Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000955-B0-104
Anlage-Nr. : 16b
Seite : 1/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R6655
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 65R6655
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 65R6655.08
Radgröße: 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 8 Ø82 Ø66.1
geprüfte Radlast: *) 705 kg
Reifenabrollumfang: 2270 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: RENAULT
Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP50879 120 Nm
BF2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm ZP50873 130 Nm
BF3 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP50879 110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000955-B0-104
Anlage-Nr. : 16b
Seite : 2/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R6655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z e2*2001/116*0373*..
Z e2*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103 Renault Fluence 205/60R16 A02) bis A10)
A93a) BF1) EF0)
215/55R16
A93)
215/60R16
A01) G6P) K84)
225/55R16
A01) K04) K84)
235/50R16
A01) K04) K84)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RFE e2*2007/46*0475*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 120 Renault Kadjar, Kadjar 215/65R16 A02) bis A10)
2300 A93) BF1) EF0)
(2WD und 4WD) 225/60R16
235/60R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T e2*2001/116*0363*..
T e2*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 103 Renault Laguna 195/60R16 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, A93) BF2) E62) EF0)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 205/60R16
195/.. oder 205/..) A93)
215/55R16
A93)
215/60R16
225/50R16
A93)
225/55R16
235/50R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000955-B0-104
Anlage-Nr. : 16b
Seite : 3/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R6655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T e2*2001/116*0363*..
T e2*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 103 Renault Laguna 195/60R16 A02) bis A10)
(Allradlenkung) A93) BF2) EF0)
195/65R16
A93)
205/55R16
A93)
205/60R16
A93)
215/55R16
A93)
215/60R16
225/50R16
A93)
225/55R16
235/50R16
235/55R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z e2*2001/116*0373*..
Z e2*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103 Renault Megane 195/55R16 A02) bis A10)
(Limousine 5-türig, N205) A93) BF3) EF0)
Coupe, Kombi,
Ausführungen mit 205/55R16
kleinsten Serienreifen
195/65R15 oder 215/50R16
205/55R16 oder
205/50R17) 215/55R16
G0X)
225/50R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000955-B0-104
Anlage-Nr. : 16b
Seite : 4/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R6655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z e2*2001/116*0373*..
Z e2*2007/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103 Renault Megane 205/55R16 A02) bis A10)
(Limousine 5-türig, A93) BF3) EF0)
Coupe, Kombi,
Ausführungen mit 205/60R16
Serienreifen A93)
205/65R15 oder
205/60R16 oder 215/55R16
205/55R17) A93)
225/50R16
A93)
225/55R16
A01) K78)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RFB e2*2007/46*0546*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130 Renault Megane, 195/55R16 A02) bis A10)
Megane Grandtour A93) N205) BF1) EF0)
195/60R16
N205)
205/55R16
215/50R16
A93a)
215/55R16
225/50R16
235/50R16
A01) K03) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000955-B0-104
Anlage-Nr. : 16b
Seite : 5/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R6655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ e2*2001/116*0379*..
JZ e2*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 81 Renault Scenic, Grand 205/55R16 A02) bis A10)
Scenic A93) BF3)
(Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 205/60R16
195/65R15 oder A93) G6N)
205/55R16)
215/55R16
A93) G3C)
225/50R16
A93)
225/55R16
A01) A93a) G6N) K64)
235/50R16
G3C)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ e2*2001/116*0379*..
JZ e2*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
78 bis 103 Renault Scenic, Grand 205/60R16 A02) bis A10)
Scenic A93) BF3) EF0)
(Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 215/55R16
205/65R15 oder A93)
205/60R16 oder
205/55R17) 215/60R16
A01) A93) GA4) K64)
225/55R16
A01) A93a) K64)
235/50R16
235/55R16
A01) GA4) K64)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000955-B0-104
Anlage-Nr. : 16b
Seite : 6/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R6655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ e2*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 97 Renault Scenic XMOD 205/60R16 A02) bis A10)
A93) BF3)
215/55R16
A93)
215/60R16
225/55R16
235/50R16
235/55R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RFD e11*2007/46*2969*..
RFD e2*2007/46*0653*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 147 Renault Talisman, 215/60R16 A02) bis A10)
Talisman Grandtour A93) BF1) EF0)
215/65R16
225/55R16
A93)
225/60R16
235/55R16
A93a)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000955-B0-104
Anlage-Nr. : 16b
Seite : 7/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R6655
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der Innenseite mit
Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die
Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter
eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP50879
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
Zubehörkit: ZP50873
Anzugsmoment: 130 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP50879
Anzugsmoment: 110 Nm
E62) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000955-B0-104
Anlage-Nr. : 16b
Seite : 8/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R6655
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G0X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 225/40R18
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G3C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 205/55R17,
205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G6N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17, 205/60R16
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G6P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R17 ausgerüstet oder diese
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GA4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17, 225/45R18
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel sind
komplett zu kürzen,
• vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste bis zur
Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen,
• die verbleibende Filzinnenverkleidung ist an der Schnittkante eng an das Metallinnenradhaus
anzulegen und festzukleben.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000955-B0-104
Anlage-Nr. : 16b
Seite : 9/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R6655
K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels
ist auszuschneiden,
• der dahinter befindliche Kunststoffsteg ist um 10 mm zu kürzen,
• die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 5 mm zu kürzen.
K84) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich vom Schweller bis zur Radmitte um 10 mm nach außen
aufzuweiten.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 16b mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 65R6655 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 23.09.2019