Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53055 nach §22 StVZO Nr. : RA-001057-A0-104 Anlage-Nr. : 3b Seite : 1/7 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6654 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 65R6654 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 65R6654.02 Radgröße: 6½Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 98 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø68 Ø58.1 geprüfte Radlast: *) 615 kg Reifenabrollumfang: 2015 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: FIAT Radbefestigung Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 32 mm ZP40201 110 Nm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53055 nach §22 StVZO Nr. : RA-001057-A0-104 Anlage-Nr. : 3b Seite : 2/7 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6654 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 312 e3*2001/116*0261*.. 312 e3*2007/46*0064*.. 312 e3*2007/46*0071*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 77 Fiat 500 185/50R16 A02) bis A10) (außer Serie nur A01) G01) BF1) S03) 165/65R14 oder nur 155/80R13) 195/40R16 195/45R16 205/45R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 312 e3*2001/116*0261*.. 312 e3*2007/46*0064*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 Fiat 500 165/50R16 A02) bis A10) (Serie nur 165/65R14 A93a) BF1) S03) od. nur 155/80R13) 185/50R16 A01) G01) 195/40R16 195/45R16 G0A) 205/45R16 A01) G01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 312 e3*2001/116*0261*.. 312 e3*2007/46*0064*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 99 bis 121 Fiat 500 Abarth 195/45R16 A02) bis A10) BF1) EF0) S03) 205/45R16 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53055 nach §22 StVZO Nr. : RA-001057-A0-104 Anlage-Nr. : 3b Seite : 3/7 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6654 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 198 e3*2001/116*0248*.. 198 e3*2001/116*0288*.. 198 e3*2007/46*0022*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 121 Fiat Bravo, Bravo LPG 195/55R16 A02) bis A10) A93) BF1) EF0) S03) 195/60R16 A93) 205/55R16 215/50R16 215/55R16 225/50R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 225 e3*2001/116*0271*.. 225 e3*2007/46*0011*.. 225L N157 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 54 bis 70 Fiat Fiorino, Fiorino Qubo 185/55R16 A01) bis A10) N195) T87) BF1) K01) S03) 195/50R16 K04) 195/55R16 K04) 205/50R16 K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 312 e3*2007/46*0064*.. 312 e3*2007/46*0071*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 70 Fiat Panda, Panda Van 165/50R16 A02) bis A10) (nicht zulässig an A93) G9X) N175) T77) BF1) E19a) E47) S03) Ausführungen Panda Cross) 195/40R16 GDV) 195/45R16 G8C) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53055 nach §22 StVZO Nr. : RA-001057-A0-104 Anlage-Nr. : 3b Seite : 4/7 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6654 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 192 e3*98/14*0089*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 110 Fiat Stilo 195/55R16 A02) bis A10) (Schrägheck 3-/ 5-türig) A93) BF1) S03) 205/50R16 A93) 205/55R16 A01) A93) K15) K23) 215/50R16 A01) A93) K15) K23) 225/50R16 A01) K15) K23) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 192 e3*98/14*0089*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 110 Fiat Stilo SW 195/55R16 A02) bis A10) (Kombi) A93) BF1) S03) 205/50R16 A93) 205/55R16 A01) A93) K15) K23) 215/50R16 A01) A93) K15) K23) 225/50R16 A01) K15) K23) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53055 nach §22 StVZO Nr. : RA-001057-A0-104 Anlage-Nr. : 3b Seite : 5/7 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6654 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 32 mm Zubehörkit: ZP40201 Anzugsmoment: 110 Nm E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb. E47) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Fiat Panda Cross. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53055 nach §22 StVZO Nr. : RA-001057-A0-104 Anlage-Nr. : 3b Seite : 6/7 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6654 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 155/80R13 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G8C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/70R14, 175/65R14, 185/55R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G9X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/65R14, 165/70R14, 175/65R14, 185/55R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GDV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/65R14, 175/65R14, 185/55R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53055 nach §22 StVZO Nr. : RA-001057-A0-104 Anlage-Nr. : 3b Seite : 7/7 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6654 K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. N175) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 175/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte zu entfernen. T77) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 824 kg bei LI 77 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 412 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage 3b mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 65R6654 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 22.01.2020