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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000955-B0-104
Anlage-Nr. :                 4c
Seite :                      1 / 10
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R6655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                      65R6655
Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 Ronal
Montageposition:                                      Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             65R6655.060
Radgröße:                                                   6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                            37 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        110 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                       65,1 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                          705 kg
 Reifenabrollumfang:                                         2175 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   OPEL

Radbefestigung
Auflagen-   Beschreibung der Befestigungsteile                                     Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                         moment
BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm             ZPS5X3056 110 Nm
BF2         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm             ZPS5X3056 120 Nm
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Nr. :                        RA-000955-B0-104
Anlage-Nr. :                 4c
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R6655


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                           e1*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110             Opel Adam S            195/50R16                         A02) bis A10)
                                       A93)                              BF1)

                                       195/55R16

                                       205/50R16

                                       205/55R16
                                       A01) K19) K87) K88)

                                       215/50R16
                                       A01) K87)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                           e1*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110             Opel Adam Rocks S      195/50R16                         A02) bis A10)
                                       A93)                              BF1)

                                       195/55R16

                                       205/50R16

                                       205/55R16
                                       A01) K19) K87) K88)

                                       215/50R16
                                       A01) K87)
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Nr. :                        RA-000955-B0-104
Anlage-Nr. :                 4c
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R6655


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
A-H                             e1*2001/116*0261*..
A-H                             e1*2007/46*0344*..
A-H                             e11*2001/116*0246*..
A-H                             e11*2001/116*0247*..
A-H/C                           e4*2001/116*0094*..
A-H/NB                          e1*2001/116*0454*..
A-H/NB                          e1*2007/46*0340*..
A-H/SW                          e1*2001/116*0293*..
A-H/SW                          e1*2007/46*0341*..
A-H/VAN                         e1*2007/46*0576*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 147      Opel Astra               185/60R16                         A02) bis A10)
                (Limousine 3- u. 5-      A93) N195) T86)                   BF2)
                türig, Kombi, Cabrio; 5-
                Loch)                    195/55R16
                                         A93) N205)

                                        195/60R16
                                        A93) G7V) N205)

                                        205/50R16
                                        A93)

                                        205/55R16
                                        A93)

                                        215/50R16
                                        A93)

                                        225/50R16


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                             e1*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 96       Opel Corsa D             185/55R16                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit        A93) N195)                        BF2)
                kleinsten Serienreifen
                185/..)                  185/60R16
                                         A93) G5L) N195)

                                        195/55R16

                                        205/50R16

                                        215/50R16
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R6655


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                             e1*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 141     Opel Corsa D             195/55R16 M+S                     A02) bis A10)
                (Ausführungen mit                                          BF2) EB1)
                kleinsten Serienreifen   205/50R16 M+S
                195/..)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                           e1*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110             Opel Corsa E           195/50R16                           A02) bis A10)
                                       A93a)                               BF1) EB1)

                                        195/55R16

                                        205/50R16
                                        A01) K04)

                                        215/50R16
                                        A01) K04) K91)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
X01MONOCAB                  e1*2001/116*0215*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 132    Opel Meriva            195/50R16                             A01) bis A10)
                                     N205)                                 BF1) K04) K67)

                                        195/50R16 M+S

                                        205/45R16

                                        205/50R16
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Anlage-Nr. :                 4c
Seite :                      5 / 10
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R6655


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D MONOCAB B               e4*2007/46*0165*..
S-D MONOCAB B/V             e4*2007/46*0271*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 103    Opel Meriva            195/55R16                         A02) bis A10)
                                     A93) N205)                        BF2)

                                      195/60R16
                                      GBE) N205)

                                      205/55R16
                                      A93a)

                                      215/50R16
                                      A93)

                                      215/55R16
                                      G0C)

                                      225/50R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000955-B0-104
Anlage-Nr. :                 4c
Seite :                      6 / 10
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R6655


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
VECTRA/CAR                   e1*2001/116*0214*..
VECTRA/LIM                   e1*98/14*0187*..
VECTRA/SW                    e1*2001/116*0238*..
Z02/Z18XE                    e11*2001/116*0214*..
Z02/Z18XE                    e11*2001/116*0235*..
Z-C                          e1*2001/116*0290*..
Z-C/S                        e1*2001/116*0291*..
Z-C/SW                       e1*2001/116*0292*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 184    Opel Vectra C, Vectra   195/60R16                         A02) bis A10)
              C Station Wagon,        A93) N205)                        BF1)
              Signum
                                      195/60R16 M+S
                                      A93) W205)

