Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000955-A0-104
Anlage-Nr. : 16a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R6655
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 65R6655
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 65R6655.08
Radgröße: 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 8 Ø82 Ø66.1
geprüfte Radlast: 705 kg
bei Reifenabrollumfang: 2270 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Nissan
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
A32, A33, C13, C23, C23W, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50853 110 Nm
F15, F15-LPG, F15M, J10, M12x1,25
ME0M, ME0N, P12, S14, T30,
T31, V10, ZE0, ZE1
J11 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50879 110 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
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Anlage-Nr. : 16a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R6655
Typ: S14
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
147 Nissan 200 SX 205/55R16 A02) bis A10)
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
V00)
e1*93/81*0012*03E 890/965(1030) 5/114,3/66
Typ: V10
ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0035*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
78 bis 100 Nissan Almera Tino 205/55R16 A02) bis A10)
A91)G15)
205/50R16
A91)
225/50R16
G15)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
A91) G15)V00)
e9*98/14*0035*09E 1085/960(0) 5/114,3/66
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
ME0N e11*2007/46*1339*..
ME0M e11*2007/46*1340*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 Nissan e-NV200 195/55R16 A02) bis A10)
A93)
205/50R16
A93a)
215/50R16
A01)K04)
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Anlage-Nr. : 16a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R6655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F15 e11*2007/46*0132*..
F15 e3*2007/46*0162*..
F15-LPG e3*2007/46*0225*..
F15M e3*2007/46*0257*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
69 bis 160 Nissan Juke, Nissan Juke 205/60R16 A02) bis A10)
Bifuel A93) E19)EF0)
(Frontantrieb)
205/65R16
A01)A93)G01)
215/55R16
A93)
215/60R16
A93)
225/55R16
A93)
235/50R16
A01)K01)K04)
235/55R16
A01)K01)K04)
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R6655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F15 e11*2007/46*0132*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 157 Nissan Juke 205/60R16 A02) bis A10)
(Allrad) A93) EF0)
205/65R16
A01)A93)G01)
215/55R16
A93)
215/60R16
A93)
225/55R16
A93)
235/50R16
A01)K01)K04)
235/55R16
A01)K01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
ZE0 e11*2007/46*0230*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 Nissan Leaf 205/55R16 A02) bis A10)
A93)
205/60R16
215/50R16
A01)A93)G01)
215/55R16
225/50R16
A93a)
225/55R16
235/50R16
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R6655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
ZE1 e9*2007/46*6537*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 Nissan Leaf 205/55R16 A02) bis A10)
A93)
205/60R16
215/50R16
A01)A93)G01)
215/55R16
225/50R16
225/55R16
235/50R16
Typ: A32
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 142 Nissan Maxima QX 205/55R16 A02) bis A10)
A91)
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
V00)
e1*93/81*0011*03E 1105/1020(1080) 5/114,3/66
Typ: A33
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0136*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 147 Nissan Maxima QX 205/55R16 A02) bis A10)
A91)
215/55R16
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
V00)
e1*98/14*0136*04E 1090/1085 5/114,3/66
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R6655
Typ: P12
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0183*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 103 Nissan Primera 205/55R16 A02) bis A10)A91)
(4-Türer, 5-Türer, Kombi)
205/60R16
215/55R16
225/50R16 A02) bis A10)
225/55R16
235/50R16
zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
A91) V00)
215/55R16 235/50R16 A02) bis A10)
A91) V00)
e11*98/14*0183*06 1110/1060 5/114,3/66
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
C13 e9*2007/46*3086*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140 Nissan Pulsar 195/55R16 A02) bis A10)
A93)
195/60R16
A93a)
205/55R16
A93a)
215/50R16
A93a)
215/55R16
225/50R16
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Anlage-Nr. : 16a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R6655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
J10 e11*2001/116*0295*..
J10 e3*2007/46*0067*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
76 bis 110 Nissan Qashqai, Qashqai+2 215/65R16 A02) bis A10)
A98a) EF0)
225/60R16
A93)
235/60R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
J11 e11*2007/46*0963*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 120 Nissan Qashqai 215/60R16 A02) bis A10)
(Frontantrieb + Allrad)
215/65R16
225/60R16
225/65R16
GB3)
Typ: C23
ABE / EG-Genehmigung: G201; e9*93/81*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
49 bis 93 Nissan Serena 205/55R16 A02) bis A10)
A91)
225/50R16
e9*93/81*0013*00E 965/1300 5/114,3/66,1
Typ: C23W
ABE / EG-Genehmigung: e9*95/54*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 93 Nissan Serena 205/55R16 A02) bis A10)
A91) ER1)
225/50R16
e9*95/54*0018*07 965/1300 5/114,3/66,1
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Nr. : RA-000955-A0-104
Anlage-Nr. : 16a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R6655
Typ: T30
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0166*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 121 Nissan X-Trail 215/65R16 A02) bis A10)
A91)
225/60R16
A91)
235/60R16
e1*98/14*0166*12E 1110/1165(0) 5/114,3/66
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T31 e1*2001/116*0432*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
104 bis 127 Nissan X-Trail 215/65R16 A02) bis A10)
(bis EG-Genehmigungs-Nr.: A93)
e1*2001/116*0432*05)
225/60R16
A93)
235/60R16
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
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Anlage-Nr. : 16a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R6655
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch
Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000955-A0-104
Anlage-Nr. : 16a
Seite : 10 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R6655
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1440 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G15) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Bereifungsgröße 185/65R15 ausgerüstet
oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind, sind
die Auflagen A01) und G01) zu.
GB3) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R18 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 16a mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 65R6655 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 22.06.2018
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