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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000955-G0-104
               Anlage-Nr. :                4c
               Seite :                     1 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R6655


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                      65R6655
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                 Ronal
                Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                             65R6655.060
                Radausführungskennz.:                                      65R6655.060
                Radgröße:                                                   6½Jx16H2
                Rad-Einpresstiefe:                                            37 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        110 mm
                Lochzahl:                                                        5
                Mittenlochdurchmesser:                                      65,10 mm
§22 51956*06




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                               ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                          705 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2175 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   OPEL

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                     ZPS5X3056 110 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                     ZPS5X3056 120 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000955-G0-104
               Anlage-Nr. :                4c
               Seite :                     2 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R6655


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               S-D                           e1*2001/116*0379*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110             Opel Adam S            195/50R16                         A02) bis A10)
                                                      A93)                              BF1)

                                                       195/55R16

                                                       205/50R16

                                                       205/55R16
                                                       A01) K19) K87) K88)

                                                       215/50R16
                                                       A01) K87)
§22 51956*06




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               S-D                           e1*2001/116*0379*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110             Opel Adam Rocks S      195/50R16                         A02) bis A10)
                                                      A93)                              BF1)

                                                       195/55R16

                                                       205/50R16

                                                       205/55R16
                                                       A01) K19) K87) K88)

                                                       215/50R16
                                                       A01) K87)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000955-G0-104
               Anlage-Nr. :                4c
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R6655


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               A-H                             e1*2001/116*0261*..
               A-H                             e1*2007/46*0344*..
               A-H                             e11*2001/116*0246*..
               A-H                             e11*2001/116*0247*..
               A-H/C                           e4*2001/116*0094*..
               A-H/NB                          e1*2001/116*0454*..
               A-H/NB                          e1*2007/46*0340*..
               A-H/SW                          e1*2001/116*0293*..
               A-H/SW                          e1*2007/46*0341*..
               A-H/VAN                         e1*2007/46*0576*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 147      Opel Astra                185/60R16                         A02) bis A10)
                               (Limousine 3- u. 5-türig, A93) N195) T86)                   BF2)
                               Kombi, Cabrio; 5-Loch)
                                                        195/55R16
                                                        A93) N205)
§22 51956*06




                                                        195/60R16
                                                        A93) G7V) N205)

                                                        205/50R16
                                                        A93)

                                                        205/55R16
                                                        A93)

                                                        215/50R16
                                                        A93)

                                                        225/50R16


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               S-D                             e1*2001/116*0379*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 96       Opel Corsa D             185/55R16                          A02) bis A10)
                               (Ausführungen mit        A93) N195)                         BF2)
                               kleinsten Serienreifen
                               185/..)
                                                        185/60R16
                                                        A93) G5L) N195)

                                                        195/55R16

                                                        205/50R16

                                                        215/50R16
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000955-G0-104
               Anlage-Nr. :                4c
               Seite :                     4 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R6655


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               S-D                             e1*2001/116*0379*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 141     Opel Corsa D             195/55R16 M+S                     A02) bis A10)
                               (Ausführungen mit                                          BF2) EB1)
                               kleinsten Serienreifen   205/50R16 M+S
                               195/..)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               S-D                           e1*2001/116*0379*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110             Opel Corsa E           195/50R16                           A02) bis A10)
                                                      A93a)                               BF1) EB1)

                                                        195/55R16
§22 51956*06




                                                        205/50R16
                                                        A01) K04)

                                                        215/50R16
                                                        A01) K04) K91)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               X01MONOCAB                  e1*2001/116*0215*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               74 bis 132    Opel Meriva            195/50R16                             A01) bis A10)
                                                    N205)                                 BF1) K04) K67)

                                                        195/50R16 M+S

                                                        205/45R16

                                                        205/50R16
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000955-G0-104
               Anlage-Nr. :                4c
               Seite :                     5 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R6655


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               S-D MONOCAB B               e4*2007/46*0165*..
               S-D MONOCAB B/V             e4*2007/46*0271*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 103    Opel Meriva            195/55R16                         A02) bis A10)
                                                    A93) N205)                        BF2)

                                                     195/60R16
                                                     GBE) N205)

                                                     205/55R16
                                                     A93a)

                                                     215/50R16
                                                     A93)

                                                     215/55R16
§22 51956*06




                                                     G0C)

                                                     225/50R16
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000955-G0-104
               Anlage-Nr. :                4c
               Seite :                     6 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R6655


