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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53055 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001057-E0-104
Anlage-Nr. :                26
Seite :                     1/4
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6654


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                     65R6654
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                             Ronal                                    Ronal
Montageposition:                      Vorderachse                            Hinterachse
Radausführung:                         65R6654.13                            65R6654.03
Radausführungskennz:                   65R6654.13                            65R6654.03
Radgröße:                               6½Jx16H2                              6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                       45 mm                                     35 mm
Lochkreisdurchmesser:                    100 mm                                   100 mm
Lochzahl:                                   4                                        4
Mittenlochdurchmesser:                  68,00 mm                                  68,00 mm
Zentrierart:                        Mittenzentrierung                      Mittenzentrierung
Zentrierring:                        4 Ø68 Ø60.15                           4 Ø68 Ø60.15
geprüfte Radlast: *)                     615 kg                                    615 kg
 Reifenabrollumfang:                       2000 mm                         2015 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   RENAULT

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                       Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                               moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP40364     110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53055 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001057-E0-104
Anlage-Nr. :                26
Seite :                     2/4
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6654


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
AH                              e2*2007/46*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         6½Jx16H2, ET45   6½Jx16H2, ET35
31 bis 68       Renault Twingo,          185/50R16        185/50R16          A02) bis A10)
                Twingo ZE                                                    BF1)
                (ohne                    195/45R16        195/45R16          A02) bis A10)
                Serienverbreiterung)                      A94a)              BF1)
                                         205/45R16        205/45R16          A01) bis A10)
                                         K03)                                BF1)
                                         175/55R16        195/50R16          A02) bis A10)
                                         M00)                                BF1) V00)
                                         185/50R16        205/45R16          A02) bis A10)
                                                                             BF1)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
AH                              e2*2007/46*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse     Hinterachse
                                          6½Jx16H2, ET45  6½Jx16H2, ET35
48 bis 68       Renault Twingo            185/50R16       185/50R16          A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung)                                    BF1)
                                          195/45R16       195/45R16          A02) bis A10)
                                                                             BF1)
                                       195/50R16          195/50R16          A01) bis A10)
                                                          K100)              BF1) G01)
                                       205/45R16          205/45R16          A02) bis A10)
                                                                             BF1)
                                       175/55R16          195/50R16          A01) bis A10)
                                       M00)               K100)              BF1) V00)
                                       185/50R16          205/45R16          A02) bis A10)
                                                                             BF1)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
AH                            e2*2007/46*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                       6½Jx16H2, ET45    6½Jx16H2, ET35
80              Renault Twingo GT      185/50R16         185/50R16           A02) bis A10)
                                                                             BF1) EF0)
                                       195/45R16          195/45R16          A02) bis A10)
                                                                             BF1) EF0)
                                       195/50R16          195/50R16          A01) bis A10)
                                                          K100)              BF1) EF0)
                                       205/45R16          205/45R16          A02) bis A10)
                                                                             BF1) EF0)
                                       175/55R16          195/50R16          A01) bis A10)
                                       M00)               K100)              BF1) EF0) V00)
                                       185/50R16          205/45R16          A02) bis A10)
                                                                             BF1) EF0) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53055 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001057-E0-104
Anlage-Nr. :                26
Seite :                     3/4
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6654


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53055 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001057-E0-104
Anlage-Nr. :                26
Seite :                     4/4
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6654


BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP40364
       Anzugsmoment: 110 Nm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K100) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffradhausverbreiterung komplett zu
      kürzen.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
       Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
       ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
       Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
       entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 26 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 65R6654 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 04.06.2021