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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000955-A0-104
Anlage-Nr. :                4d
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     65R6655
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                Ronal
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           65R6655.060
Radgröße:                                                  6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                           37 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       110 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                     65,10 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
geprüfte Radlast:                                            705 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2175 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Saab Automobile AB (Schweden)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
900/IICabrio, YS3DXXXX,   Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                   ZPS5X3056 110 Nm
YS3E, YS3EXXXX, YS3FX7XX, M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
YS3FXXXX




RA-000955-A0-104-04d~SA-5-110-65-ET37_65R6655.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000955-A0-104
Anlage-Nr. :                4d
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


Typ:                          900/IICabrio
ABE / EG-Genehmigung:         G783
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 136   Saab 900 Cabrio           205/50R16                                     A02) bis A10)

G783/NT03             1030/875                                                        5/110/65



Typ:                           YS3DXXXX
ABE / EG-Genehmigung:          e4*95/54*0012*.., e4*98/14*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 151   Saab 900, bzw. 9-3         205/50R16                                    A02) bis A10)
              (Lim., Coupe, Cabrio)

 165 bis 169          Saab 900, bzw. 9-3      205/50R16 M+S                           A02) bis A10)
                      (Lim., Coupe, Cabrio)
e4*98/14*0012*17E     1045/875



Typ:                         YS3EXXXX
ABE / EG-Genehmigung:        e11*96/27*0073*.., e11*98/14*0073*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 184   Saab 9-5,                205/55R16 M+S                                  A02) bis A10)
              Saab 9-5 Kombi
                                       205/55R16
                                       E41)

                                              215/55R16

                                              225/50R16
                                              zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                              vorne                hinten
                                              205/55R16            225/50R16          A02) bis A10)
                                                                                      E41)V00)
e11*98/14*0073*21     1175/1125                                                       5/110/65



Typ:                         YS3FXXXX
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0065*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 188   Saab 9-3,               205/55R16 M+S                                   A02) bis A10)
              Saab 9-3 Kombi                                                          E06)
                                      205/55R16
                                      E41)

                                              215/55R16
                                              E42)
e4*2001/116*0065*31   1180/1140 (-) –Kom.                                             5/110/65




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000955-A0-104
Anlage-Nr. :                4d
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


Typ:                          YS3FX7XX
ABE / EG-Genehmigung:         e4*2001/116*0077*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 188  Saab 9-3 Cabrio          205/55R16 M+S                     A02) bis A10)
                                                                         E06)
                                         205/55R16
                                         E41)

                                         215/55R16

 206                  Saab 9-3 Cabrio    205/55R16 M+S                   A02) bis A10)
                                                                         E06)
                                         215/55R16 M+S

e4*2001/116*0077*22   1160/1050(0)                                       5/110/65



Typ:                         YS3E
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0096*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 191  Saab 9-5                205/55R16                          A02) bis A10)
                                      E44)

                                         205/55R16 M+S

                                         205/60R16
                                         E44)

                                         205/60R16 M+S

                                         215/55R16
                                         E43)

                                         215/55R16 M+S

                                         225/50R16
                                         A01)K04)

                                         235/50R16
                                         A01)K03)K04)K38)
e4*2001/116*0096*07   1175/1125(0)                                       5/110/65



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000955-A0-104
Anlage-Nr. :                4d
Seite :                     4/5                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
     Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
     Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000955-A0-104-04d~SA-5-110-65-ET37_65R6655.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000955-A0-104
Anlage-Nr. :                4d
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


E41) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße 215/55R16 oder 225/45R17 ausgerüstet oder nur diese in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E42) Nur zulässig für Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Reifengröße
     225/45R18 auf der Felgengröße 7 ½ x18 ET41 ausgerüstet sind.

E43) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E44) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K38) An Achse 2 ist das Gummikederband an den Radhaussauschnittkanten zu entfernen.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 4d mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 65R6655 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 22.06.2018




RA-000955-A0-104-04d~SA-5-110-65-ET37_65R6655.docx