Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000955-A0-104
Anlage-Nr. : 15
Seite : 1 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R6655
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 65R6655
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 65R6655.08
Radgröße: 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 0 Ø82 Ø64.1
geprüfte Radlast: 705 kg
bei Reifenabrollumfang: 2270 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Honda Motor Co. Ltd. Tokyo/Japan
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
BE1, BE3, BE5, CL7, CL9, CM1, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50832 110 Nm
CM2, CN1, CN2, CU1, CU3, M12x1,5
CW1, CW3, EP1, EP2, EP4,
FK1, FK2, FK3, FN1, FN2, FN3,
FN4, GH1, GH2, GH3, GH4,
RD8, RD9, RN1, RN3, ZF1
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Nr. : RA-000955-A0-104
Anlage-Nr. : 15
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R6655
Typ: GH1
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0062*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 Honda HR-V 205/60R16 A02) bis A10)
(Frontantrieb)
205/55R16
e6*98/14*0062*04E 815/725 5/114,3/64
Typ: GH2
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0063*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 91 Honda HR-V 205/60R16 A02) bis A10)
(Allrad)
205/55R16
e6*98/14*0063*04E 830/760 5/114,3/64
Typ: GH3
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0067*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 Honda HR-V 205/60R16 A02) bis A10)
(Frontantrieb)
205/55R16
e6*98/14*0067*05 840/780 5/114,3/64
Typ: GH4
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 91 Honda HR-V 205/60R16 A02) bis A10)
(Allrad)
205/55R16
e6*98/14*0068*05 850/820 5/114,3/64
Typ: RN1
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 Honda Stream 205/55R16 A01) bis A10)
K38)
e6*98/14*0081*04E 890/1130 5/114,3/64
Typ: RN3
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0082*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 Honda Stream 205/55R16 A01) bis A10)
K38)
e6*98/14*0082*04E 955/1130 5/114,3/64
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Anlage-Nr. : 15
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R6655
Typ: RD8
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0190*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Honda CR-V 205/65R16 A02) bis A10)
(Serie: 205/65R16
oder 205/70R15) 215/60R16
A01)K03)K33)
225/55R16
A01)K03)K33)
225/60R16
A01)K03)K33)
110 Honda CR-V 215/65R16 A01) bis A10)
(Serie: 215/65R16) K03)K33)
e11*98/14*0190*02E 960/1060 5/114,3/64
Typ: RD9
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0234*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 Honda CR-V 215/65R16 A01) bis A10)
K03)K33)
225/60R16
e11*2001/116*0234*01E 960/1020 5/114,3/64
Typ: EP1
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0173*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 Honda Civic Sport 205/50R16 A02) bis A10)
E11*98/14*0173*04E 835/805(0) 5/114,3/64
Typ: EP2
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0174*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 Honda Civic Sport 205/50R16 A02) bis A10)
E11*98/14*0174*03E 850/810(0) 5/114,3/64
Typ: EP4
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 Honda Civic Sport 205/50R16 A02) bis A10)
e11*98/14*0188*03 950/805(0) 5/114,3/64
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Anlage-Nr. : 15
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R6655
Typ: CL7
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0091*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
114 Honda Accord 205/55R16 A02) bis A10)
225/50R16
A01)K03)K04)
e6*2001/116*0091*03E 1040/920 5/114,3/64
Typ: CL9
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 Honda Accord 205/55R16 A02) bis A10)
225/50R16
A01)K03)K04)
e6*2001/116*0092*03E 1040/920 5/114,3/64
Typ: CM1
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0093*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
114 Honda Accord Tourer 205/55R16 A02) bis A10)
225/50R16
A01)K03)K04)
e6*2001/116*0093*03E 1050/1020 5/114,3/64
Typ: CM2
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 Honda Accord Tourer 205/55R16 A02) bis A10)
225/50R16
A01)K03)K04)
e6*2001/116*0094*02E 1070/1030 5/114,3/64
Typ: CN1
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0096*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 Honda Accord 205/55R16 A02) bis A10)
225/50R16
A01)K03)K04)
e6*2001/116*0096*02E 1080/920 5/114,3/64
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Nr. : RA-000955-A0-104
Anlage-Nr. : 15
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R6655
Typ: CN2
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0097*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 Honda Accord Tourer 205/55R16 A02) bis A10)
225/50R16
A01)K03)K04)
e6*2001/116*0097*02E 1090/1030(0) 5/114,3/64
Typ: BE1
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0099*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 bis 103 Honda FR-V 205/55R16 A02) bis A10)
215/50R16
225/50R16
A01)K03)
e6*2001/116*0099*06 1030/1000 5/114,3/64
Typ: BE3
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0100*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Honda FR-V 205/55R16 A02) bis A10)
215/50R16
225/50R16
A01)K03)
e6*2001/116*0100*01 1005/980(0) 5/114,3/64
Typ: BE5
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0104*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 Honda FR-V 205/55R16 A02) bis A10)
215/50R16
225/50R16
A01)K03)
e6*2001/116*0104*04 1150/990(0) 5/114,3/64
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Nr. : RA-000955-A0-104
Anlage-Nr. : 15
Seite : 6 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R6655
Typ: FN1
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0297*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 Honda Civic 205/55R16 A02) bis A10)
A93)
225/50R16
A01)K52)
e11*2001/116*00297*05 940/830 5/114,3/64
Typ: FN2
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0306*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
148 Honda Civic 205/55R16 A02) bis A10)
A93)
225/50R16
A01)K52)
e11*2001/116*00306*02 980/740 5/114,3/64
Typ: FN3
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0298*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 Honda Civic 205/55R16 A02) bis A10)
A93)
225/50R16
A01)K52)
e11*2001/116*00298*03 1085/835 5/114,3/64
Typ: FN4
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0334*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 Honda Civic 205/55R16 A02) bis A10)
A93)
225/50R16
A01)K52)
e11*2001/116*0334*02 920/820 5/114,3/64
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Nr. : RA-000955-A0-104
Anlage-Nr. : 15
Seite : 7 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R6655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FK1 e11*2001/116*0255*..
