Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000963-E0-104
Anlage-Nr. : 6
Seite : 1/5
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 64R7705
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 64R7705
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 64R7705.102
Radausführungskennz.: 64R7705.102
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 60 mm
Lochkreisdurchmesser: 118 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 71,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 1075 kg
Reifenabrollumfang: 2266 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: CITROEN
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm ZPS5X3046 160 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000963-E0-104
Anlage-Nr. : 6
Seite : 2/5
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 64R7705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
250L L773
Y e3*2001/116*0234*..
Y e3*2007/46*0046*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 130 Citroen Jumper 215/60R17C A01) bis A10)
(Serie 15-Zoll, und nur K04) A93) BF1) E10) E80) E81)
geschlossener Kasten K01) S03)
mit oder ohne 225/55R17C
Scheiben, bis K04)
Modelljahr 2013,
e3*2001/116*0234* bis 225/60R17
NT 11; e3*2007/46*0046* G01) K04) T103)
bis NT 08)
235/55R17
K04) T103)
235/60R17C
G01) K04)
245/55R17
G01) K02) T106)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Y e3*2001/116*0234*..
Y e3*2007/46*0046*..
Y e3*2007/46*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 130 Citroen Jumper 215/60R17C A01) bis A10)
(Serie 15-Zoll, und nur A93) K04) BF1) E80) E81a) K01) S03)
geschlossener Kasten
mit oder ohne 225/55R17C
Scheiben, ab A93) K04)
Modelljahr 2014,
e3*2001/116*0234* ab 225/60R17
NT 11; e3*2007/46*0046* A93) G01) K04) T103)
ab NT 9)
225/65R17C
A93a) G01) K04)
235/55R17
A93) K02) T103)
235/60R17
A93) G01) K02) T106)
235/60R17C
A93) G01) K02)
245/55R17
A93) G01) K02) T106)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000963-E0-104
Anlage-Nr. : 6
Seite : 3/5
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 64R7705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Y e3*2007/46*0046*..
Y e3*2007/46*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 121 Citroen Jumper 215/70R17 A02) bis A10)
(Serie 16-Zoll, und nur A93) N225) T101) BF1) E80) E81b) S03)
geschlossener Kasten
mit oder ohne 225/70R17C
Scheiben, ab A01) K03)
Modelljahr 2017)
235/65R17
A01) A93a) K03) K04)
245/60R17
A01) A93) K01) K04)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000963-E0-104
Anlage-Nr. : 6
Seite : 4/5
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 64R7705
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Zubehörkit: ZPS5X3046
Anzugsmoment: 160 Nm
E10) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung ausgerüstet
sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E80) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
Fenster).
E81) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
• Genehmigungs-Nr. e3*2001/116*0234* bis NT 10
• Genehmigungs-Nr. e3*2007/46*0046* bis NT 08
E81a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014:
• Genehmigungs-Nr. e3*2001/116*0234* ab NT 11
• Genehmigungs-Nr. e3*2007/46*0046* ab NT 09
E81b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017
• Genehmigungs-Nr. e3*2007/46*0046* ab NT 09
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000963-E0-104
Anlage-Nr. : 6
Seite : 5/5
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 64R7705
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte zu
entfernen.
T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T106) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1900 kg bei LI 106 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 950 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 6 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
64R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 03.12.2021