7705
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Ronal
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                         64R7705.191
Radausführungskennz.:                                  64R7705.191
Radgröße:                                                7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        53 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     160 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   65,00 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      1125 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2330 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   FORD

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                            ZPM5X2144 200 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000963-D0-104
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     2/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  64R7705


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FAD                              e11*2007/46*0801*..
FAD                              e5*2007/46*1032*..
FCD                              e1*2007/46*1100*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 125      Ford Transit, Transit     215/60R17C                        A02) bis A10)
                Tourneo                                                     BF1) E66) E68)
                (Kleinbus;                225/55R17
                geschlossener Kasten,     T101)
                mit oder ohne
                Seitenscheiben; Serie     225/55R17C
                Sommerbereifung 215/..)
                                          225/60R17
                                          A01) G01)

                                         235/55R17
                                         A01) G01)

                                         235/60R17
                                         A01) G01)

                                         235/60R17C
                                         A01) G01)

                                         245/55R17
                                         A01) G01)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FAD                              e11*2007/46*0801*..
FAD                              e5*2007/46*1032*..
FCD                              e1*2007/46*1100*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 136      Ford Transit, Transit     235/60R17C                        A02) bis A10)
                Tourneo                                                     BF1) E67) E68)
                (Kleinbus;
                geschlossener Kasten,
                mit oder ohne
                Seitenscheiben; Serie
                Sommerbereifung 235/..)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
FAC                             e11*2007/46*0676*..
FAC                             e5*2007/46*1034*..
FCC                             e1*2007/46*1005*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 136      Ford Transit Custom,     225/55R17                          A01) bis A10)
                Tourneo Custom           T101)                              BF1) K03)
                (Kleinbus,
                Fahrzeugausführungen 225/55R17C
                ohne
                Radhausverbreiterungen)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000963-D0-104
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     3/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  64R7705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
FAC                             e11*2007/46*0676*..
FAC                             e5*2007/46*1034*..
FCC                             e1*2007/46*1005*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136      Ford Transit Custom,     215/60R17                         A02) bis A10)
                Tourneo Custom           N225) T100)                       BF1) E72)
                (Kleinbus,
                Fahrzeugausführungen 215/60R17C
                mit Verbreiterungen)     N225)

                                         225/55R17
                                         N235) T101)

                                         225/55R17C
                                         N235)

                                         235/50R17
                                         T100)

                                         235/55R17
                                         T103)

                                         245/50R17
                                         T103)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000963-D0-104
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     4/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  64R7705



A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
       Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
       Zubehörkit: ZPM5X2144
       Anzugsmoment: 200 Nm

E66)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der (Sommer-) Reifengröße ab
       Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen sind.

E67)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der (Sommer-) Reifengröße ab
       Nennbreite 235/.. ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen sind.

E68)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Bus“ oder “geschlossener Kasten“ (mit oder ohne
       seitliche Fenster).

E72)   Nur zulässig an Fahrzeuen mit folgen EG-Genehmigungs-Nrn:
       • Typ FCC ab e1*2007/46*1005* ab Nachtragsstand 10
       • Typ FAC ab e11*2007/46*0676* ab Nachtragsstand 9
       • Typ FAC ab e5*2007/46*1034*

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000963-D0-104
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     5/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  64R7705


K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 4 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 64R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 22.10.2020