Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000955-G0-104
Anlage-Nr. : 8d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R6655
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 65R6655
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 65R6655.03
Radausführungskennz.: 65R6655.03
Radgröße: 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 68,00 mm
§22 51956*06
Zentrierart Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast: *) 610 kg
Reifenabrollumfang: 2160 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: VW
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, ZP50397 120 Nm
Schaftlänge 26,5 mm
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Nr. : RA-000955-G0-104
Anlage-Nr. : 8d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R6655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5Z e1*2001/116*0301*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 55 VW Fox 165/50R16 A02) bis A10)
(außer CROSS FOX) A93) T77) BF1) E49)
175/55R16
G0D) M00)
185/50R16
195/45R16
205/45R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 51956*06
1J e1*2001/116*0071*.., e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 150 VW Golf, Golf 4- 195/55R16 A02) bis A10)
Motion, VW Bora, Bora N205) BF1) EF0)
4-Motion
(Schrägheck, Stufenheck,
Kombi, Front-und 195/55R16 M+S
Allradantrieb) W205)
205/50R16
205/55R16
215/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)
K04) K44) BF1) EF0) V00)
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Nr. : RA-000955-G0-104
Anlage-Nr. : 8d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R6655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1Y e1*2001/116*0205*..
9C e1*2001/116*0106*.., e1*97/27*0106*.., e1*98/14*0106*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125 VW New Beetle 195/55R16 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio) N205) BF1)
195/55R16 M+S
W205)
205/50R16
205/55R16
225/50R16
A01) K31)
§22 51956*06
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
BF1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
9N e1*2001/116*0174*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 132 VW Polo 185/50R16 M+S A02) bis A10)
T81) W195) BF1)
195/45R16
A93) N205)
195/45R16 M+S
A93) W205)
205/45R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
9N e1*2001/116*0174*.., e1*98/14*0174*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 77 VW Polo 185/50R16 A02) bis A10)
(außer Ausführungen T81) BF1) E48)
Cross Polo, Polo Fun)
195/45R16
A93)
205/45R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000955-G0-104
Anlage-Nr. : 8d
Seite : 4 / 11
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R6655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
9N e1*2001/116*0174*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 77 VW Cross Polo, Polo Fun 185/55R16 M+S A02) bis A10)
BF1)
195/50R16 M+S
205/45R16 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6R e1*2001/116*0510*..
6R e1*2007/46*0486*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 110 VW Polo 175/55R16 A02) bis A10)
(außer Cross) M00) N185) T80) BF1)
§22 51956*06
175/55R16 M+S
M00) T80) W185)
185/55R16
A01) G4V) K93) N195)
185/55R16 M+S
A01) G4V) K93)
195/50R16
N205)
195/50R16 M+S
205/45R16
N215)
205/45R16 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6R e1*2001/116*0510*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 141 VW Polo GTI 185/55R16 M+S A02) bis A10)
A01) K93) W195) BF1)
195/50R16 M+S
205/45R16 M+S
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Nr. : RA-000955-G0-104
Anlage-Nr. : 8d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R6655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6R e1*2001/116*0510*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
162 VW Polo R 195/50R16 M+S A02) bis A10)
BF1)
205/45R16 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6R e1*2001/116*0510*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 81 VW Polo Cross 175/55R16 A02) bis A10)
M00) N185) T80) BF1)
185/55R16
A01) K93) N195)
§22 51956*06
195/50R16
N205)
205/45R16
N215)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AW e1*2007/46*1783*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 110 VW Polo 185/55R16 A02) bis A10)
A93) BF1)
185/60R16
A93a)
195/55R16
A01) A93a) K03)
205/50R16
A01) A93a) K03) K04)
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Nr. : RA-000955-G0-104
Anlage-Nr. : 8d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R6655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AW e1*2007/46*1783*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
147 bis 152 VW Polo GTI 185/55R16 M+S A02) bis A10)
A93) BF1)
185/60R16 M+S
A93a)
195/55R16 M+S
A01) A93a) K03)
205/50R16 M+S
A01) A93a) K03) K04)
205/55R16 M+S
A01) K03) K04)
§22 51956*06
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CS e13*2018/858*00140*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 110 VW Taigo 205/55R16 A02) bis A10)
A93a) BF1)
215/55R16
215/60R16
225/50R16
225/55R16
235/50R16
235/55R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000955-G0-104
Anlage-Nr. : 8d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R6655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
C1 e13*2007/46*1985*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 110 VW T-Cross 195/60R16 M+S A02) bis A10)
A93) BF1)
195/65R16 M+S
A93a)
205/55R16
A93a)
205/60R16
A93a)
215/55R16
§22 51956*06
215/60R16
225/50R16
225/55R16
235/50R16
A01) K01) K04)
235/55R16
A01) K01) K04)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
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Nr. : RA-000955-G0-104
Anlage-Nr. : 8d
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Teiletyp : 65R6655
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
§22 51956*06
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
Zubehörkit: ZP50397
Anzugsmoment: 120 Nm
E48) Nicht für Polo Fun, Cross Polo (Serie 215/40R17, 185/60R15 M+S).
E49) Nicht für CROSS FOX (Serie 175/70R14, 205/60R15).
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
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G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G0D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/55R15 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G4V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R15,
215/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
§22 51956*06
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K31) Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotor (Diesel-, Benzinmotor) die serienmäßig nicht mit
der Bereifungsgröße 225/45R17 oder 225/40R18 ausgerüstet sind, ist im rechten vorderen
Radhaus der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu versetzen
(Kontrollmöglichkeit ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt). Auflage A01 ist
anzuwenden.
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Nr. : RA-000955-G0-104
Anlage-Nr. : 8d
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K44) Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb sind an Achse 2 folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die ins Radhaus ragende Kunststoffaufwölbung vor der HA-Feder ist ab Unterkante
(Befestigungsschraube) auf einer Länge von ca. 200 mm nach oben (auf einer Breite von
50 mm) abzutrennen oder warm einzuformen,
• die Befestigungsschraube dort ist zu entfernen und der Blechwinkel dahinter nach vorn zu
formen (auf ABS-Steuerleitung achten),
• die Kunststoff-Radhausschale im rechten Radhaus direkt vor dem Dämpfer ist ab
Unterkante bis ca. 100 mm nach oben (auf einer Breite von 50 mm) abzutrennen oder
warm einzuformen.
K93) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich Radmitte, ist zu entfernen,
- die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 100mm vor und hinter der
Radmitte umzulegen,
- der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
§22 51956*06
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T77) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 824 kg bei LI 77 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 412 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T80) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 900 kg bei LI 80 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 450 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000955-G0-104
Anlage-Nr. : 8d
Seite : 11 / 11
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R6655
T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
W185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
§22 51956*06
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 8d mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 65R6655 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 13.04.2022