Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000955-A0-104 Anlage-Nr. : 10 Seite : 1 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6655 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 65R6655 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 65R6655.05 Radgröße: 6½Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø76 Ø63.3 geprüfte Radlast: 705 kg bei Reifenabrollumfang: 2270 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Ford RA-000955-A0-104-10~FO-5-108-63_3-ET40_65R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000955-A0-104 Anlage-Nr. : 10 Seite : 2 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6655 Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment B4Y, B5Y, BA7, BA7-HEV, BA7- Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50502 110 Nm LPG, BWY, DA3, DA3-CNG, M12x1,5 DA3-LPG, DB3, DM2-CNG, DM2-LPG, DXA, DXA-LPG, DYB, DYB-LPG, DYB-N DM2 Focus C-Max: ZP50502 110 Nm Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Kuga: ZP50502 130 Nm Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 PH2, PT2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50502 120 Nm M12x1,5 PJ2, PJ2-LPG, PU2 bis Modelljahr 2013: ZP50502 120 Nm Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ab Modelljahr 2014: ZP50502 140 Nm Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 WA6, WA6-N Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50521 200 Nm M14x1,5 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DM2 e13*2001/116*0109*.. DM2-LPG e13*2001/116*1000*.. DM2-CNG e13*2001/116*1018*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 107 Ford C-Max 195/60R16 A02) bis A10) N205) S01) 195/60R16 M+S W205) 205/55R16 A01)K04)N215) 205/55R16 M+S A01)K04) 215/55R16 A01)K03)K04)N225) 225/50R16 A01)K03)K04)K57) RA-000955-A0-104-10~FO-5-108-63_3-ET40_65R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000955-A0-104 Anlage-Nr. : 10 Seite : 3 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6655 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DXA e13*2007/46*1103*.. DXA-LPG e13*2007/46*1288*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 134 Ford C-Max, Grand C-Max 205/55R16 A02) bis A10) (Ausführungen mit Serie A93a)N215) S01) nicht nur 205/55R16) 205/55R16 M+S A93a)W215) 205/60R16 G8T)N215) 205/60R16 M+S G8T)W215) 215/50R16 A01)A93a)K03)N225) 215/55R16 A01)K03)N225) 225/50R16 A01)K03)K04)N235) 225/55R16 A01)G8T)K03)K04)N235) 235/50R16 A01)K01)K04) RA-000955-A0-104-10~FO-5-108-63_3-ET40_65R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000955-A0-104 Anlage-Nr. : 10 Seite : 4 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6655 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DXA e13*2007/46*1103*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 92 Ford C-Max, Grand C-Max 205/55R16 A02) bis A10) (Serie nur 205/55R16) A93a) S01) 205/60R16 A01)G01) 215/50R16 A01)A93a)K03) 215/55R16 A01)G01)K03) 225/50R16 A01)K03)K04) 225/55R16 A01)G01)K03)K04) 235/50R16 A01)G01)K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DA3 e13*2001/116*0144*.. DB3 e13*2001/116*0157*.. DA3-LPG e13*2001/116*0999*.. DA3-CNG e13*2001/116*1017*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 107 Ford Focus 205/55R16 A02) bis A10) (3-türer, 4-türer, 5-türer, S01) Kombi, Cabrio) 215/50R16 215/55R16 225/50R16 A01)K03) 235/50R16 A01)K01)K04)K60)K61)K62) RA-000955-A0-104-10~FO-5-108-63_3-ET40_65R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000955-A0-104 Anlage-Nr. : 10 Seite : 5 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6655 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DA3 e13*2001/116*0144*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 166 Ford Focus ST 205/55R16 M+S A02) bis A10) S01) 215/50R16 M+S 215/55R16 M+S 225/50R16 M+S A01)K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DYB e13*2007/46*1138*.. DYB-LPG e13*2007/46*1289*.. DYB-N e13*2007/46*1363*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 134 Ford Focus 205/55R16 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A93)N215) S01) 205/55R16 M+S A93)W215) 205/60R16 N215) 205/60R16 M+S W215) 215/50R16 A93) 215/55R16 225/50R16 A01)K03) 225/55R16 A01)K03) 235/50R16 A01)K01)K04) RA-000955-A0-104-10~FO-5-108-63_3-ET40_65R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000955-A0-104 Anlage-Nr. : 10 Seite : 6 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6655 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DYB