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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53055 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001057-A0-104
Anlage-Nr. :                26
Seite :                     1/5                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6654


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     65R6654
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                            Ronal                                    Ronal
Montageposition:                      Vorderachse                          Hinterachse
Radausführung:                        65R6654.13                            65R6654.03
Radgröße:                              6½Jx16H2                             6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                       45 mm                                35 mm
Lochkreisdurchmesser:                   100 mm                                100 mm
Lochzahl:                                      4                                    4
Mittenlochdurchmesser:                  68,0 mm                               68,0 mm
Zentrierart:                        Mittenzentrierung                    Mittenzentrierung
Zentrierring:                        4 Ø68 Ø60.15                         4 Ø68 Ø60.15
geprüfte Radlast:                        615 kg                                   615 kg
bei Reifenabrollumfang:                 2000 mm                              2015 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Renault

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
AH                               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              ZP40364 110 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm




RA-001057-A0-104-26~RE-4-100-60-ET35_65R6654
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53055 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001057-A0-104
Anlage-Nr. :                26
Seite :                     2/5                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6654


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
AH                               e2*2007/46*0457*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           6.5x16,ET45          6.5x16,ET35
48 bis 68       Renault Twingo             185/50R16            185/50R16          A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung)

                                           195/45R16             195/45R16         A02) bis A10)
                                                                 A94a)

                                           205/45R16             205/45R16         A01) bis A10)
                                           K03)

                                           175/55R16             195/50R16         A02) bis A10)
                                           M00)                                    V00)

                                           185/50R16             205/45R16         A02) bis A10)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
AH                                e2*2007/46*0457*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           6.5x16,ET45          6.5x16,ET35
48 bis 68       Renault Twingo             185/50R16            185/50R16          A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung)

                                           195/45R16             195/45R16         A02) bis A10)


                                           195/50R16             195/50R16         A01) bis A10)
                                                                 K100)             G01)

                                           205/45R16             205/45R16         A02) bis A10)


                                           175/55R16             195/50R16         A01) bis A10)
                                           M00)                  K100)             V00)

                                           185/50R16             205/45R16         A02) bis A10)




RA-001057-A0-104-26~RE-4-100-60-ET35_65R6654
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53055 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001057-A0-104
Anlage-Nr. :                26
Seite :                     3/5                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6654


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
AH                              e2*2007/46*0457*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         6.5x16,ET45          6.5x16,ET35
80              Renault Twingo GT        185/50R16            185/50R16          A02) bis A10)
                                                                                 EF0)

                                          195/45R16            195/45R16         A02) bis A10)
                                                                                 EF0)

                                          195/50R16            195/50R16         A01) bis A10)
                                                               K100)             EF0)

                                          205/45R16            205/45R16         A02) bis A10)
                                                                                 EF0)

                                          175/55R16            195/50R16         A01) bis A10)
                                          M00)                 K100)             EF0)V00)

                                          185/50R16            205/45R16         A02) bis A10)
                                                                                 EF0)V00)


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

RA-001057-A0-104-26~RE-4-100-60-ET35_65R6654
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53055 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001057-A0-104
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6654


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K100) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffradhausverbreiterung
     komplett zu kürzen.




RA-001057-A0-104-26~RE-4-100-60-ET35_65R6654
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6654


M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 26 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 65R6654 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 22.01.2020




RA-001057-A0-104-26~RE-4-100-60-ET35_65R6654