Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000955-A0-104
Anlage-Nr. :                1c
Seite :                     1 / 12                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     65R6655
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                Ronal
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            65R6655.03
Radgröße:                                                  6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                           40 mm
Effektive Einpresstiefe:                                     32 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       100 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                      68,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
Adapterscheibe:                               Ø57 Ø68 d=8 003 0022 051
geprüfte Radlast:                                            610 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2160 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG., Wolfsburg

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
1H, 1HX1, 1HXO, 1J, 1Y, 5Z,      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            AP50305/08 120 Nm
6R, 9C, 9N                       M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
AW                               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              AP50305/08 140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 33 mm




RA-000955-A0-104-01c~VW-5-100-57-ET32_65R6655.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000955-A0-104
Anlage-Nr. :                1c
Seite :                     2 / 12                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


Typ:                         1HXO
ABE / EG-Genehmigung:        F804
Motorleistung Handelsbezeichnungen            zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 110    Golf , Vento                   205/45R16                         A01) bis A10)
                                                                                K16)K56)K75)
 128                Vento VR6,                205/45R16
                    Golf VR6

F804/NT17E          980/840                                                     5/100/57,0



Typ:                         1H
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/79*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 110    Golf , Vento,           205/45R16                                A01) bis A10)
               Golf Variant                                                     K16)K56)K75)

 128                Vento VR6,                205/45R16
                    Golf VR6

 140                Golf syncro VR6,          205/45R16
                    Golf Variant syncro VR6

e1*96/79*0068*03E   980/990                                                     5/100/57,0



Typ:                            1HX1
ABE / EG-Genehmigung:           G156
Motorleistung Handelsbezeichnungen            zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140           Golf syncro VR6,               205/45R16                         A01) bis A10)
               Golf Variant syncro VR6                                          K16)K56)K75)

G156/NT12E          980/990                                                     5/100/57,0




RA-000955-A0-104-01c~VW-5-100-57-ET32_65R6655.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000955-A0-104
Anlage-Nr. :                1c
Seite :                     3 / 12                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5Z                             e1*2001/116*0301*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 55       VW Fox                  165/50R16                                    A02) bis A10)
                (außer CROSS FOX)       T77)                                         E49)

                                          175/55R16
                                          A01)G0D)K03)M00)

                                          185/50R16
                                          A01)K03)

                                          195/45R16
                                          A01)K03)

                                          205/45R16
                                          A01)K01)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
1J                               e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*.., e1*2001/116*0071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 150      VW Golf, Golf 4-Motion, VW 195/55R16                                  A02) bis A10)
                Bora, Bora 4-Motion        N205)                                      EF0)
                (Schrägheck, Stufenheck,
                Kombi, Front-und           195/55R16 M+S
                Allradantrieb)             W205)

                                          205/50R16
                                          A01)K03)K04)

                                          205/55R16
                                          A01)K03)K04)

                                          215/50R16
                                          A01)K01)K04)

                                          225/50R16
                                          A01)K01)K04)K32)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/55R16            225/50R16             A01) bis A10)
                                          K03)                 K04)K32)              EF0)V00)




RA-000955-A0-104-01c~VW-5-100-57-ET32_65R6655.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000955-A0-104
Anlage-Nr. :                1c
Seite :                     4 / 12                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1Y                              e1*2001/116*0205*..
9C                              e1*97/27*0106*.., e1*98/14*0106*.., e1*2001/116*0106*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125      VW New Beetle             195/55R16                                  A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio)           N205)

                                          195/55R16 M+S
                                          W205)

                                          205/50R16

                                          205/55R16

                                          225/50R16
                                          A01)K03)K33)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/55R16            225/50R16            A01) bis A10)
                                                               K33)                 V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
9N                             e1*2001/116*0174*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 132      VW Polo                 185/50R16 M+S                               A02) bis A10)
                                        A01)K04)T81)W195)

                                          195/45R16
                                          A01)K04)N205)

                                          195/45R16 M+S
                                          A01)K04)W205)

                                          205/45R16
                                          A01)K04)




RA-000955-A0-104-01c~VW-5-100-57-ET32_65R6655.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000955-A0-104
Anlage-Nr. :                1c
Seite :                     5 / 12                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
9N                              e1*98/14*0174*.., e1*2001/116*0174*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 77       VW Polo                   185/50R16                         A02) bis A10)
                (außer Ausführungen Cross A01)K04)T81)                      E48)
                Polo, Polo Fun)
                                          195/45R16
                                          A01)K04)

                                          205/45R16
                                          A01)K04)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
9N                              e1*2001/116*0174*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 77       VW Cross Polo, Polo Fun 185/55R16 M+S                       A02) bis A10)

