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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000955-C0-104
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     1 / 16
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    65R6655
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                Ronal
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           65R6655.07
Radausführungskennz.:                                    65R6655.07
Radgröße:                                                 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    76,00 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: *)                                        730 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2175 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                        ZP50706     130 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5,                        ZP50742    110 Nm
                Schaftlänge 25 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5,                        ZP50742    120 Nm
                Schaftlänge 25 mm
BF4       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                        ZP50706    175 Nm
                Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000955-C0-104
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     2 / 16
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
169                           e1*2001/116*0288*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 142      Mercedes A-Klasse      185/55R16                         A01) bis A10)
                                       N195)                             BF1) K01) K04) K15) K23)

                                       185/55R16 M+S


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
176                           e1*2007/46*0928*..
245G                          e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 135      Mercedes A-Klasse      195/60R16                         A01) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur     K04) N205)                        BF1) E93) E100) EF0)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen 195/60R16 M+S
                ab EG-Genehmigungs- K04) W205)
                Nr.
                e1*2001/116*0470*04) 205/55R16
                                       K03) K04)

                                       215/50R16
                                       K01) K04)

                                       215/55R16
                                       K01) K04) K13)

                                       225/50R16
                                       K01) K04) K13)

                                       235/50R16
                                       K01) K02) K13) K25) K28) K103)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A                           e1*2007/46*1829*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 120      Mercedes A-Klasse      205/60R16                         A01) bis A10)
                (Kompaktlimousine 5-                                     BF1) EF0) K04)
                türig)                 215/55R16
                                       K01)

                                       215/60R16
                                       K01) K25)

                                       225/55R16
                                       K01)
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A                            e1*2007/46*1829*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 120      Mercedes A-Klasse       205/60R16                         A01) bis A10)
                (Limousine 4-türig)                                       BF1) EF0) K04)
                                        215/55R16
                                        K01)

                                        215/60R16
                                        K01) K25)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
245                           e1*2001/116*0314*..
245G                          e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142      Mercedes B-Klasse      205/55R16                          A01) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur                                        BF1) E99) K01) K04) K81)
                zulässig an            215/50R16
                Fahrzeugausführungen
                bis EG-Genehmigungs-
                Nr.
                e1*2001/116*0470*02)
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                          e1*2001/116*0470*..
246                           e1*2007/46*0751*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 135      Mercedes B- Klasse     195/55R16                             A02) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur     N205)                                 BF1) E100) EF0)
                zulässig an
                Fahrzeugausführungen 195/55R16 M+S
                ab EG-Genehmigungs- W205)
                Nr.
                e1*2001/116*0470*04) 195/60R16
                                       N205)

                                        195/60R16 M+S
                                        W205)

                                        205/55R16
                                        A01) K04)

                                        215/50R16
                                        A01) K04)

                                        215/55R16
                                        A01) G0X) K04) K13) K22) K25)

                                        225/50R16
                                        A01) K04)

                                        235/50R16
                                        A01) G0X) K01) K04) K13) K20) K22)
                                        K25) K28) K103)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                           e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
65              Mercedes B-Klasse       205/60R16                            A02) bis A10)
                electric drive                                               BF1)
                                        215/55R16

                                        215/60R16

                                        225/55R16
                                        A01) K04)

