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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000955-F0-104
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     1/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  65R6655
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Ronal
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          65R6655.07
Radausführungskennz.:                                   65R6655.07
Radgröße:                                               6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   76,00 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: *)                                      730 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2175 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25,                     ZP50717     140 Nm
                Schaftlänge 29,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000955-F0-104
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     2/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H                           e1*2007/46*2018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110      BMW 1er, 1er xDrive    195/55R16 M+S                       A01) bis A10)
                (ohne Flap)                                                BF1) EF0) K04)
                                       195/60R16 M+S

                                         205/55R16 M+S
                                         K01)

                                         205/60R16 M+S
                                         K01)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H                           e1*2007/46*2018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110      BMW 1er, 1er xDrive    195/55R16 M+S                       A01) bis A10)
                (mit Flap)                                                 BF1) EF0) K04)
                                       195/60R16 M+S

                                         205/55R16 M+S
                                         K01)

                                         205/60R16 M+S
                                         K01)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F2GC                            e1*2007/46*2064*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110      BMW 2er Gran Coupe, 195/55R16 M+S                          A01) bis A10)
                2er xDrive Gran Coupe                                      BF1) EF0) K04)
                                         195/60R16 M+S

                                         205/55R16 M+S
                                         K01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000955-F0-104
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     3/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
FMCA                            e1*2007/46*1679*..
FML2                            e1*2007/46*1678*..
UKL-L                           e1*2007/46*0371*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 155      BMW Mini                 175/55R16                         A01) bis A10)
                (Limousine 2-türig,      K04) M00) N185) T80)              BF1) EF0) K01)
                Cabrio, außer Elektro)
                                         175/55R16 M+S
                                         K04) M00) T80) W185)

                                         185/50R16
                                         G01) K04) N195) T81)

                                         185/50R16 M+S
                                         G01) K04) T81) W195)

                                         185/55R16
                                         K04) K87) N195)

                                         185/55R16 M+S
                                         K04) K87) W195)

                                         195/50R16
                                         K04) K87) N205)

                                         195/55R16
                                         K04) K87) N205)

                                         205/50R16
                                         K02) K87)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
FML4                            e1*2007/46*1680*..
UKL-L                           e1*2007/46*0371*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 155      BMW Mini                 175/55R16                         A01) bis A10)
                (Limousine 4-türig)      M00) N185) T80)                   BF1) EF0) K01) K04)

                                         175/55R16 M+S
                                         M00) T80) W185)

                                         185/50R16
                                         G01) N195) T81)

                                         185/50R16 M+S
                                         G01) T81) W195)

                                         185/55R16
                                         N195)

                                         185/55R16 M+S
                                         W195)

                                         195/50R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000955-F0-104
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     4/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FMK                              e1*2007/46*1683*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 141      BMW Mini Clubman          195/60R16 M+S                     A01) bis A10)
                (Frontantrieb u. Allrad)                                    BF1) EF0) K01) K04)
                                          205/55R16 M+S

                                         205/60R16 M+S
                                         K88)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX                           e1*2007/46*1682*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 110      BMW Mini Countryman 205/60R16 M+S                           A02) bis A10)
                                       A93)                                 A11) BF1) EF0)

                                         205/65R16 M+S
                                         A93)

                                         215/60R16 M+S
                                         A01) A93) K01)

                                         215/65R16 M+S
                                         A01) K01)

                                         225/55R16 M+S
                                         A01) A93a) K01)

                                         225/60R16 M+S
                                         A01) K01)

                                         235/55R16 M+S
                                         A01) A93a) K01) K04)

                                         235/60R16 M+S
                                         A01) K01) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
FML2E                         e1*2007/46*2063*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
75              BMW Mini Cooper SE     195/55R16                            A01) bis A10)
                                                                            BF1) EF0) K01) K04)
                                         205/50R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000955-F0-104
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     5/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
FM6                           e1*2018/858*00373*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 150     BMW Mini Cooper C, Mini 195/50R16                         A01) bis A10)
                Cooper S                A93)                              BF1) EF0) K01)

                                        195/55R16
                                        A93a)

                                        205/50R16
                                        A93a) K04)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000955-F0-104
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     6/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
       Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm
       Zubehörkit: ZP50717
       Anzugsmoment: 140 Nm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
       Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
       Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000955-F0-104
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     7/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K87)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Kunststoff- Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm über Schweller bis 50
          Grad nach hinten auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
       • die Befestigungsnieten des Filzinnenkotflügel sind zu entfernen,
       • der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist im gesamten Verlauf des Radhauses um einen
          Streifen von 50mm zu kürzen und klebend am Innenradhaus zu befestigen.

K88)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • Die Kunststoff-Radhausausschnittkante ist im Bereich von 100 mm vor und hinter
          Radmitte um 5 mm zu kürzen.
       • Die Kunststoff-Radhauskante und der Kunststoffinnenkotflügel sind in diesem Bereich
          durch Erwärmung um 5 mm auszustellen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T80)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 900 kg bei LI 80 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 450 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T81)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

W185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000955-F0-104
Anlage-Nr. :                3
Seite :                     8/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655



W195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 3 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 65R6655 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 15.05.2024