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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000955-A0-104
Anlage-Nr. :                11a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     65R6655
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                Ronal
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            65R6655.05
Radgröße:                                                  6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                           40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       108 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                      76,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            0 Ø76 Ø65.1
geprüfte Radlast:                                            705 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2270 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Peugeot (F)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
6, 6*****, 6 6FY, 6 6FZ, 6 9HY, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde               ZP50509 110 Nm
6 9HZ, 6 RFJ, 6 RFN, 6 RHL,     M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
6 RHR, 9*****, L




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000955-A0-104
Anlage-Nr. :                11a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
L                               e2*2007/46*0405*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 96       Peugeot 308, 308 SW      195/55R16                         A02) bis A10)B38)
                (Limousine, Kombi)       A93)                              B44)EF0)

                                          195/60R16

                                          205/55R16

                                          215/50R16

                                          215/55R16
                                          A01)K106)K11)K12)

                                          225/50R16
                                          A01)K106)K12)

                                          235/50R16
                                          A01)K03)K106)K11)K12)K25)K26)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
6 6FZ                           e2*2001/116*0292*..
6 RFN                           e2*2001/116*0293*..
6 9HZ                           e2*2001/116*0296*..
6 RHR                           e2*2001/116*0297*..
6 RHL                           e2*2001/116*0312*..
6 6FY                           e2*2001/116*0330*..
6 RFJ                           e2*2001/116*0331*..
6 9HY                           e2*2001/116*0336*..
6*****                          e2*2001/116*0369*..
6                               e2*2007/46*0062*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 120      Peugeot 407              205/60R16                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)                                         EF0)
                                         215/60R16
                                         G7U)

                                          225/55R16

                                          235/55R16
                                          A01)G7U)K03)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000955-A0-104
Anlage-Nr. :                11a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


Typ:                         9*****
ABE / EG-Genehmigung:        e2*98/14*0199*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 79 bis 116    607                     215/60R16                         A02) bis A10)
                                                                         B28)E41)
                                         225/55R16
                                         A93)
e2*98/14*0199*21   1200/1050 (1100)                                      5/108/65,1




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000955-A0-104
Anlage-Nr. :                11a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
     Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
     Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B28) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage :
     - Vorderachse: BREMBO Faustsattelbremse mit bel. Bremsscheibe Ø309x32,5mm
     - Hinterachse : ATE Faustsattelbremse m. Scheibe Ø290x10 mm.

B38) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
     - belüftete Bremsscheibe Ø304 mm x 28 mm, Bremssattel ATE.

B44) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
     - belüftete Bremsscheibe Ø330 mm x 30 mm.

E41) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit den Radgrößen 6½Jx15H2
     ET39 oder 6½Jx16H2 ET39 ausgerüstet sind oder solche Rädergrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G7U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
     235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.


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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000955-A0-104
Anlage-Nr. :                11a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K106) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zur
     - Befestigungsschraube auszuschneiden,
     - die Kunststoffausbuchtung unterhalb der Stoßfängeroberkante ist bis zur
        Befestigungschraube warm einzuformen.

Die Anlage Nr. 11a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 65R6655 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 22.06.2018




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