Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO Nr. : RA-000963-G0-104 Anlage-Nr. : 7a Seite : 1/4 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 64R7705 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 64R7705 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 64R7705.154 Radausführungskennz.: 64R7705.154 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 60 mm Lochkreisdurchmesser: 130 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 78,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 1250 kg Reifenabrollumfang: 2330 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: FIAT Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M16x1,5, 180 Nm Schaftlänge 31 mm BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M16x1,5, 180 Nm Schaftlänge 30 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO Nr. : RA-000963-G0-104 Anlage-Nr. : 7a Seite : 2/4 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 64R7705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 250 e3*2001/116*0232*.. 250 e3*2007/46*0044*.. 250L L779 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 130 Fiat Ducato Maxi 235/60R17C A01) bis A10) (bis Modelljahr 2013; BF1) E79) E80) K03) S03) geschlossener Kasten mit oder ohne Seitenscheiben) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 250 e3*2001/116*0232*.. 250 e3*2007/46*0044*.. 250 e3*2007/46*0049*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 132 Fiat Ducato Maxi 235/60R17C A01) bis A10) (ab Modelljahr 2014; A93) BF2) E26) E26a) E79a) geschlossener Kasten mit E80) K03) K04) S03) oder ohne Seitenscheiben ) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO Nr. : RA-000963-G0-104 Anlage-Nr. : 7a Seite : 3/4 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 64R7705 A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M16x1,5, Schaftlänge 31 mm Anzugsmoment: 180 Nm BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M16x1,5, Schaftlänge 30 mm Anzugsmoment: 180 Nm E26) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Elektro-Antrieb. E26a) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Gasantrieb E79) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013: • Genehmigungs-Nr. e3*2001/116*0232* bis NT 15 • Genehmigungs-Nr. e3*2007/46*0044* bis NT 10 E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014: • Genehmigungs-Nr. e3*2001/116*0232* ab NT 16 • Genehmigungs-Nr. e3*2007/46*0044* ab NT 11 • Genehmigungs-Nr. e3*2007/46*0049* ab NT 08 E80) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche Fenster). Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51921 nach §22 StVZO Nr. : RA-000963-G0-104 Anlage-Nr. : 7a Seite : 4/4 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 64R7705 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte zu entfernen. Die Anlage 7a mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 64R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 30.04.2024