Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000955-A0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 1 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6655 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 65R6655 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 65R6655.07 Radgröße: 6½Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45 geprüfte Radlast: 730 kg bei Reifenabrollumfang: 2175 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG ,Mercedes-Benz AG bzw. DaimlerChrysler AG Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 202, 203, 203CL, 203K, 208, Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZP50742 110 Nm 209, 210, H0 M12x1,5, Schaftlänge 25 mm 117, 169, 176, 204, 204K, 245, Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZP50706 130 Nm 245G, 246 M14x1,5, Schaftlänge 28 mm 639/2, 639/4, 639/5 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZP50706 175 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28 mm RA-000955-A0-104-03a~DB-5-112-66_5-ET35_65R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000955-A0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 2 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6655 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 169 e1*2001/116*0288*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 142 Mercedes A-Klasse 185/55R16 A02) bis A10) A01)K01)K04)K15)K23)N195) 185/55R16 M+S A01)K01)K04)K15)K23) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 176 e1*2007/46*0928*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 135 Mercedes A-Klasse 195/60R16 A02) bis A10) (Beim Typ 245G nur A01)K04)N205) E100)E93)EF0) zulässig an Fahrzeugausführungen ab 195/60R16 M+S EG-Genehmigungs-Nr. A01)K04)W205) e1*2001/116*0470*04) 205/55R16 A01)K03)K04) 215/50R16 A01)K01)K04) 215/55R16 A01)K01)K04)K13) 225/50R16 A01)K01)K04)K13) 235/50R16 A01)K01)K02)K103)K13)K25)K28) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245 e1*2001/116*0314*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 142 Mercedes B-Klasse 205/55R16 A02) bis A10) (Beim Typ 245G nur A01)K01)K04)K81) E99) zulässig an Fahrzeugausführungen bis 215/50R16 EG-Genehmigungs-Nr. A01)K01)K04)K81) e1*2001/116*0470*02) RA-000955-A0-104-03a~DB-5-112-66_5-ET35_65R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000955-A0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 3 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6655 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 246 e1*2007/46*0751*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 135 Mercedes B- Klasse 195/55R16 A02) bis A10) (Beim Typ 245G nur N205) E100)EF0) zulässig an Fahrzeugausführungen ab 195/55R16 M+S EG-Genehmigungs-Nr. W205) e1*2001/116*0470*04) 195/60R16 N205) 195/60R16 M+S W205) 205/55R16 A01)K04) 215/50R16 A01)K04) 215/55R16 A01)G0X)K04)K13)K22)K25) 225/50R16 A01)K04) 235/50R16 A01)G0X)K01)K04)K103)K13)K20)K22)K25 )K28) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 Mercedes B-Klasse electric 205/60R16 A02) bis A10) drive 215/55R16 215/60R16 225/55R16 A01)K04) 235/50R16 A01)K04) RA-000955-A0-104-03a~DB-5-112-66_5-ET35_65R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000955-A0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 4 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6655 Typ: H0 ABE / EG-Genehmigung: G363; e1*92/53*0001*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 145 Mercedes C-Klasse 205/50R16 A02)bis A10) Limousine E06) 205/55R16 225/50R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A02)bis A10) E06)V00) e1*92/53*0001*26E 970/1030(1110) 5/112/66,5 Typ: 202 ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0034*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 145 Mercedes C- Klasse Kombi 205/50R16 A02) bis A10) E06) 205/55R16 225/50R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A02)bis A10) E06)V00) e1*93/81*0034*18E 960/1070(1150) 5/112/66,5 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203 e1*98/14*0139*.. 203K e1*98/14*0158*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 125 Mercedes C-Klasse 205/55R16 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, W203 A94) E66)EF0) bis e1*98/14*0139*13, S203 bis 225/50R16 e1*98/14*0158*10, außer AMG-Modelle) RA-000955-A0-104-03a~DB-5-112-66_5-ET35_65R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000955-A0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 5 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6655 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203CL e1*98/14*0159*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 125 Mercedes C-Klasse Coupe 205/55R16 A02) bis A10) (bis e1*98/14*0159*10) A94) E66) 225/50R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203 e1*98/14*0139*.. 203K e1*98/14*0158*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 125 Mercedes C-Klasse 195/60R16 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, W203 A94) E67)EF0) ab e1*98/14*0139*14, S203 ab e1*98/14*0158*11, 205/50R16 außer AMG-Modelle) A94) 205/55R16 A94) 215/55R16 A94) 225/50R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203CL e1*98/14*0159*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 135 Mercedes C-Klasse Coupe, 195/60R16 A02) bis A10) CLC A94) E67)EF0) (ab e1*98/14*0159*11) 205/55R16 A94) 215/55R16 A94) 225/50R16 RA-000955-A0-104-03a~DB-5-112-66_5-ET35_65R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000955-A0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 6 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6655 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 Mercedes C-Klasse 195/55R16 A02) bis A10) (Coupe, C204) N205) E110)EF0) 195/55R16 M+S 195/60R16 N205) 195/60R16 M+S 205/55R16 N215) 205/55R16 M+S 215/50R16 A01)K01)N225) 215/55R16 A01)K01)N225) 225/50R16 A01)K01)K04)N235) 235/50R16 A01)K01)K04)K13)K21)N245) RA-000955-A0-104-03a~DB-5-112-66_5-ET35_65R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000955-A0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 7 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6655 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 115 Mercedes C-Klasse 195/60R16 A02) bis A10) (Limousine, W204) N205) E104)EF0) 195/60R16 M+S 205/55R16 N215) 205/55R16 M+S 215/55R16 A01)K03)N225) 225/50R16 A01)K01)K04)N235) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 155 Mercedes C-Klasse 205/60R16 A02) bis A10) (Limousine, W205) E103)EF0) 215/55R16 A01)K01) 215/60R16 A01)GAZ)K01) 225/55R16 A01)K01)K04) 235/50R16 A01)K01)K04) 235/55R16 A01)GAZ)K01)K04) RA-000955-A0-104-03a~DB-5-112-66_5-ET35_65R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000955-A0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 8 