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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000963-B0-104
Anlage-Nr. :                 5
Seite :                      1/3
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   64R7705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                           64R7705
Art des Sonderrades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                       Ronal
Montageposition:                                           Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                  64R7705.114
Radgröße:                                                         7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                                 55 mm
Lochkreisdurchmesser:                                              120 mm
Lochzahl:                                                             5
Mittenlochdurchmesser:                                             65,1 mm
Zentrierart:                                                  Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                     ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                               1050 kg
 Reifenabrollumfang:                                         2251 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:       MAN

Radbefestigung
Auflagen-   Beschreibung der Befestigungsteile                                          Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                              moment
BF1         Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                                    180 Nm
            Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35,5 mm

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
SYN1E                           e1*2007/46*1626*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 130     MAN TGE                  235/60R17C                           A02) bis A10)
                (Allradantrieb;                                               BF1) E75)
                geschlossener Kasten
                mit u. ohne
                Seitenscheiben)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000963-B0-104
Anlage-Nr. :                 5
Seite :                      2/3
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   64R7705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
SYN1E                          e1*2007/46*1626*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 130      MAN TGE, eTGE           235/60R17C                        A02) bis A10)
                (Frontantrieb;                                            BF1) E75)
                geschlossener Kasten
                mit u. ohne
                Seitenscheiben)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
       Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
       Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
       Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
       Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
       zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
       Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
       dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000963-B0-104
Anlage-Nr. :                 5
Seite :                      3/3
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   64R7705


A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite mit
       Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die
       Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter
       eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35,5 mm
       Anzugsmoment: 180 Nm

E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche Fenster).

Die Anlage 5 mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
64R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 26.08.2019