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               VECTRA/CAR                    e1*2001/116*0214*..
               VECTRA/LIM                    e1*98/14*0187*..
               VECTRA/SW                     e1*2001/116*0238*..
               Z02/Z18XE                     e11*2001/116*0214*..
               Z02/Z18XE                     e11*2001/116*0235*..
               Z-C                           e1*2001/116*0290*..
               Z-C/S                         e1*2001/116*0291*..
               Z-C/SW                        e1*2001/116*0292*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               74 bis 184    Opel Vectra C, Vectra    195/60R16                                A02) bis A10)
                             C Station Wagon,         A93) N205)                               BF1)
                             Signum
                                                      195/60R16 M+S
                                                      A93) W205)
§22 51956*06




                                                      205/55R16
                                                      A93) N215)

                                                      205/55R16 M+S
                                                      A93)

                                                      205/60R16
                                                      A93) GD5) N215)

                                                      205/60R16 M+S
                                                      A93) GD5)

                                                      215/55R16
                                                      A93) GDA)

                                                      225/50R16
                                                      A93)

                                                      225/55R16
                                                      GDH)

                                                      235/50R16
                                                      GDA)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       215/55R16            235/50R16          A02) bis A10)
                                                       A93)                                    BF1) GDA) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000955-G0-104
               Anlage-Nr. :                4c
               Seite :                     7 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R6655


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               A-H/MONOCAB                 e1*2001/116*0325*..
               A-H/MONOCAB                 e1*2007/46*0497*..
               A-H/MONOCAB/V               e1*2007/46*0595*..
               A-H/MONOCAB-CNG             e1*2001/116*0378*..
               GMIG                        e50*2001/116*0003*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               69 bis 147    Opel Zafira            195/60R16                            A02) bis A10)
                             (ohne OPC)             A93) N205)                           BF1)

                                                     195/60R16 M+S
                                                     A93)

                                                     205/55R16
                                                     A93)

                                                     215/50R16
§22 51956*06




                                                     225/50R16


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000955-G0-104
               Anlage-Nr. :                4c
               Seite :                     8 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R6655


               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
                      Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
§22 51956*06




                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3056
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3056
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Brembo mit belüfteter Scheibe Ø310x28 mm

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G0C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16C,
                    225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000955-G0-104
               Anlage-Nr. :                4c
               Seite :                     9 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R6655


               G5L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/45R17 ausgerüstet oder
                      diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                      und G01) zu beachten.

               G7V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
                    225/40R18, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               GBE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16C,
                    195/65R15, 225/40R18, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                    den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               GD5) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17,
§22 51956*06




                    225/45R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               GDA) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
                    215/50R17, 215/55R16, 225/45R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
                    Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                    oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GDH) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17,
                    225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K19)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
                      aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000955-G0-104
               Anlage-Nr. :                4c
               Seite :                     10 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R6655


               K67)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
                      Maßnahmen erforderlich:
                      • die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist von der Stoßfängeroberkante auf
                        einer Länge von ca. 120 mm auf eine Restbreite von max. 15 mm (unmittelbar bis an den
                        Schraubenkopf) zu kürzen,
                      • die dahinter liegende Blechkante ist im Bereich der Stoßfängeroberkante komplett nach
                        außen zu treiben,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Radmitte bis 120 mm unterhalb der
                        Stoßfängeroberkante auszuschneiden (über der Reifenaußenflanke).

               K87)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die gesamte Radhauskante ist um 10mm aufzuweiten,
                      • im Bereich von 60° nach vorne bis zur Stoßfängeroberkante ist vom Kunststoffinnenkotflügel
                        ein Streifen von 20 mm (gemessen von der Radhauskante) auszuschneiden. Der
                        verbleibende Kunststoffinnenkotlügel ist am Blech-Innenradhaus klebend zu befestigen.

               K88)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
§22 51956*06




                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Befestigungsschraube an den Blechlasche im Bereich 30° hinter der Radmitte ist zu
                        entfernen,
                      • die Radhauskante und die Blechlasche sind von der Oberkante Stoßfänger bis 30° hinter der
                        Radmitte umzulegen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
                        umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               K91)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
                      Maßnahmen erforderlich:
                      • die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 200 mm über dem Schweller
                        bis zu Oberkante Stoßfänger um 10 mm aufzuweiten,
                      • vom Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ein Streifen von ca. 60 mm Breite -
                        gemessen von der Radhauskante - auszuschneiden,
                      • die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten
                        Radhauskante zu kürzen.

               N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000955-G0-104
               Anlage-Nr. :                4c
               Seite :                     11 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R6655


               T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 4c mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 65R6655 des Auftraggebers Ronal GmbH
§22 51956*06




               Geschäftsstelle Essen, 23.09.2019
						
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