Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53055 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001057-A0-104
Anlage-Nr. : 25
Seite : 1/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R6654
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 65R6654
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal Ronal
Montageposition: Vorderachse Hinterachse
Radausführung: 65R6654.13 65R6654.03
Radgröße: 6½Jx16H2 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm 100 mm
Lochzahl: 4 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Zentrierring: 4 Ø68 Ø60.15 4 Ø68 Ø60.15
geprüfte Radlast: 615 kg 615 kg
bei Reifenabrollumfang: 2000 mm 2015 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Smart
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
451 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40364 110 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
RA-001057-A0-104-25~MC-4-100-60-ET35_65R6654
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53055 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001057-A0-104
Anlage-Nr. : 25
Seite : 2/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R6654
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
451 e1*2001/116*0413*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
6.5x16,ET45 6.5x16,ET35
41 bis 80 Smart ForTwo 175/55R16 195/50R16 A01) bis A10)
(Baureihe C 453, M00) K04) V00)
Fahrzeugausführungen
ohne Flap an Hinterachse) 185/50R16 205/45R16 A01) bis A10)
K04) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
451 e1*2001/116*0413*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
6.5x16,ET45 6.5x16,ET35
41 bis 80 Smart ForTwo 175/55R16 195/50R16 A02) bis A10)
(Baureihe C 453, M00) V00)
Fahrzeugausführungen mit 185/50R16 205/45R16 A02) bis A10)
Flap an Hinterachse) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
451 e1*2001/116*0413*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
6.5x16,ET45 6.5x16,ET35
41 bis 80 Smart ForFour 185/50R16 185/50R16 A01) bis A10)
(Baureihe W 453, K04)
Fahrzeugausführung ohne
Flap an Hinterachse) 195/45R16 195/45R16 A01) bis A10)
A94)K04)
205/45R16 205/45R16 A01) bis A10)
K04)
175/55R16 195/50R16 A01) bis A10)
M00) K04) V00)
185/50R16 205/45R16 A01) bis A10)
K04) V00)
RA-001057-A0-104-25~MC-4-100-60-ET35_65R6654
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53055 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001057-A0-104
Anlage-Nr. : 25
Seite : 3/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R6654
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
451 e1*2001/116*0413*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
6.5x16,ET45 6.5x16,ET35
41 bis 80 Smart ForFour 185/50R16 185/50R16 A02) bis A10)
(Baureihe W 453,
Fahrzeugausführungen mit
Flap an Hinterachse) 195/45R16 195/45R16 A02) bis A10)
A94)
205/45R16 205/45R16 A02) bis A10)
175/55R16 195/50R16 A01) bis A10)
M00) K04) V00)
185/50R16 205/45R16 A02) bis A10)
V00)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
RA-001057-A0-104-25~MC-4-100-60-ET35_65R6654
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53055 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001057-A0-104
Anlage-Nr. : 25
Seite : 4/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R6654
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 25 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 65R6654 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 22.01.2020
RA-001057-A0-104-25~MC-4-100-60-ET35_65R6654