                                      205/55R16
                                      A93) N215)

                                      205/55R16 M+S
                                      A93)

                                      205/60R16
                                      A93) GD5) N215)

                                      205/60R16 M+S
                                      A93) GD5)

                                      215/55R16
                                      A93) GDA)

                                      225/50R16
                                      A93)

                                      225/55R16
                                      GDH)

                                      235/50R16
                                      GDA)

                                       zulässige Reifengrößen, ggf.     Auflagen und Hinweise
                                       Auflagen
                                       vorne             hinten
                                       215/55R16         235/50R16      A02) bis A10)
                                       A93)                             BF1) GDA) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000955-B0-104
Anlage-Nr. :                 4c
Seite :                      7 / 10
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R6655


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
A-H/MONOCAB                 e1*2001/116*0325*..
A-H/MONOCAB                 e1*2007/46*0497*..
A-H/MONOCAB/V               e1*2007/46*0595*..
A-H/MONOCAB-CNG             e1*2001/116*0378*..
GMIG                        e50*2001/116*0003*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
69 bis 147    Opel Zafira            195/60R16                           A02) bis A10)
              (ohne OPC)             A93) N205)                          BF1)

                                      195/60R16 M+S
                                      A93)

                                      205/55R16
                                      A93)

                                      215/50R16

                                      225/50R16


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
       Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
       Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
       Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
       Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
       zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
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Nr. :                        RA-000955-B0-104
Anlage-Nr. :                 4c
Seite :                      8 / 10
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R6655



A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
       Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
       dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite mit
       Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die
       Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter
       eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
      Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3056
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3056
       Anzugsmoment: 120 Nm

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Brembo mit belüfteter Scheibe Ø310x28 mm

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0C)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16C, 225/40R18
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G5L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/45R17 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
       der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

G7V)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 225/40R18,
       225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
       des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000955-B0-104
Anlage-Nr. :                 4c
Seite :                      9 / 10
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R6655


GBE)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16C, 195/65R15,
       225/40R18, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
       EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GD5)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17, 225/45R18,
       235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
       des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GDA) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 215/50R17,
     215/55R16, 225/45R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GDH) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17, 225/45R18
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K19)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der aufgeweiteten
       Radhauskante zu kürzen.

K67)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist von der Stoßfängeroberkante auf einer
          Länge von ca. 120 mm auf eine Restbreite von max. 15 mm (unmittelbar bis an den
          Schraubenkopf) zu kürzen,
       • die dahinter liegende Blechkante ist im Bereich der Stoßfängeroberkante komplett nach außen zu
          treiben,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Radmitte bis 120 mm unterhalb der
          Stoßfängeroberkante auszuschneiden (über der Reifenaußenflanke).

K87)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind
       folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die gesamte Radhauskante ist um 10mm aufzuweiten,
       • im Bereich von 60° nach vorne bis zur Stoßfängeroberkante ist vom Kunststoffinnenkotflügel
           ein Streifen von 20 mm (gemessen von der Radhauskante) auszuschneiden. Der verbleibende
           Kunststoffinnenkotlügel ist am Blech-Innenradhaus klebend zu befestigen.

K88)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind
       folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Befestigungsschraube an den Blechlasche im Bereich 30° hinter der Radmitte ist zu
           entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlasche sind von der Oberkante Stoßfänger bis 30° hinter der
           Radmitte umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
           umgelegte Radhauskante zu klemmen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000955-B0-104
Anlage-Nr. :                 4c
Seite :                      10 / 10
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R6655


K91)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 200 mm über dem Schweller bis
          zu Oberkante Stoßfänger um 10 mm aufzuweiten,
       • vom Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ein Streifen von ca. 60 mm Breite -
          gemessen von der Radhauskante - auszuschneiden,
       • die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten
          Radhauskante zu kürzen.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
       Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-
       typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 4c mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 65R6655 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 23.09.2019