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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000955-F0-104
Anlage-Nr. :                21a
Seite :                     1/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  65R6655
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Ronal
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          65R6655.18
Radausführungskennz.:                                   65R6655.18
Radgröße:                                               6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   82,00 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          4 Ø82 Ø60.1
geprüfte Radlast: *)                                      675 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2220 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   SUZUKI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                           ZP50857     110 Nm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                         ZP50897     110 Nm
                Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000955-F0-104
Anlage-Nr. :                21a
Seite :                     2/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FR                               e4*2007/46*0142*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
131             Suzuki Kizashi            215/60R16                         A02) bis A10)
                (4-türig Limousine)       A93)                              BF1)

                                         225/55R16
                                         A93a)

                                         225/60R16
                                         A01) G01)

                                         235/55R16


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
MZ                              e4*2001/116*0090*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
92              Suzuki Swift Sport       195/50R16                          A02) bis A10)
                                         A01) K04)                          BF2)

                                         205/45R16


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
NZ                              e4*2007/46*0155*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100             Suzuki Swift Sport       195/50R16                          A02) bis A10)
                                                                            BF2)
                                         205/45R16


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
AZ                              e4*2007/46*1205*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
95 bis 103      Suzuki Swift Sport       195/50R16                          A02) bis A10)
                                         A93a)                              A11) BF1)

                                         205/50R16
                                         A01) K03)
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Nr. :                       RA-000955-F0-104
Anlage-Nr. :                21a
Seite :                     3/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
EY                              e4*2001/116*0105*..
EY                              e4*2007/46*0284*..
EY-2                            e50*2007/46*0016*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99       Suzuki SX4, Aerio, Liana 195/60R16                         A02) bis A10)
                (5-türig, mit                                              A98a) BF2)
                Serienverbreiterung)     205/55R16

                                         205/60R16

                                         215/55R16

                                         225/50R16

                                         225/55R16

                                         235/50R16


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
EY                              e4*2001/116*0105*..
EY                              e4*2007/46*0284*..
EY-2                            e50*2007/46*0016*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99       Suzuki SX4, Aerio, Liana 195/60R16                         A02) bis A10)
                (5-türig, ohne                                             A98a) BF2)
                Serienverbreiterung)     205/55R16

                                         205/60R16

                                         215/55R16

                                         225/50R16

                                         225/55R16

                                         235/50R16


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GY                              e4*2001/116*0124*..
GY                              e4*2007/46*0291*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 bis 88       Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/55R16                         A02) bis A10)
                (5-türig, mit                                              A98a) BF1)
                Serienverbreiterung)     205/60R16

                                         215/55R16

                                         225/50R16

                                         225/55R16

                                         235/50R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000955-F0-104
Anlage-Nr. :                21a
Seite :                     4/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GY                              e4*2001/116*0124*..
GY                              e4*2007/46*0291*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 bis 88       Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/55R16                         A02) bis A10)
                (5-türig, ohne                                             A98a) BF1)
                Serienverbreiterung)     205/60R16

                                         215/55R16

                                         225/50R16

                                         225/55R16

                                         235/50R16


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JY                             e4*2007/46*0779*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88              Suzuki SX4              205/55R16                          A02) bis A10)
                (bis EG-Genehmigungs-                                      BF2) E45)
                Nr. e4*2007/46*0779*03) 205/60R16

                                         215/50R16

                                         215/55R16

                                         225/50R16

                                         225/55R16

                                         235/50R16
                                         A01) K01)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JY                             e4*2007/46*0779*..
JY                             e6*2018/858*00006*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 103      Suzuki SX4              215/60R16                          A02) bis A10)
                (ab EG-Genehmigungs-                                       A11) BF2) E45a) EF0)
                Nr. e4*2007/46*0779*04) 225/55R16

                                         235/55R16
                                         A01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000955-F0-104
Anlage-Nr. :                21a
Seite :                     5/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
JT                               e4*2001/116*0091*..
JT                               e4*2007/46*0292*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
78 bis 171      Suzuki Grand Vitara       215/70R16                         A02) bis A10)
                (3- und 5-türig)          A98a)                             BF1)

                                         215/75R16
                                         A98a)

                                         225/65R16
                                         A93)

                                         225/70R16
                                         A93)

                                         235/65R16
                                         A93)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
LY                            e4*2007/46*0928*..
LY                            e6*2007/46*00005*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 103      Suzuki Vitara          215/60R16                            A02) bis A10)
                                                                            A11) BF2) EF0)
                                         225/55R16

                                         235/55R16
                                         A01) K04)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000955-F0-104
Anlage-Nr. :                21a
Seite :                     6/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
       Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf
      den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: ZP50857
       Anzugsmoment: 110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000955-F0-104
Anlage-Nr. :                21a
Seite :                     7/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50897
       Anzugsmoment: 110 Nm

E45)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*03

E45a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*04

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
       Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
       Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

Die Anlage 21a mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 65R6655 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 15.05.2024