                                        235/50R16
                                        A01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000955-C0-104
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     5 / 16
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                            e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 120      Mercedes B-Klasse       205/60R16                         A01) bis A10)
                (Ausführungen mit                                         BF1) EF0) K04)
                Verbundlenker-          215/55R16
                Hinterachse)            K03)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                            e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 120      Mercedes B-Klasse       205/60R16                         A01) bis A10)
                (Ausführungen mit                                         BF1) EF0) K04)
                Mehrlenker-Hinterachse) 215/55R16
                                        K03)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
203                            e1*98/14*0139*..
203K                           e1*98/14*0158*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 125      Mercedes C-Klasse       205/55R16                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,      A94)                              BF2) E66) EF0)
                W203 bis
                e1*98/14*0139*13, S203 225/50R16
                bis e1*98/14*0158*10,
                außer AMG-Modelle)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
203CL                          e1*98/14*0159*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 125      Mercedes C-Klasse       205/55R16                         A02) bis A10)
                Coupe                   A94)                              BF2) E66)
                (bis e1*98/14*0159*10)
                                        225/50R16
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Nr. :                       RA-000955-C0-104
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     6 / 16
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
203                           e1*98/14*0139*..
203K                          e1*98/14*0158*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 125      Mercedes C-Klasse       195/60R16                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,      A94)                              BF2) E67) EF0)
                W203 ab
                e1*98/14*0139*14,       205/50R16
                S203 ab                 A94)
                e1*98/14*0158*11, außer
                AMG-Modelle)            205/55R16
                                        A94)

                                        215/55R16
                                        A94)

                                        225/50R16


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
203CL                          e1*98/14*0159*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 135      Mercedes C-Klasse       195/60R16                         A02) bis A10)
                Coupe, CLC              A94)                              BF2) E67) EF0)
                (ab e1*98/14*0159*11)
                                        205/55R16
                                        A94)

                                        215/55R16
                                        A94)

                                        225/50R16
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Nr. :                       RA-000955-C0-104
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     7 / 16
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204                           e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
115             Mercedes C-Klasse      195/55R16                         A02) bis A10)
                (Coupe, C204)          N205)                             BF1) E110) EF0)

                                       195/55R16 M+S

                                       195/60R16
                                       N205)

                                       195/60R16 M+S

                                       205/55R16
                                       N215)

                                       205/55R16 M+S

                                       215/50R16
                                       A01) K01) N225)

                                       215/55R16
                                       A01) K01) N225)

                                       225/50R16
                                       A01) K01) K04) N235)

                                       235/50R16
                                       A01) K01) K04) K13) K21) N245)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204                           e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 115      Mercedes C-Klasse      195/60R16                         A02) bis A10)
                (Limousine, W204)      N205)                             BF1) E104) EF0)

                                       195/60R16 M+S

                                       205/55R16
                                       N215)

                                       205/55R16 M+S

                                       215/55R16
                                       A01) K03) N225)

                                       225/50R16
                                       A01) K01) K04) N235)
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Anlage-Nr. :                3a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204                           e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 155      Mercedes C-Klasse      205/60R16                         A02) bis A10)
                (Limousine, W205)                                        BF1) E103) EF0)
                                       215/55R16
                                       A01) K01)

                                       215/60R16
                                       A01) GAZ) K01)

                                       225/55R16
                                       A01) K01) K04)

                                       235/50R16
                                       A01) K01) K04)

                                       235/55R16
                                       A01) GAZ) K01) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                          e1*2001/116*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 155      Mercedes C-Klasse      205/60R16                         A02) bis A10)
                (Kombi, S205)                                            BF1) E103) EF0)
                                       215/55R16
                                       A01) K01)

                                       215/60R16
                                       A01) K01)

                                       225/55R16
                                       A01) K01) K04)

                                       235/50R16
                                       A01) K01) K04)

                                       235/55R16
                                       A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000955-C0-104
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     9 / 16
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
117                           e1*2007/46*1007*..
245G                          e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 135      Mercedes CLA-Klasse 205/55R16                            A01) bis A10)
                (Limousine, Kombi)     K04)                              BF1) E93a) E100) EF0)

                                       215/50R16
                                       K01) K04)

                                       215/55R16
                                       K01) K04) K13)

                                       225/50R16
                                       K01) K04) K13)

                                       235/50R16
                                       K01) K02) K13) K25) K28) K103)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2CLA                         e1*2007/46*1912*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 120      Mercedes CLA-Klasse 205/60R16                            A01) bis A10)
                (Limousine, Kombi)     K03)                              BF1) EF0) K04)