e13*2007/46*1138*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 184 Ford Focus ST 215/55R16 M+S A02) bis A10) EF0) 225/50R16 M+S A01)K03) 225/55R16 M+S A01)K03) 235/50R16 M+S A01)K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DM2 e13*2001/116*0109*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 147 Ford Kuga 215/60R16 A02) bis A10) (1. Generation) N225) E61)S01) 215/65R16 N225) 225/60R16 N235) 225/65R16 N235) 235/55R16 235/60R16 RA-000955-A0-104-10~FO-5-108-63_3-ET40_65R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000955-A0-104 Anlage-Nr. : 10 Seite : 7 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6655 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DM2 e13*2001/116*0109*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 134 Ford Kuga 215/65R16 A02) bis A10) (2. Generation) N225) E46)E62)EF0) 225/60R16 N235) 225/65R16 N235) 235/60R16 Typ: B4Y ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0154*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 150 Ford Mondeo 205/50R16 A02) bis A10)E42) (4-Türer) S01) 205/55R16 225/50R16 A01)K03)K04)K35)K36) 66 bis 166 Ford Mondeo 205/55R16 M+S A02) bis A10) (4-Türer, S01) Fahrzeugausführungen mit Sommerbereifung nur 18Zoll) e1*98/14*0154*17E 1175/1015(1085) 5/108/63,3 Typ: B5Y ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0155*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 150 Ford Mondeo 205/50R16 A02) bis A10)E42) (5-Türer) S01) 205/55R16 225/50R16 A01)K03)K04)K35)K36) 66 bis 166 Ford Mondeo 205/55R16 M+S A02) bis A10) (5-Türer, S01) Fahrzeugausführungen mit Sommerbereifung nur 18Zoll) e1*98/14*0155*17E 1175/1020 (1090) 5/108/63,3 RA-000955-A0-104-10~FO-5-108-63_3-ET40_65R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000955-A0-104 Anlage-Nr. : 10 Seite : 8 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6655 Typ: BWY ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0156*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 150 Ford Mondeo 205/50R16 A02) bis A10)E42) (Kombi) S01) 205/55R16 225/50R16 A01)K03)K04)K35)K36) 66 bis 166 Ford Mondeo 205/55R16 M+S A02) bis A10) (Kombi, S01) Fahrzeugausführungen mit Sommerbereifung nur 18Zoll) e1*98/14*0156*17E 1200/1150(1220) 5/108/63,3 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): BA7 e13*2001/116*0249*.. BA7-LPG e13*2001/116*1015*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 176 Ford Mondeo 205/55R16 A02) bis A10) (bis Modelljahr 2014) A93)N215) E52)E64)S01) 215/55R16 A93) 225/50R16 A01)K04) RA-000955-A0-104-10~FO-5-108-63_3-ET40_65R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000955-A0-104 Anlage-Nr. : 10 Seite : 9 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6655 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): BA7 e13*2001/116*0249*.. BA7-HEV e13*2007/46*1485*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 177 Ford Mondeo 215/60R16 A02) bis A10) (ab Modelljahr 2015) N225) E65) 215/60R16 M+S 225/55R16 A01)K04)N235) 225/55R16 M+S A01)K04) 225/60R16 A01)G2B)K04)K13)K25)N235) 225/60R16 M+S A01)G2B)K04)K13)K25) 235/55R16 A01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): WA6 e13*2001/116*0185*.. WA6-N e13*2007/46*1340*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 176 Ford S-Max 1. Generation; 215/60R16 A02) bis A10) Ford Galaxy 2. Generation A93)N225) E69)S01) 215/60R16 M+S A93) 225/55R16 A93) 225/60R16 G8B) 235/55R16 RA-000955-A0-104-10~FO-5-108-63_3-ET40_65R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000955-A0-104 Anlage-Nr. : 10 Seite : 10 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6655 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): PH2 e1*2001/116*0206*.. PJ2 e1*2001/116*0207*.. PT2 e1*2007/46*0271*.. PU2 e1*2007/46*0272*.. PT2 L071 PU2 L072 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Ford Transit Connect/ 195/55R16 A02) bis A10)B33) Tourneo Connect N205)T91) E63)S01) (e1*2007/46*0271* bis NT 03, e1*2007/46*0272* bis 205/55R16 NT 03, e1*2001/116*0206* bis NT 15, 225/50R16 e1*2001/116*0207*bis NT A01)K01)K04) 15) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): PJ2 e1*2001/116*0207*.. PU2 e1*2007/46*0272*.. PJ2-LPG e13*2007/46*1451*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 125 Ford Transit Connect/ 205/60R16 A02) bis A10) Tourneo Connect /-LPG ab E63a)EF0) Modell 2014 215/55R16 (e1*2007/46*0272* ab NT4, e1*2001/116*0207* ab 215/60R16 NT16) A01)G01) 225/55R16 235/55R16 