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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000955-G0-104
               Anlage-Nr. :                16b
               Seite :                     1 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R6655


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                      65R6655
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                 Ronal
                Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                             65R6655.08
                Radausführungskennz.:                                      65R6655.08
                Radgröße:                                                   6½Jx16H2
                Rad-Einpresstiefe:                                            40 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                       114,3 mm
                Lochzahl:                                                        5
                Mittenlochdurchmesser:                                      82,00 mm
§22 51956*06




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                             8 Ø82 Ø66.1
                geprüfte Radlast: *)                                          705 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2270 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   RENAULT

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                     ZP50879     120 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                     ZP50873    130 Nm
                               Schaftlänge 26,5 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                     ZP50879    110 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000955-G0-104
               Anlage-Nr. :                16b
               Seite :                     2 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R6655


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               Z                              e2*2001/116*0373*..
               Z                              e2*2007/46*0010*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 103      Renault Fluence         205/60R16                          A02) bis A10)
                                                       A93a)                              BF1) EF0)

                                                        215/55R16
                                                        A93)

                                                        215/60R16
                                                        A01) G6P) K84)

                                                        225/55R16
                                                        A01) K04) K84)

                                                        235/50R16
§22 51956*06




                                                        A01) K04) K84)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               RFE                             e2*2007/46*0475*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 120      Renault Kadjar, Kadjar   215/65R16                         A02) bis A10)
                               2300                     A93)                              BF1) EF0)
                               (2WD und 4WD)
                                                        225/60R16
                                                        A93)

                                                        235/60R16
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000955-G0-104
               Anlage-Nr. :                16b
               Seite :                     3 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R6655


               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               RFK                               e2*2018/858*00001*..
               RFK                               e2*2018/858*00002*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               51 bis 96       Renault Kangoo             205/55R16                         A02) bis A10)
                               (inkl. Elektro-Fz.)        A93) GLY) T94)                    BF1) ER1)

                                                        205/60R16
                                                        A93) GLT) T96)

                                                        215/55R16
                                                        A93) GLT) T97)

                                                        215/60R16
                                                        GLU)

                                                        225/50R16
§22 51956*06




                                                        A93a) GLY) T96)

                                                        225/55R16
                                                        A93a) GLT)

                                                        235/50R16
                                                        GLT)

                                                        235/55R16
                                                        GLU) T98)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000955-G0-104
               Anlage-Nr. :                16b
               Seite :                     4 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R6655


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               T                                e2*2001/116*0363*..
               T                                e2*2007/46*0012*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 103      Renault Laguna            195/60R16                         A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,        A93)                              BF2) E62) EF0)
                               Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen
                                                         205/60R16
                               195/.. oder 205/..)
                                                         A93)

                                                        215/55R16
                                                        A93)

                                                        215/60R16

                                                        225/50R16
                                                        A93)
§22 51956*06




                                                        225/55R16

                                                        235/50R16
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000955-G0-104
               Anlage-Nr. :                16b
               Seite :                     5 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R6655


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               T                               e2*2001/116*0363*..
               T                               e2*2007/46*0012*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 103      Renault Laguna           195/60R16                         A02) bis A10)
                               (Allradlenkung)          A93)                              BF2) EF0)

                                                        195/65R16
                                                        A93)

                                                        205/55R16
                                                        A93)

                                                        205/60R16
                                                        A93)

                                                        215/55R16
§22 51956*06




                                                        A93)

                                                        215/60R16

                                                        225/50R16
                                                        A93)

                                                        225/55R16

                                                        235/50R16

                                                        235/55R16


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               Z                               e2*2001/116*0373*..
               Z                               e2*2007/46*0010*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 103      Renault Megane           195/55R16                         A02) bis A10)
                               (Limousine 5-türig,      N205)                             A93) BF3) EF0)
                               Coupe, Kombi,
                               Cabriolet,
                                                        205/55R16
                               Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen
                               195/65R15 oder           215/50R16
                               205/55R16 oder
                               205/50R17)               215/55R16
                                                        G0X)

                                                        225/50R16
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000955-G0-104
               Anlage-Nr. :                16b
               Seite :                     6 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R6655


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               Z                               e2*2001/116*0373*..
               Z                               e2*2007/46*0010*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 103      Renault Megane           205/55R16                         A02) bis A10)
                               (Limousine 5-türig,      A93)                              BF3) EF0)
                               Coupe, Kombi,
                               Cabriolet,
                                                        205/60R16
                               Ausführungen mit
                               Serienreifen 205/65R15 A93)
                               oder 205/60R16 oder
                               205/55R17)               215/55R16
                                                        A93)

                                                        225/50R16
                                                        A93)

