Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000955-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 1/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R6655
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 65R6655
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 65R6655.03
Radgröße: 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Effektive Einpresstiefe 32 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 68 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
Adapterscheibe: Ø57 Ø68 d=8 003 0022 051
geprüfte Radlast: *) 610 kg
Reifenabrollumfang: 2160 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: SKODA
Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm AP 50306/08 120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000955-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 2/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R6655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6Y e11*98/14*0123*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 85 Skoda Fabia 1 165/50R16 A02) bis A10)
N175) T77) BF1)
185/50R16
A01) G6V) K04)
195/45R16
A01) K04)
205/45R16
A01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6Y e11*98/14*0123*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 Skoda Fabia 1 RS 195/45R16 A01) bis A10)
BF1) K04)
205/45R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5J e11*2001/116*0291*..
5J e11*2007/46*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 132 Skoda Fabia 2 185/50R16 A01) bis A10)
(Limousine und Kombi, K03) N195) T81) BF1) E59) K04)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 195/45R16
175/.. oder 185/..) N205)
195/50R16
G3G) K01) N205)
205/45R16
K03)
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Nr. : RA-000955-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 3/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R6655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5J e11*2001/116*0291*..
5J e11*2007/46*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 63 Skoda Fabia 2 185/50R16 A01) bis A10)
(Limousine und Kombi, K03) BF1) E59) K04)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 195/45R16
155/80R13
od.165/70R14 ) 195/50R16
G3G) K01)
205/45R16
K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1U e11*2007/46*0011*..
1U e11*95/54*0066*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 132 Skoda Octavia 195/55R16 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, N205) BF1)
Allrad)
205/50R16
A01) G01)
205/55R16
215/50R16
A01) K32)
225/50R16
A01) K03) K31)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NH e11*2007/46*0249*..
NH e11*2007/46*0250*..
NH e8*2007/46*0320*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 92 Skoda Rapid, Rapid 175/55R16 A02) bis A10)
Spaceback M00) N185) T80) BF1)
185/50R16
A01) K04)
185/55R16
A01) K04) K49)
195/50R16
A01) K04) K49)
205/45R16
A01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000955-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 4/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R6655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NW e8*2007/46*0349*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 110 Skoda Scala 195/60R16 A02) bis A10)
N205) BF1)
195/60R16 M+S
205/55R16
A01) A93a) K04)
215/50R16
A01) A93) K04)
225/50R16
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5J e11*2001/116*0291*..
5J e11*2007/46*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 77 Skoda Roomster Scout 185/50R16 A02) bis A10)
A01) A93) K42) N195) T81) BF1)
195/45R16
A93)
195/50R16
A01) K04) K42) K43)
205/45R16
A01) A93) K42)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5J e11*2001/116*0291*..
5J e11*2007/46*0013*..
5J N083
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 63 Skoda Roomster, 185/50R16 A01) bis A10)
Skoda Praktik A93) K03) K42) T81) BF1) K04)
(Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 195/45R16
175/.. ) A93)
195/50R16
K01) K42) K43)
205/45R16
A93) K03) K42)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000955-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 5/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R6655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5J e11*2001/116*0291*..
5J e11*2007/46*0013*..
5J N083
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 77 Skoda Roomster, 185/50R16 A01) bis A10)
Skoda Praktik A93) K03) K42) N195) T81) BF1) K04)
(Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 195/45R16
185/..) A93) N205)
195/50R16
G3G) K01) K42) K43) N205)
205/45R16
A93) K03) K42)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5J e11*2001/116*0291*..
5J e11*2007/46*0013*..
5J e8*2007/46*0319*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 92 Skoda Fabia 3 175/55R16 A02) bis A10)
(Limousine und Kombi) M00) N185) BF1) E59a)
175/55R16 M+S
M00) W185)
185/50R16
A01) K04)
185/55R16
A01) GGW) K04) K49)
195/45R16
195/50R16
A01) K04)
205/45R16
A01) K04)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000955-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 6/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R6655
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite mit
Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die
Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter
eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
Zubehörkit: AP 50306/08
Anzugsmoment: 120 Nm
E59) Bei dem Fahrzeugtyp 5J nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
• e11*2001/116*0291* bis Nachtragsstand 42
• e11*2007/46*0013 bis Nachtragsstand 19.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000955-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 7/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R6655
E59a) Bei dem Fahrzeugtyp 5J nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
• e11*2001/116*0291* ab Nachtragsstand 43
• e11*2007/46*0013* ab Nachtragsstand 20
• e8*2007/46*0319*
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G3G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15, 205/40R17
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G6V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/70R14, 205/45R16
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GGW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/35R18, 215/40R17
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis zur
Stoßfängeroberkante aufzuweiten,
• sofern vorhanden, sind an Achse 2 vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 100 mm
vor und hinter der Radmitte der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste, ein Streifen
von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser
vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000955-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 8/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R6655
K32) An Achse 2 ist - sofern vorhanden - vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Seitenschutzleiste
bis etwa zur Radmitte ein Streifen von ca. 50 mm Höhe (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser ganz an das Blechradhaus anzulegen.
K42) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 100 mm unterhalb seitlicher Türschutzleiste bis
ca. 100 mm hinter der senkrechten Radmittenachse aufzuweiten.
K43) An Achse 2 ist das Kunststoffinnenradhaus im aufgeweiteten Bereich um ca. 40 mm zu kürzen und
eng an das Radhaus anzulegen.
K49) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind
folgende Maßnahmen erforderlich:
• die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich Radmitte und 50° hinter der
Radmitte sind zu entfernen,
• die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich Oberkante Stoßfänger bis 50° hinter
der Radmitte umzulegen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
umgelegte Radhauskante zu klemmen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N175) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
mit Sommer-Reifengrößen 175/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T77) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 824 kg bei LI 77 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 412 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T80) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 900 kg bei LI 80 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 450 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000955-B0-104
Anlage-Nr. : 1b
Seite : 9/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R6655
W185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
mit Reifen der Größen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 1b mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
65R6655 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 23.09.2019