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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000963-D0-104
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     1/3
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  64R7705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                            64R7705
Art des Sonderrades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                        Ronal
Montageposition:                                          Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                  64R7705.114
Radausführungskennz.:                                           64R7705.114
Radgröße:                                                          7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                                  55 mm
Lochkreisdurchmesser:                                              120 mm
Lochzahl:                                                              5
Mittenlochdurchmesser:                                            65,06 mm
Zentrierart:                                                  Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                     ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                               1050 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2251 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:       MAN

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                      Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                              moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                                  180 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35,5 mm

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
SYN1E                           e1*2007/46*1626*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 130     MAN TGE                  235/60R17C                               A02) bis A10)
                (Allradantrieb;                                                   BF1) E75)
                geschlossener Kasten mit
                u. ohne Seitenscheiben)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000963-D0-104
Anlage-Nr. :                5
Seite :                     2/3
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  64R7705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
SYN1E                           e1*2007/46*1626*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 130      MAN TGE, eTGE            235/60R17C                        A02) bis A10)
                (Frontantrieb;                                             BF1) E75) ER1)
                geschlossener Kasten mit
                u. ohne Seitenscheiben)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000963-D0-104
Anlage-Nr. :                5
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  64R7705


A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
       Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge
       35,5 mm
       Anzugsmoment: 180 Nm

E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
       Fenster).

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 2100 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

Die Anlage 5 mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 64R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 22.10.2020