Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO Nr. : RA-000955-B0-104 Anlage-Nr. : 1c Seite : 1 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6655 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 65R6655 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 65R6655.03 Radgröße: 6½Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Effektive Einpresstiefe 32 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 68 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring Adapterscheibe: Ø57 Ø68 d=8 003 0022 051 geprüfte Radlast: *) 610 kg Reifenabrollumfang: 2160 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: VW Radbefestigung Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm AP 50306/08 120 Nm BF2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm AP 50306/08 140 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO Nr. : RA-000955-B0-104 Anlage-Nr. : 1c Seite : 2 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6655 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5Z e1*2001/116*0301*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 55 VW Fox 165/50R16 A02) bis A10) (außer CROSS FOX) T77) BF1) E49) 175/55R16 A01) G0D) K03) M00) 185/50R16 A01) K03) 195/45R16 A01) K03) 205/45R16 A01) K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1J e1*2001/116*0071*.., e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 150 VW Golf, Golf 4- 195/55R16 A02) bis A10) Motion, VW Bora, Bora N205) BF1) EF0) 4-Motion (Schrägheck, 195/55R16 M+S Stufenheck, Kombi, W205) Front-und Allradantrieb) 205/50R16 A01) K03) K04) 205/55R16 A01) K03) K04) 215/50R16 A01) K01) K04) 225/50R16 A01) K01) K04) K32) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen und Hinweise Auflagen vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A01) bis A10) K03) K04) K32) BF1) EF0) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO Nr. : RA-000955-B0-104 Anlage-Nr. : 1c Seite : 3 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6655 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1Y e1*2001/116*0205*.. 9C e1*2001/116*0106*.., e1*97/27*0106*.., e1*98/14*0106*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 125 VW New Beetle 195/55R16 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio) N205) BF1) 195/55R16 M+S W205) 205/50R16 205/55R16 225/50R16 A01) K03) K33) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen und Hinweise Auflagen vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A01) bis A10) K33) BF1) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 9N e1*2001/116*0174*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 132 VW Polo 185/50R16 M+S A01) bis A10) T81) W195) BF1) K04) 195/45R16 N205) 195/45R16 M+S W205) 205/45R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 9N e1*2001/116*0174*.., e1*98/14*0174*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 77 VW Polo 185/50R16 A01) bis A10) (außer Ausführungen T81) BF1) E48) K04) Cross Polo, Polo Fun) 195/45R16 205/45R16 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO Nr. : RA-000955-B0-104 Anlage-Nr. : 1c Seite : 4 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6655 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 9N e1*2001/116*0174*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 77 VW Cross Polo, Polo 185/55R16 M+S A02) bis A10) Fun BF1) 195/50R16 M+S 205/45R16 M+S A93) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 6R e1*2001/116*0510*.. 6R e1*2007/46*0486*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 110 VW Polo 175/55R16 A02) bis A10) (außer Cross) M00) N185) T80) BF1) 175/55R16 M+S M00) T80) W185) 185/55R16 A01) G4V) K04) K25) K93) N195) 185/55R16 M+S A01) G4V) K04) K25) K93) 195/50R16 A01) K01) K04) K25) K93) N205) 195/50R16 M+S A01) K01) K04) K25) K93) 205/45R16 A01) K04) N215) 205/45R16 M+S A01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 6R e1*2001/116*0510*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 132 bis 141 VW Polo GTI 185/55R16 M+S A01) bis A10) K25) K93) W195) BF1) K04) 195/50R16 M+S K01) K25) K93) 205/45R16 M+S Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO Nr. : RA-000955-B0-104 Anlage-Nr. : 1c Seite : 5 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6655 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 6R e1*2001/116*0510*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 162 VW Polo R 195/50R16 M+S A01) bis A10) K01) K25) K93) BF1) K04) 205/45R16 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 6R e1*2001/116*0510*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 81 VW Polo Cross 175/55R16 A02) bis A10) M00) N185) T80) BF1) 185/50R16 N195) T81) 185/55R16 A01) K25) K93) N195) 195/50R16 A01) K25) K93) N205) 205/45R16 N215) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AW e1*2007/46*1783*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 110 VW Polo 185/55R16 A01) bis A10) K03) BF2) K04) 185/60R16 GF5) K03) 195/55R16 K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AW e1*2007/46*1783*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 147 VW Polo GTI 185/55R16 M+S A01) bis A10) K03) BF2) K04) 185/60R16 M+S K03) 195/55R16 M+S K01) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO Nr. : RA-000955-B0-104 Anlage-Nr. : 1c Seite : 6 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6655 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): C1 e13*2007/46*1985*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 85 VW T-Cross 195/60R16 M+S A02) bis A10) A93a) BF2) 195/65R16 M+S 205/55R16 A93) 205/60R16 215/55R16 A01) K01) K04) 215/60R16 A01) K01) K04) 225/50R16 A01) A93a) K01) K04) 225/55R16 A01) K01) K04) 235/50R16 A01) K01) K04) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO Nr. : RA-000955-B0-104 Anlage-Nr. : 1c Seite : 7 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6655 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm Zubehörkit: AP 50306/08 Anzugsmoment: 120 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm Zubehörkit: AP 50306/08 Anzugsmoment: 140 Nm E48) Nicht für Polo Fun, Cross Polo (Serie 215/40R17, 185/60R15 M+S). E49) Nicht für CROSS FOX (Serie 175/70R14, 205/60R15). EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO Nr. : RA-000955-B0-104 Anlage-Nr. : 1c Seite : 8 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6655 G0D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/55R15 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G4V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R15, 215/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GF5) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R16, 215/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K32) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Seitenschutzleiste bis etwa zur Radmitte ein Streifen von ca. 50 mm Höhe (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen. K33) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten (Kunststoffsicken) von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett abzuschneiden bzw. zu kürzen. K93) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich Radmitte, ist zu entfernen, - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 100mm vor und hinter der Radmitte umzulegen, - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO Nr. : RA-000955-B0-104 Anlage-Nr. : 1c Seite : 9 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6655 M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T77) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 824 kg bei LI 77 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 412 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T80) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 900 kg bei LI 80 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 450 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/- typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO Nr. : RA-000955-B0-104 Anlage-Nr. : 1c Seite : 10 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6655 W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage 1c mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 65R6655 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 23.09.2019