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6655 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 155 Mercedes C-Klasse 205/60R16 A02) bis A10) (Kombi, S205) E103)EF0) 215/55R16 A01)K01) 215/60R16 A01)K01) 225/55R16 A01)K01)K04) 235/50R16 A01)K01)K04) 235/55R16 A01)K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 117 e1*2007/46*1007*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 135 Mercedes CLA-Klasse 205/55R16 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A01)K04) E100)E93a)EF0) 215/50R16 A01)K01)K04) 215/55R16 A01)K01)K04)K13) 225/50R16 A01)K01)K04)K13) 235/50R16 A01)K01)K02)K103)K13)K25)K28) RA-000955-A0-104-03a~DB-5-112-66_5-ET35_65R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000955-A0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 9 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6655 Typ: 208 ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0054*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 142 Mercedes CLK, 205/50R16 A02) bis A10)B25) Mercedes CLK Cabrio 205/55R16 225/50R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)B25) V00) E1*96/27*0054*15E 1010/1070(1140) 5/112/66,5 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 209 e1*98/14*0184*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 135 Mercedes CLK 195/55R16 A02) bis A10)B25) (mit und ohne Sportpaket) A94) EF0) 195/60R16 A94) 205/55R16 A94) 215/50R16 A94) 215/55R16 A94) 225/50R16 A94) RA-000955-A0-104-03a~DB-5-112-66_5-ET35_65R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000955-A0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 10 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6655 Typ: 210 ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0022*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 125 Mercedes E-Klasse 205/55R16 A02) bis A10)B25) Limousine A90)E05a) E88) 205/55R16 M+S A90) 215/55R16 A90)E05a) 215/55R16 M+S A90) e1*93/81*0022*24E 1095/1165(1225) 5/112/66,5 RA-000955-A0-104-03a~DB-5-112-66_5-ET35_65R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000955-A0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 11 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6655 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. 639/5 e1*2007/46*0459*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 140 Mercedes V- Klasse, Vito 195/65R16C A02) bis A10) (W 447, Ausführungen mit M00)N205) B71a)E105)EF0)ER1) Serienbereifung bis 18Zoll; 2WD und 4WD) 195/75R16C A01)G01)K13)M00)N205) 205/65R16C A01)K04)N215) 205/65R16 A01)K04)N215)T99) 215/60R16 A01)K04)N225)T99) 215/60R16C A01)K04)N225) 215/65R16 A01)G01)K04)N225) 215/65R16C A01)K04)N225) 215/70R16 A01)G01)K04)K123)K13)K25)N225) 225/60R16C A01)K01)K04) 225/60R16 A01)K01)K04) 225/65R16 A01)G01)K01)K04)K13)K25) 225/65R16C A01)G01)K01)K04)K13)K25) 235/55R16 A01)K01)K04)T98) 235/60R16 A01)G01)K01)K04)K13)K25) RA-000955-A0-104-03a~DB-5-112-66_5-ET35_65R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000955-A0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 12 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6655 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. RA-000955-A0-104-03a~DB-5-112-66_5-ET35_65R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000955-A0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 13 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6655 A90) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B25) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit 4-Kolben-Festsattel an Achse 1 (belüft. Bremsscheibe Ø316x28 mm) . B71a) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: - Faustsattel mit bel. Bremsscheibe Ø330x32 mm. E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E66) Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge bis MJ 2003 (u.a. erkennbar an Halbrund – Instrumenten f. Tacho u. Drehzahl). E67) Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge ab Modelljahr 2004 (u.a. erkennbar an Rund – Instrumenten für Tacho und Drehzahl). E88) Nicht für Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Rädern ab Felgenbreite 7 Zoll ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*02. E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*04. RA-000955-A0-104-03a~DB-5-112-66_5-ET35_65R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000955-A0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 14 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6655 E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29, - Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25 E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28, - Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24 E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W 447) : - Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10, - Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08, - Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06 Mercedes V-Klasse (W 447) : - Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09, - Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08, - Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06 E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1460 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000955-A0-104-03a~DB-5-112-66_5-ET35_65R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000955-A0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 15 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6655 GAZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. RA-000955-A0-104-03a~DB-5-112-66_5-ET35_65R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000955-A0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 16 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6655 K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen, - die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten, - Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen. K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen. K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm nach vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu versetzen, - die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist auszuschneiden, - die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm zu kürzen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000955-A0-104-03a~DB-5-112-66_5-ET35_65R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000955-A0-104 Anlage-Nr. : 3a Seite : 17 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6655 N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 3a mit den Blättern 1 bis 17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 65R6655 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 22.06.2018 RA-000955-A0-104-03a~DB-5-112-66_5-ET35_65R6655.docx