Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO Nr. : RA-000963-G0-104 Anlage-Nr. : 5a Seite : 1 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 64R7705 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 64R7705 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 64R7705.114 Radausführungskennz.: 64R7705.114 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 55 mm Lochkreisdurchmesser: 120 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 65,06 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 1050 kg Reifenabrollumfang: 2251 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: VW Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, 180 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO Nr. : RA-000963-G0-104 Anlage-Nr. : 5a Seite : 2 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 64R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 2H e1*2007/46*0356*.. 2HS2 e1*2007/46*0750*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 90 bis 132 VW Amarok 215/65R17 A02) bis A10) (ohne Serien- T103) BF1) Radhausverbreiterungen) 215/70R17 T101) 225/65R17 225/70R17 225/70R17C 235/60R17 235/60R17C 235/65R17 245/60R17 A01) K04) 245/65R17 A01) K04) 255/55R17 A01) K03) K04) 255/60R17 A01) K03) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 2H e1*2007/46*0356*.. 2HS2 e1*2007/46*0750*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 90 bis 132 VW Amarok 245/60R17 A02) bis A10) (mit Serien- BF1) EF0) Radhausverbreiterungen) 245/65R17 245/70R17 GEZ) 255/60R17 255/65R17 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO Nr. : RA-000963-G0-104 Anlage-Nr. : 5a Seite : 3 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 64R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SYMVE e1*2007/46*1953*.. SYMWE e1*2007/46*1935*.. SYN1E e1*2007/46*1613*.. SYN2E e1*2007/46*1614*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 130 VW Crafter, e-Crafter, 235/60R17C A02) bis A10) Grand California BF1) E75) ER1) (Frontantrieb; geschlossener Kasten mit u. ohne Seitenscheiben, Wohnmobil) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SYMVE e1*2007/46*1953*.. SYMWE e1*2007/46*1935*.. SYN1E e1*2007/46*1613*.. SYN2E e1*2007/46*1614*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 90 bis 130 VW Crafter, Grand 235/60R17C A02) bis A10) California BF1) E75) ER1) (Allradantrieb, Heckantrieb; geschlossener Kasten mit u. ohne Seitenscheiben, Wohnmobil) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO Nr. : RA-000963-G0-104 Anlage-Nr. : 5a Seite : 4 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 64R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7HC e1*2001/116*0220*.. 7HCA e1*2001/116*0286*.. 7HK L148 7HM e1*2001/116*0218*.. 7HMA e1*2001/116*0289*.. 7J0 e1*2007/46*0130*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 62 bis 128 VW T5, Multivan, 215/60R17C A02) bis A10) Multivan Beach, A93) N225) BF1) E75) E89) E97) Multivan Starline, Caravelle, California, 225/55R17 California Beach, N235) T101) Transporter, Transporter Flex, 225/55R17C Business N235) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 225/60R17 in 16Zoll) A01) G01) N235) 235/50R17 T100) 235/55R17 245/50R17 245/55R17 A01) G01) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO Nr. : RA-000963-G0-104 Anlage-Nr. : 5a Seite : 5 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 64R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7HC e1*2001/116*0220*.. 7HCA e1*2001/116*0286*.. 7HK L148 7HM e1*2001/116*0218*.. 7HMA e1*2001/116*0289*.. 7J0 e1*2007/46*0130*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 62 bis 173 VW T5, Multivan, 215/60R17C A02) bis A10) Multivan Beach, A93) N225) BF1) E75) E89) E97) Multivan Starline, Caravelle, California, 225/55R17 California Beach, N235) T101) Transporter, Transporter Flex, 225/55R17C Business N235) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 225/60R17 in17Zoll) A01) G01) N235) 235/55R17 245/50R17 245/55R17 A01) G01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7J0 e1*2007/46*0130*.. 7J0 L225 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 62 bis 173 VW T5 Transporter 215/60R17C A02) bis A10) (offener Kasten, Plane A93) N225) BF1) E88) E89) E97) +Spriegel, Pritschenaufbau, 225/55R17 Tiefladepritsche) N235) T101) 225/55R17C N235) 235/50R17 T100) 235/55R17 245/50R17 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO Nr. : RA-000963-G0-104 Anlage-Nr. : 5a Seite : 6 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 64R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7HC e1*2001/116*0220*.. 7HMA e1*2001/116*0289*.. 7J0 e1*2007/46*0130*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 62 bis 132 VW T6 bzw. T6.1; Bus, 215/60R17C A02) bis A10) geschlossener Kasten A93) BF1) E75) E97a) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 225/50R17 in 16Zoll) T98) 225/55R17 T101) 225/55R17C 235/50R17 T100) 235/55R17 245/50R17 255/50R17 A01) K96) T101) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7HC e1*2001/116*0220*.. 7HMA e1*2001/116*0289*.. 7J0 e1*2007/46*0130*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 62 bis 150 VW T6 bzw. T6.1; Bus, 215/60R17C A02) bis A10) geschlossener Kasten A93) N225) BF1) E75) E97a) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 225/50R17 in 17Zoll) N235) T98) 225/55R17 N235) T101) 225/55R17C N235) 235/50R17 T100) 235/55R17 245/50R17 255/50R17 A01) K96) T101) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO Nr. : RA-000963-G0-104 Anlage-Nr. : 5a Seite : 7 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 64R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7J0 e1*2007/46*0130*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 62 bis 150 VW T6 bzw. T6.1 215/60R17C A02) bis A10) Transporter A93) N225) BF1) E88) E97a) (offener Kasten, Plane +Spriegel, 225/55R17C Pritschenaufbau, Tiefladepritsche) 235/55R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ST e1*2018/858*00018*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 150 VW T7 Multivan 215/60R17 A02) bis A10) A93) A11) BF1) 215/60R17C A93) 215/65R17C 225/55R17 A93) 225/55R17C A93) 225/60R17 A93) 235/50R17 235/55R17 235/60R17C 245/50R17 245/55R17 255/50R17 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO Nr. : RA-000963-G0-104 Anlage-Nr. : 5a Seite : 8 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 64R7705 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO Nr. : RA-000963-G0-104 Anlage-Nr. : 5a Seite : 9 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 64R7705 BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm Anzugsmoment: 180 Nm E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche Fenster). E88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Aufbauart: offener Kasten, Plane und Spriegel, Pritschenaufbau,Tiefladepritsche. E89) Nicht zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig nur mit den Reifengrößen 225/75R16 oder 225/75R16C ausgerüstet sind. E97) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T5 Bus/Transporter“: - ABE-Nr. L148 bis Nachtrag 15, - ABE-Nr. L225 bis Nachtrag 15, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0218* bis Nachtrag 19, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* bis Nachtrag 35, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0286* bis Nachtrag 14, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* bis Nachtrag 24, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* bis Nachtrag 15. E97a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T6 Bus/Transporter“: - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* ab Nachtrag 36, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* ab Nachtrag 25, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* ab Nachtrag 16. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 2100 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GEZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 245/70R17, 265/60R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO Nr. : RA-000963-G0-104 Anlage-Nr. : 5a Seite : 10 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 64R7705 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K96) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 nach innen zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: • der hinter dem Kunststoffinnenkotflügel befindliche Blechsteg (im Schwenkbereich des Reifens vor der Vorderachse) ist um 10 mm einzuformen/umzubördlen, • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich um 10 mm zur Fahrzeugmitte hin einzuformen. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage 5a mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 64R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 30.04.2024