A01)G01)K03) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000955-A0-104-10~FO-5-108-63_3-ET40_65R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000955-A0-104 Anlage-Nr. : 10 Seite : 11 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6655 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B33) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgenden Bremsanlagen an Achse 1: - bel. Bremsscheibe Ø316x32 mm mit Bremssattel Kennz. FoMoCo RA-000955-A0-104-10~FO-5-108-63_3-ET40_65R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000955-A0-104 Anlage-Nr. : 10 Seite : 12 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6655 E42) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 18-Zoll- Sommerbereifungen ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind gerüstet sind. E46) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit einem elektronischem Parkbremssytem (EPB) ausgerüstet sind. E52) Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge von 26 mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008. Überprüfung: Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen. E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 1. Generation: - an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `DR` E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 2. Generation: - an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `MA` E63) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013: - Typ PT2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0271*03 bzw. ABE-Nr. L071*12 - Typ PU2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*03 bzw. ABE-Nr. L072*12 - Typ PH2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0206*15 - Typ PJ2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*15 E63a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014: - Typ PU2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*04 - Typ PJ2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*16 - Typ JA2-LPG ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1451*00 E64) Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2001/116*0249*25. E65) Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2001/116*0249*26. E69) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2001/116*0185*23. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. RA-000955-A0-104-10~FO-5-108-63_3-ET40_65R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000955-A0-104 Anlage-Nr. : 10 Seite : 13 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6655 G2B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G8B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G8T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K35) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen. Die Befestigungsklammer ist nach hinten zu versetzen. RA-000955-A0-104-10~FO-5-108-63_3-ET40_65R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000955-A0-104 Anlage-Nr. : 10 Seite : 14 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6655 K36) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden und im Bereich zwischen Stoßfängeroberkante und hinterer Türkante eng an das Radhaus anzulegen. K57) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Filz-Innenradhäuser im Bereich von ca. 100 mm vor Radmitte bis Übergang zum hinteren Stoßfänger auf einer Höhe von ca. 40 mm zu kürzen. Die Schnittkante ist mit dem Radhaus zu verkleben, - der Stehbolzen hinter der Radmitte (für die Befestigungsklammer des Filzinnenkotflügels) ist um ca. 8 mm zu kürzen, - der Kunststoffhalter im Übergang Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist um ca. 10 mm zu kürzen, K60) An Achse 2 ist vom Filzinnenradhaus, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste, ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen und die Schnittkante klebend zu befestigen. K61) An Achse 2 ist die Ausbuchung des Kunststoffhalters im Bereich der Stoßfängeroberkante um ca. 10 mm zu kürzen. K62) An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte umzulegen. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu entfernen. RA-000955-A0-104-10~FO-5-108-63_3-ET40_65R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000955-A0-104 Anlage-Nr. : 10 Seite : 15 / 15 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 65R6655 T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 10 mit den Blättern 1 bis 15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 65R6655 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 22.06.2018 RA-000955-A0-104-10~FO-5-108-63_3-ET40_65R6655.docx