Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000955-A0-104 Anlage-Nr. : 7a Seite : 1 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6655 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 65R6655 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 65R6655.03 Radgröße: 6½Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø68 Ø56.1 geprüfte Radlast: 610 kg bei Reifenabrollumfang: 2160 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Subaru Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment BE/BH, BL/BP, BL/BPS, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50337 110 Nm BLG/BPG, BM/BR, BM/BRS, M12x1,25 BMG/BRG, G3, G3G, G3S, G4, G5, GC/GF, GD/GG, GFC, SF, SG, SGG, SGS, SH, SHG, SHS, SJ, ZC RA-000955-A0-104-07a~SB-5-100-56-ET40_65R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000955-A0-104 Anlage-Nr. : 7a Seite : 2 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6655 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ZC e13*2007/46*1281*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 147 Subaru BRZ 205/55R16 A02) bis A10) A94) EF0) 215/50R16 A94) 225/50R16 A01)A94)K03) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A02) bis A10) A94) EF0)V00) Typ: SF ABE / EG-Genehmigung: e13*96/79*0029*.., e13*98/14*0029*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 90 bis 130 Subaru Forester 215/60R16 A02) bis A10) e13*98/14*0029*04E 995/1010 5/100/56 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SGS e1*2001/116*0209*.. SGG e11*2001/116*0242*.. SGG e11*2001/116*0317*.. SG e13*98/14*0087*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 92 bis 169 Subaru Forester 205/60R16 A02) bis A10) A98a)N215) 205/60R16 M+S A98a)W215) 215/55R16 A98a) 215/60R16 225/55R16 235/55R16 RA-000955-A0-104-07a~SB-5-100-56-ET40_65R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000955-A0-104 Anlage-Nr. : 7a Seite : 3 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6655 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SHS e1*2001/116*0485*.. SHG e11*2001/116*0329*.. SH e13*2001/116*0982*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 108 bis 169 Subaru Forester 215/60R16 A02) bis A10) (beim Typ SH nur bis EG- Genehmigungs-Nr. 215/65R16 e13*2001/116*0982*08) 225/60R16 235/55R16 235/60R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SH e13*2001/116*0982*.. SJ e13*2007/46*1305*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 Subaru Forester 215/65R16 M+S A02) bis A10) (beim Typ SH nur ab EG- A93)B25) Genehmigungs-Nr. e13*2001/116*0982*09) 215/70R16 M+S A93)B25) 225/60R16 M+S A93)B25) 225/65R16 M+S A93)B25) Typ: GFC ABE / EG-Genehmigung: G334 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 85 Subaru Impreza 205/45R16 A01) bis A10) K31) 205/50R16 155 Subaru Impreza Turbo 205/50R16 A01) bis A10) K31) G334/NT04E 900/900 5/100/56 RA-000955-A0-104-07a~SB-5-100-56-ET40_65R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000955-A0-104 Anlage-Nr. : 7a Seite : 4 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6655 Typ: GC/GF ABE / EG-Genehmigung: e13*95/54*0026*.., e13*96/79*0026*.., e13*98/14*0026*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 92 Subaru Impreza 205/45R16 A01) bis A10) K31) 205/50R16 155 bis 160 Subaru Impreza Turbo 205/50R16 A01) bis A10) K31) e13*98/14*0026*04E 900/900 5/100/56 Typ: GD/GG ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0145*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 112 Subaru Impreza, 205/50R16 A01) bis A10) Impreza Kombi K32) 160 bis 165 Subaru Impreza WRX, 205/55R16 Impreza Sportkombi WRX 205/50R16 M+S e1*98/14*0145*11E 990/960 5/100/56 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G3 e1*2001/116*0438*.. G3S e1*2001/116*0460*.. G3G e11*2001/116*0325*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 79 bis 195 Subaru Impreza 195/60R16 A02) bis A10) G97)N205) 195/60R16 M+S G97)W205) 205/55R16 A01)K03) 205/55R16 M+S A01)K03) RA-000955-A0-104-07a~SB-5-100-56-ET40_65R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000955-A0-104 Anlage-Nr. : 7a Seite : 5 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6655 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G5 e13*2007/46*1648*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 84 bis 115 Subaru Impreza 205/55R16 A02) bis A10) A93) EF0) 