                                       215/55R16
                                       K01)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
209                           e1*98/14*0184*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 135     Mercedes CLK           195/55R16                         A02) bis A10)
                (mit und ohne                                            A94) BF3) EF0)
                Sportpaket)            195/60R16

                                       205/55R16

                                       215/50R16

                                       215/55R16

                                       225/50R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
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Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     10 / 16
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2                           e1*2007/46*0457*..
639/4                           e1*2007/46*0458*..
639/5                           e1*2007/46*0459*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 176      Mercedes V- Klasse,      195/65R16C                             A02) bis A10)
                Vito, e-Vito             M00) N205)                             B71a) BF4) E105) EF0) ER1)
                (W 447, Ausführungen
                mit Serienbereifung bis 195/75R16C
                18Zoll; 2WD und 4WD) A01) G01) K13) M00) N205)

                                        205/65R16
                                        A01) K04) N215) T99)

                                        205/65R16C
                                        A01) K04) N215)

                                        205/75R16C
                                        A01) G01) K13) K25) K123) K124) N215)

                                        215/60R16
                                        A01) K04) N225) T99)

                                        215/60R16C
                                        A01) K04) N225)

                                        215/65R16
                                        A01) G01) K04) N225) T102)

                                        215/65R16C
                                        A01) K04) N225)

                                        215/70R16
                                        A01) G01) K04) K13) K25) K123) N225)

                                        225/60R16
                                        A01) K01) K04) T102)

                                        225/60R16C
                                        A01) K01) K04)

                                        225/65R16
                                        A01) G01) K01) K04) K13) K25)

                                        225/65R16C
                                        A01) G01) K01) K04) K13) K25)

                                        235/55R16
                                        A01) K01) K04) T98)

                                        235/60R16
                                        A01) G01) K01) K04) K13) K25)
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Nr. :                       RA-000955-C0-104
Anlage-Nr. :                3a
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Teiletyp :                  65R6655


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
       Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).
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Nr. :                       RA-000955-C0-104
Anlage-Nr. :                3a
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B71a) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
      • Faustsattel mit bel. Bremsscheibe Ø330x32 mm.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50706
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
       Zubehörkit: ZP50742
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
       Zubehörkit: ZP50742
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50706
       Anzugsmoment: 175 Nm

E66)   Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge bis MJ 2003 (u.a. erkennbar an Halbrund – Instrumenten
       f. Tacho u. Drehzahl).

E67)   Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge ab Modelljahr 2004 (u.a. erkennbar an Rund –
       Instrumenten für Tacho und Drehzahl).

E93)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
       serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
      Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

E99)   Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
       e1*2001/116*0470*02.

E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
      e1*2001/116*0470*04.

E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
      Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
      • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
      Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
      • Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000955-C0-104
Anlage-Nr. :                3a
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Teiletyp :                  65R6655



E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen
      Mercedes Vito (W 447) :
      • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10,
      • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
      • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
      Mercedes V-Klasse (W 447) :
      • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
      • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
      • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06

E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten,
      die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
       einer Achslast von 1460 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
       den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0X)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 225/40R18
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
       des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GAZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18,
     225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
     der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000955-C0-104
Anlage-Nr. :                3a
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Teiletyp :                  65R6655


K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
       Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K20)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
       um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die
       Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

K21)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
       um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
       auszuschneiden.

K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
       bzw. auszuschneiden.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K81)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
          seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
       • die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
       • Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von der
          Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.

K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor
      Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000955-C0-104
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K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm nach
         vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu versetzen,
      • die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist auszuschneiden,
      • die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm zu
         kürzen.

K124) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • das Kunststoffinnenradhaus ist im Schwenkbereich hinter der Vorderachse im rot markierten
         Bereich um 20mm warm einzuformen.




M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
       Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
       ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
       Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000955-C0-104
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     16 / 16
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
      der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 3a mit den Seiten 1-16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 65R6655 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 06.10.2020