                                          195/50R16 M+S

                                          205/45R16 M+S
                                          A93)




RA-000955-A0-104-01c~VW-5-100-57-ET32_65R6655.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000955-A0-104
Anlage-Nr. :                1c
Seite :                     6 / 12                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
6R                             e1*2001/116*0510*..
6R                             e1*2007/46*0486*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 110      VW Polo                 175/55R16                         A02) bis A10)
                (außer Cross)           M00)N185)T80)

                                         175/55R16 M+S
                                         M00)T80)W185)

                                         185/50R16
                                         A01)K04)N195)T81)

                                         185/50R16 M+S
                                         A01)K04)T81)

                                         185/55R16
                                         A01)G4V)K04)K25)K93)N195)

                                         185/55R16 M+S
                                         A01)G4V)K04)K25)K93)

                                         195/50R16
                                         A01)K01)K04)K25)K93)N205)

                                         195/50R16 M+S
                                         A01)K01)K04)K25)K93)

                                         205/45R16
                                         A01)K04)N215)

                                         205/45R16 M+S
                                         A01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
6R                             e1*2001/116*0510*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 141     VW Polo GTI             185/55R16 M+S                     A02) bis A10)
                                        A01)K04)K25)K93)W195)

                                         195/50R16 M+S
                                         A01)K01)K04)K25)K93)

                                         205/45R16 M+S
                                         A01)K04)




RA-000955-A0-104-01c~VW-5-100-57-ET32_65R6655.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000955-A0-104
Anlage-Nr. :                1c
Seite :                     7 / 12                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
6R                             e1*2001/116*0510*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
162             VW Polo R               195/50R16 M+S                     A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)K25)K93)

                                         205/45R16 M+S
                                         A01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
6R                             e1*2001/116*0510*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 81       VW Polo Cross           175/55R16                         A02) bis A10)
                                        M00)N185)T80)

                                         185/50R16
                                         N195)T81)

                                         185/55R16
                                         A01)K25)K93)N195)

                                         195/50R16
                                         A01)K25)K93)N205)

                                         205/45R16
                                         N215)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AW                             e1*2007/46*1783*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 85       VW Polo                 185/55R16                         A02) bis A10)
                                        A01)K03)K04)

                                         185/60R16
                                         A01)GF5)K03)K04)

                                         195/55R16
                                         A01)K01)K04)




RA-000955-A0-104-01c~VW-5-100-57-ET32_65R6655.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000955-A0-104
Anlage-Nr. :                1c
Seite :                     8 / 12                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
     ‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
     dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
     Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
     angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.




RA-000955-A0-104-01c~VW-5-100-57-ET32_65R6655.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000955-A0-104
Anlage-Nr. :                1c
Seite :                     9 / 12                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
     Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
     Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E48) Nicht für Polo Fun, Cross Polo (Serie 215/40R17, 185/60R15 M+S).

E49) Nicht für CROSS FOX (Serie 175/70R14, 205/60R15).

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G0D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/55R15 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G4V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R15,
     215/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

GF5) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R16,
     215/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000955-A0-104-01c~VW-5-100-57-ET32_65R6655.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000955-A0-104
Anlage-Nr. :                1c
Seite :                     10 / 12                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K32) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Seitenschutzleiste bis etwa zur
     Radmitte ein Streifen von ca. 50 mm Höhe (gemessen von der Radhausausschnittkante)
     abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.

K33) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten (Kunststoffsicken) von der
     Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett abzuschneiden bzw. zu kürzen.

K56) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
        seitlichen Stoßleiste komplett umzulegen, ggf. vorhandene Kunststoffkanten von
        Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen
     - vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der
        Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
        Radhausausschnittkante) abzuschneiden.

K75) An Achse 2 sind die ggf. vorhandenen Kunststoffkanten von Kotflügelverbreiterungen
     entsprechend zu kürzen und klebend zu befestigen.

K93) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich Radmitte, ist zu entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 100mm vor und hinter der
     Radmitte umzulegen,
     - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.


RA-000955-A0-104-01c~VW-5-100-57-ET32_65R6655.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000955-A0-104
Anlage-Nr. :                1c
Seite :                     11 / 12                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T77) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 824 kg bei LI 77 . Die
     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 412 kg betragen (Angaben stehen auf dem
     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T80) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 900 kg bei LI 80 . Die
     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 450 kg betragen (Angaben stehen auf dem
     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000955-A0-104-01c~VW-5-100-57-ET32_65R6655.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000955-A0-104
Anlage-Nr. :                1c
Seite :                     12 / 12                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


W195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 1c mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 65R6655 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 22.06.2018




RA-000955-A0-104-01c~VW-5-100-57-ET32_65R6655.docx