FK1 e13*2007/46*1119*..
FK2 e11*2001/116*0256*..
FK3 e11*2001/116*0257*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
61 bis 103 Honda Civic, 205/55R16 A02) bis A10)
Honda Civic LPG A93) E45a)
225/50R16
A01)K48)
1085//835(0) 5/114,3/64
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FK1 e11*2001/116*0255*..
FK2 e11*2001/116*0256*..
FK3 e11*2001/116*0257*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 110 Honda Civic, Honda Civic 195/55R16 A02) bis A10)
Tourer A93)N205) E45)
(ab Modelljahr 2012)
195/60R16
N205)
205/55R16
215/50R16
225/50R16
A01)K03)K60)K61)
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000955-A0-104
Anlage-Nr. : 15
Seite : 8 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R6655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CU1 e6*2001/116*0113*..
CU3 e6*2001/116*0115*..
CW1 e6*2001/116*0120*..
CW3 e6*2001/116*0122*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 115 Honda Accord 205/60R16 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) A93)N215) EF0)
205/60R16 M+S
A93)
215/55R16
A93)
215/60R16
A93)
225/55R16
A01)A93)K03)
235/50R16
A01)A93)K01)K04)
235/55R16
A01)K01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
ZF1 e11*2007/46*0100*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 89 Honda CR-Z 195/50R16 A02) bis A10)
A93a)
195/55R16
205/50R16
215/50R16
A01)K01)K57)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000955-A0-104
Anlage-Nr. : 15
Seite : 9 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R6655
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000955-A0-104
Anlage-Nr. : 15
Seite : 10 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R6655
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E45) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
- Typ FK1 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0255*07
- Typ FK2 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0256*07
- Typ FK3 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0257*06
E45a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2011:
Typ FK1 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0255*06
Typ FK1 bis Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1119*00
Typ FK2 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0256*06
Typ FK3 bis Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0257*05
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- nach Abbau der über den Radhauskanten befindlichen Kunststoffverkleidung sind die
Radhauskanten im Bereich vom Übergang zum hinteren Stoßfänger auf einer Länge
von 450 mm nach vorn komplett nach oben um- und anzulegen. Dabei fallen 2
Befestigungsschrauben für die Kunststoffverkleidung weg. Beim Anbau der
Verkleidungen sind diese entsprechend zu kleben,
- die ins Radhaus hineinragenden Kanten der Kunststoffverkleidung sind im Bereich der
umgelegten Radhauskante auf eine Restdicke von 10 mm zu kürzen.
RA-000955-A0-104-15~HO-5-114_3-64-ET40_65R6655.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000955-A0-104
Anlage-Nr. : 15
Seite : 11 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R6655
K38) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm vor der
Radmitte umzulegen,
- die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten
Radhauskante zu kürzen,
- die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
kürzen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.
K48) An Achse 2 ist die Kunststoffradhauskante im Bereich von Stoßfängeroberkante bis zur
Türhinterkante auf eine Restbreite von ca. 3 mm zu kürzen und die darüber liegende
Blechkante aufzuweiten.
K52) An Achse 2 ist die Kunststoffradhauskante im Bereich von Stoßfängeroberkante bis ca
200 mm oberhalb des Schwellers auf eine Restbreite von ca. 3 mm zu kürzen und die
darüber liegende Blechkante aufzuweiten.
K57) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die an der Radhauskante befindlichen Spreiznieten zur Befestigung des
Kunststoffinnenradhauses sind zu entfernen,
- die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte
komplett umzulegen,
- das Kunststoffinnenradhaus ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K60) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 30° vor bis 30° hinter Radmitte auf eine
Restbreite von 5mm zu kürzen und mit dem dahinterliegenden Blechradhaus zu
verkleben,
- das Kunststoffinnenradhaus ist im oben genannten Bereich entsprechend
nachzuarbeiten (ausschneiden oder dauerhaft nach außen formen), so daß diese
nicht weiter ins Radhaus ragt als die gekürzte Verbreiterung,
- der Kunststoff- Befestigungssteg zwischen KS- Verbreiterungs und KS Innenradhaus
ist zu entfernen.
K61) An Achse 1 ist die hinter der Kunststoffradhauskante befindliche Blechradhauskante im
Bereich 30 Grad vor und hinter Radmitte um 10mm aufzuweiten.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000955-A0-104-15~HO-5-114_3-64-ET40_65R6655.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000955-A0-104
Anlage-Nr. : 15
Seite : 12 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R6655
Die Anlage Nr. 15 mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 65R6655 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 22.06.2018
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