215/50R16 A01)A93)K03)K04) 215/55R16 A01)G01)K03)K04) 225/50R16 A01)A93a)K01)K02) 235/50R16 A01)G01)K01)K02) Typ: BE/BH ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0108*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 154 Subaru Legacy Outback 215/60R16 A02) bis A10) 215/60R16 M+S e1*98/14*0145*07 1040/1050 5/100/56 RA-000955-A0-104-07a~SB-5-100-56-ET40_65R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000955-A0-104 Anlage-Nr. : 7a Seite : 6 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6655 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): BL/BP e1*2001/116*0228*.. BL/BPS e1*2001/116*0256*.. BLG/BPG e11*2001/116*0240*.. BLG/BPG e11*2001/116*0318*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 101 bis 127 Subaru Legacy 195/55R16 A02) bis A10) (Ausführungen ohne N205) E42) Serienreifen 215/45R18 od. 215/50R17 und nicht 195/55R16 M+S Ausführung Outback) W205) 205/55R16 A01)K03) 205/60R16 A01)K03) 215/50R16 A01)K01) 215/55R16 A01)K01) 225/50R16 A01)K01) 225/55R16 A01)K01)K15) 235/50R16 A01)K01)K04)K15) RA-000955-A0-104-07a~SB-5-100-56-ET40_65R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000955-A0-104 Anlage-Nr. : 7a Seite : 7 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6655 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): BM/BR e1*2007/46*0079*.. BMG/BRG e11*2007/46*0096*.. BM/BRS e13*2007/46*1074*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 123 Subaru Legacy 205/55R16 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten EF0) Serienreifen in 16Zoll oder 205/60R16 17Zoll) 215/50R16 215/55R16 225/50R16 225/55R16 235/50R16 A01)K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): BM/BR e1*2007/46*0079*.. BMG/BRG e11*2007/46*0096*.. BM/BRS e13*2007/46*1074*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 123 Subaru Legacy Outback 215/65R16 A02) bis A10) A93) EF0) 215/70R16 A93) 225/60R16 A93) 225/65R16 A93) 235/60R16 RA-000955-A0-104-07a~SB-5-100-56-ET40_65R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000955-A0-104 Anlage-Nr. : 7a Seite : 8 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6655 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): G4 e1*2007/46*0597*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 110 Subaru XV 215/65R16 M+S A02) bis A10) A93) EF0) 225/60R16 M+S A93) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. RA-000955-A0-104-07a~SB-5-100-56-ET40_65R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000955-A0-104 Anlage-Nr. : 7a Seite : 9 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6655 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B25) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage an Achse 1 ausgerüstet sind: - Innenbelüftete Bremsscheibe Ø293x24 mm . E42) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die, mit der Reifengröße 215/50R17 oder 215/45R18 serienmäßig ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. RA-000955-A0-104-07a~SB-5-100-56-ET40_65R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000955-A0-104 Anlage-Nr. : 7a Seite : 10 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6655 G97) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich ab oberhalb der Verlängerung der Oberkante Hintertürsicke bis zur Verbindungsstelle mit der Heckschürze komplett umzulegen, - die Kunststoffkante der Heckschürze ist im weiteren Verlauf nach unten auf einer Länge von 50 mm von der Breite der umgelegten Radhauskante auf die Serienbreite der Kunststoffkante auslaufend abzutrennen. - die in diesem Bereich in das Radhaus hineinstehende Blechkante zur Befestigung der Heckschürze ist nach hinten auf einer Länge von ca. 25 mm nach oben zu biegen oder abzuschleifen. Die Befestigungsschraube ist entsprechend nach hinten zu versetzen. RA-000955-A0-104-07a~SB-5-100-56-ET40_65R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000955-A0-104 Anlage-Nr. : 7a Seite : 11 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6655 K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - das Gummikederband an den Radhaussauschnittkanten ist zu entfernen, - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 7a mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 65R6655 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 22.06.2018 RA-000955-A0-104-07a~SB-5-100-56-ET40_65R6655.docx