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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000955-B0-104
Anlage-Nr. :                 35a
Seite :                      1/6
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R6655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                          65R6655
Art des Sonderrades:                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                      Ronal
Montageposition:                                          Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                 65R6655.573
Radgröße:                                                        6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                                 22 mm
Lochkreisdurchmesser:                                             112 mm
Lochzahl:                                                            5
Mittenlochdurchmesser:                                            66,5 mm
Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                    ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                               730 kg
 Reifenabrollumfang:                                         2280 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:      MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen-   Beschreibung der Befestigungsteile                                         Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                             moment
BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24 mm                 ZPS5X3058 110 Nm
BF2         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm                 ZPS5X3283 130 Nm

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
203                            e1*98/14*0139*..
203K                           e1*98/14*0158*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 125      Mercedes C-Klasse       205/55R16                            A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,                                           BF1) E66) EF0)
                W203 bis                225/50R16
                e1*98/14*0139*13, S203 A01) K03) K04)
                bis e1*98/14*0158*10,
                außer AMG-Modelle)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000955-B0-104
Anlage-Nr. :                 35a
Seite :                      2/6
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R6655


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
203CL                          e1*98/14*0159*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 125      Mercedes C-Klasse       205/55R16                         A02) bis A10)
                Coupe                                                     BF1) E66)
                (bis e1*98/14*0159*10) 225/50R16
                                        A01) K03) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
203                           e1*98/14*0139*..
203K                          e1*98/14*0158*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 125      Mercedes C-Klasse       195/60R16                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,                                        BF1) E67) EF0)
                W203 ab                 205/50R16
                e1*98/14*0139*14,
                S203 ab                 205/55R16
                e1*98/14*0158*11, außer
                AMG-Modelle)            215/55R16

                                        225/50R16
                                        A01) K04)

                                        235/50R16
                                        A01) K03) K04) K56)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
203CL                          e1*98/14*0159*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 135      Mercedes C-Klasse       195/60R16                         A02) bis A10)
                Coupe, CLC                                                BF1) E67) EF0)
                (ab e1*98/14*0159*11) 205/55R16

                                        215/55R16

                                        225/50R16
                                        A01) K04)

                                        235/50R16
                                        A01) K03) K04) K56)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000955-B0-104
Anlage-Nr. :                 35a
Seite :                      3/6
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R6655


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204                           e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 155      Mercedes C-Klasse      205/60R16                         A01) bis A10)
                (Limousine, W205)      K04)                              BF2) E103) EF0) K01)

                                       215/55R16
                                       K04)

                                       215/60R16
                                       GAZ) K04)

                                       225/55R16
                                       K02)

                                       235/50R16
                                       K02) K28)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                          e1*2001/116*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 155      Mercedes C-Klasse      205/60R16                         A01) bis A10)
                (Kombi, S205)          K04)                              BF2) E103) EF0) K01)

                                       215/55R16
                                       K04)

                                       215/60R16
                                       K04)

                                       225/55R16
                                       K02)

                                       235/50R16
                                       K02) K28)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000955-B0-104
Anlage-Nr. :                 35a
Seite :                      4/6
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R6655


A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
       Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
       Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
       Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
       Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
       zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
       Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
       dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite mit
       Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die
       Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter
       eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3058
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3283
       Anzugsmoment: 130 Nm

E66)   Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge bis MJ 2003 (u.a. erkennbar an Halbrund – Instrumenten f.
       Tacho u. Drehzahl).

E67)   Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge ab Modelljahr 2004 (u.a. erkennbar an Rund –
       Instrumenten für Tacho und Drehzahl).

E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
      Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
      • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000955-B0-104
Anlage-Nr. :                 35a
Seite :                      5/6
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R6655


EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GAZ)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18,
       225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
       EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K56)   Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
       • die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang zum hinteren
         Stoßfänger komplett umzulegen,
       • die umgelegte Radhauskante ist im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfängers auszustellen,
       • die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus
         ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm zu kürzen,
       • die Befestigungsschrauben sind nach hinten zu versetzen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000955-B0-104
Anlage-Nr. :                 35a
Seite :                      6/6
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R6655


Die Anlage 35a mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 65R6655 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 23.09.2019