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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000955-G0-104
               Anlage-Nr. :                7a
               Seite :                     1 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R6655


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                      65R6655
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                 Ronal
                Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                             65R6655.03
                Radausführungskennz.:                                      65R6655.03
                Radgröße:                                                   6½Jx16H2
                Rad-Einpresstiefe:                                            40 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        100 mm
                Lochzahl:                                                        5
                Mittenlochdurchmesser:                                      68,00 mm
§22 51956*06




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                             3 Ø68 Ø56.1
                geprüfte Radlast: *)                                          610 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2160 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   SUBARU

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                       ZP50337     110 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000955-G0-104
               Anlage-Nr. :                7a
               Seite :                     2 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R6655


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               ZC                            e13*2007/46*1281*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               147             Subaru BRZ            205/55R16                                  A02) bis A10)
                                                                                                A94) BF1) EF0)
                                                        215/50R16

                                                        225/50R16
                                                        A01) K03)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        205/55R16            225/50R16          A02) bis A10)
                                                                             A94)               BF1) EF0) V00)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 51956*06




               SG                              e13*98/14*0087*..
               SGG                             e11*2001/116*0242*..
               SGG                             e11*2001/116*0317*..
               SGS                             e1*2001/116*0209*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               92 bis 169      Subaru Forester          205/60R16                               A02) bis A10)
                                                        A98a) N215)                             BF1)

                                                        205/60R16 M+S
                                                        A98a) W215)

                                                        215/55R16
                                                        A98a)

                                                        215/60R16

                                                        225/55R16

                                                        235/55R16
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000955-G0-104
               Anlage-Nr. :                7a
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R6655


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               SH                              e13*2001/116*0982*..
               SHG                             e11*2001/116*0329*..
               SHS                             e1*2001/116*0485*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               108 bis 169     Subaru Forester          215/60R16                         A02) bis A10)
                               (beim Typ SH nur bis                                       BF1)
                               EG-Genehmigungs-Nr. 215/65R16
                               e13*2001/116*0982*08)
                                                        225/60R16

                                                        235/55R16

                                                        235/60R16


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 51956*06




               SH                              e13*2001/116*0982*..
               SJ                              e13*2007/46*1305*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110             Subaru Forester         215/65R16 M+S                      A02) bis A10)
                               (beim Typ SH nur ab                                        A93) BF1) EB1)
                               EG-Genehmigungs-Nr. 215/70R16 M+S
                               e13*2001/116*0982*09)
                                                        225/60R16 M+S

                                                        225/65R16 M+S


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3                             e1*2001/116*0438*..
               G3G                            e11*2001/116*0325*..
               G3S                            e1*2001/116*0460*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               79 bis 195      Subaru Impreza          195/60R16                          A02) bis A10)
                                                       G97) N205)                         BF1)

                                                        195/60R16 M+S
                                                        G97) W205)

                                                        205/55R16
                                                        A01) K03)

                                                        205/55R16 M+S
                                                        A01) K03)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000955-G0-104
               Anlage-Nr. :                7a
               Seite :                     4 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R6655


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               G5                             e13*2007/46*1648*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               84 bis 115      Subaru Impreza         205/55R16                         A02) bis A10)
                                                      A93)                              BF1)

                                                       215/50R16
                                                       A01) A93) K03) K04)

                                                       215/55R16
                                                       A01) G01) K03) K04)

                                                       225/50R16
                                                       A01) A93a) K01) K02)

                                                       235/50R16
                                                       A01) G01) K01) K02)
§22 51956*06
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000955-G0-104
               Anlage-Nr. :                7a
               Seite :                     5 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R6655


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               BL/BP                           e1*2001/116*0228*..
               BL/BPS                          e1*2001/116*0256*..
               BLG/BPG                         e11*2001/116*0240*..
               BLG/BPG                         e11*2001/116*0318*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               101 bis 127     Subaru Legacy            195/55R16                         A02) bis A10)
                               (Ausführungen ohne       N205)                             BF1) E42)
                               Serienreifen 215/45R18
                               od. 215/50R17 und
                                                        195/55R16 M+S
                               nicht Ausführung
                               Outback)                 W205)

                                                        205/55R16
                                                        A01) K03)

                                                        205/60R16
                                                        A01) K03)
§22 51956*06




                                                        215/50R16
                                                        A01) K01)

                                                        215/55R16
                                                        A01) K01)

                                                        225/50R16
                                                        A01) K01)

                                                        225/55R16
                                                        A01) K01) K15)

                                                        235/50R16
                                                        A01) K01) K04) K15)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000955-G0-104
               Anlage-Nr. :                7a
               Seite :                     6 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R6655


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               BM/BR                           e1*2007/46*0079*..
               BM/BRS                          e13*2007/46*1074*..
               BMG/BRG                         e11*2007/46*0096*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 123     Subaru Legacy             205/55R16                         A02) bis A10)
                               (Ausführungen mit                                           BF1) EF0)
                               kleinsten Serienreifen in 205/60R16
                               16Zoll oder 17Zoll)
                                                        215/50R16

                                                        215/55R16

                                                        225/50R16

                                                        225/55R16
§22 51956*06




                                                        235/50R16
                                                        A01) K01)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               BM/BR                         e1*2007/46*0079*..
               BM/BRS                        e13*2007/46*1074*..
               BMG/BRG                       e11*2007/46*0096*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 123     Subaru Legacy Outback 215/65R16                             A02) bis A10)
                                                      A93)                                 BF1) EF0)

                                                        215/70R16
                                                        A93)

                                                        225/60R16
                                                        A93)

                                                        225/65R16
                                                        A93)

                                                        235/60R16


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4                            e1*2007/46*0597*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 110      Subaru XV              215/65R16 M+S                        A02) bis A10)
                                                                                           A93) BF1) EF0)
                                                        225/60R16 M+S
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000955-G0-104
               Anlage-Nr. :                7a
               Seite :                     7 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R6655


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
§22 51956*06




                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
                      Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000955-G0-104
               Anlage-Nr. :                7a
               Seite :                     8 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R6655


               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf
                     den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
§22 51956*06




                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
                      Zubehörkit: ZP50337
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               E42)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die, mit der Reifengröße 215/50R17 oder
                      215/45R18 serienmäßig ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
                      Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind.

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Tolcico mit belüfteter Scheibe Ø315,5x30 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G97)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
                      205/50R17, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                      beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000955-G0-104
               Anlage-Nr. :                7a
               Seite :                     9 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R6655


               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
§22 51956*06




                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
                      bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

               N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000955-G0-104
               Anlage-Nr. :                7a
               Seite :                     10 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R6655


               W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 7a mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 65R6655 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 20.06.2023
§22 51956*06
						
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