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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000955-G0-104
               Anlage-Nr. :                4
               Seite :                     1/5
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R6655


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                      65R6655
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                 Ronal
                Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                             65R6655.060
                Radausführungskennz.:                                      65R6655.060
                Radgröße:                                                   6½Jx16H2
                Rad-Einpresstiefe:                                            37 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        110 mm
                Lochzahl:                                                        5
                Mittenlochdurchmesser:                                      65,10 mm
§22 51956*06




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                               ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                          705 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2175 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   CHRYSLER

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25,                    ZPS5X3025 120 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000955-G0-104
               Anlage-Nr. :                4
               Seite :                     2/5
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R6655


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               MX                             e11*2007/46*4037*..
               MX                             e4*2007/46*1410*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 125      Chrysler Jeep Compass 215/65R16                           A02) bis A10)
                                                       A93a)                             BF1) EB1) EF0)

                                                       215/65R16 M+S
                                                       A93a)

                                                       215/70R16
                                                       A93a)

                                                       215/70R16 M+S
                                                       A93a)

                                                       225/60R16
§22 51956*06




                                                       225/60R16 M+S

                                                       225/65R16

                                                       225/65R16 M+S

                                                       235/60R16

                                                       235/60R16 M+S

                                                       235/65R16
                                                       GK6)

                                                       235/65R16 M+S
                                                       GK6)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000955-G0-104
               Anlage-Nr. :                4
               Seite :                     3/5
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R6655


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               BU                             e3*2007/46*0300*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 132      Chrysler Jeep Renegade 215/65R16                          A02) bis A10)
                                                       A93a)                             BF1) EB1) EF0)

                                                       215/70R16
                                                       GFX)

                                                       225/60R16

                                                       225/65R16
                                                       GG9)

                                                       235/60R16

                                                       235/65R16
§22 51956*06




                                                       GFX)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000955-G0-104
               Anlage-Nr. :                4
               Seite :                     4/5
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R6655



               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
                      Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
§22 51956*06




               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3025
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Mando Mopar 249R mit belüfteter Scheibe
                        Ø305x28 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                      Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               GFX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R19,
                    215/70R16, 225/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000955-G0-104
               Anlage-Nr. :                4
               Seite :                     5/5
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R6655


               GG9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R19,
                    215/70R16, 225/55R18, 235/45R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                    den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               GK6) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R18,
                    235/55R18, 235/60R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               Die Anlage 4 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 65R6655 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 13.04.2022
§22 51956*06
						
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