                                                        225/55R16
§22 51956*06




                                                        A01) K78)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               RFB                           e2*2007/46*0546*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 130      Renault Megane, Megane 195/55R16                           A02) bis A10)
                               Grandtour              A93) N205)                          BF1) EF0)

                                                        195/60R16
                                                        N205)

                                                        205/55R16

                                                        215/50R16
                                                        A93a)

                                                        215/55R16

                                                        225/50R16

                                                        235/50R16
                                                        A01) K03) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000955-G0-104
               Anlage-Nr. :                16b
               Seite :                     7 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R6655


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               JZ                              e2*2001/116*0379*..
               JZ                              e2*2007/46*0011*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 81       Renault Scenic, Grand    205/55R16                         A02) bis A10)
                               Scenic                   A93)                              BF3)
                               (Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen
                                                        205/60R16
                               195/65R15 oder
                               205/55R16)               A93) G6N)

                                                        215/55R16
                                                        A93) G3C)

                                                        225/50R16
                                                        A93)

                                                        225/55R16
§22 51956*06




                                                        A01) A93a) G6N) K64)

                                                        235/50R16
                                                        G3C)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               JZ                              e2*2001/116*0379*..
               JZ                              e2*2007/46*0011*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               78 bis 103      Renault Scenic, Grand    205/60R16                         A02) bis A10)
                               Scenic                   A93)                              BF3) EF0)
                               (Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen
                                                        215/55R16
                               205/65R15 oder
                               205/60R16 oder           A93)
                               205/55R17)
                                                        215/60R16
                                                        A01) A93) GA4) K64)

                                                        225/55R16
                                                        A01) A93a) K64)

                                                        235/50R16

                                                        235/55R16
                                                        A01) GA4) K64)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000955-G0-104
               Anlage-Nr. :                16b
               Seite :                     8 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R6655


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               JZ                             e2*2001/116*0379*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 97       Renault Scenic XMOD     205/60R16                         A02) bis A10)
                                                       A93)                              BF3)

                                                       215/55R16
                                                       A93)

                                                       215/60R16

                                                       225/55R16

                                                       235/50R16

                                                       235/55R16
§22 51956*06




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               RFD                            e11*2007/46*2969*..
               RFD                            e2*2007/46*0653*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 147      Renault Talisman,       215/60R16                         A02) bis A10)
                               Talisman Grandtour      A93)                              BF1) EF0)

                                                       215/65R16

                                                       225/55R16
                                                       A93)

                                                       225/60R16

                                                       235/55R16
                                                       A93a)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000955-G0-104
               Anlage-Nr. :                16b
               Seite :                     9 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R6655


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               AG                             e2*2007/46*0251*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               51              Renault Zoe             195/55R16                         A02) bis A10)
                               (ab EG-Genehmigungs- A93a)                                BF3)
                               Nr. e2*2007/46*0251*15)
                                                       205/50R16
                                                       A01) A93a) K03)

                                                       205/55R16
                                                       A01) G01) K03)

                                                       215/50R16
                                                       A01) K03)

                                                       225/50R16
                                                       A01) G01) K01) K04)
§22 51956*06




               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000955-G0-104
               Anlage-Nr. :                16b
               Seite :                     10 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R6655


               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
                      Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
§22 51956*06




               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50879
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50873
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50879
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               E62)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000955-G0-104
               Anlage-Nr. :                16b
               Seite :                     11 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R6655


               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1440 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G0X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
                    225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G3C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
                    205/55R17, 205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
§22 51956*06




                    beachten.

               G6N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17,
                    205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G6P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R17 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               GA4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17,
                    225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GLT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
                    195/65R16C, 205/55R17, 205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                    den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               GLU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
                    205/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GLY) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
                    195/65R16C, 205/55R17, 205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                    den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000955-G0-104
               Anlage-Nr. :                16b
               Seite :                     12 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R6655


               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
§22 51956*06




                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K64)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel sind
                         komplett zu kürzen,
                      • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste
                         bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der
                         Radhausausschnittkante) abzutrennen,
                      • die verbleibende Filzinnenverkleidung ist an der Schnittkante eng an das Metallinnenradhaus
                         anzulegen und festzukleben.

               K78)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
                         Kunststoffinnenkotflügels ist auszuschneiden,
                      • der dahinter befindliche Kunststoffsteg ist um 10 mm zu kürzen,
                      • die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 5 mm zu kürzen.

               K84)   An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich vom Schweller bis zur Radmitte um 10 mm nach
                      außen aufzuweiten.

               N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000955-G0-104
               Anlage-Nr. :                16b
               Seite :                     13 / 13
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R6655


               T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 16b mit den Seiten 1-13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 65R6655 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 15.05.2024
§22 51956*06
						
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