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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000955-F0-104
Anlage-Nr. :                21b
Seite :                     1 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  65R6655
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Ronal
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          65R6655.18
Radausführungskennz.:                                   65R6655.18
Radgröße:                                               6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   82,00 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          4 Ø82 Ø60.1
geprüfte Radlast: *)                                      675 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2220 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   TOYOTA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            ZP50880     110 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            ZP50880     120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000955-F0-104
Anlage-Nr. :                21b
Seite :                     2 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
XPB1F(EUM)-TGRE               e13*2018/858*00156*..
XPB1F(M)                      e6*2018/858*00013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 92     Toyota Yaris Cross       205/65R16                         A02) bis A10)
                                       A93)                              BF1) EF0)

                                       215/60R16
                                       A93)

                                       225/60R16
                                       A93)

                                       235/55R16
                                       A93a)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
E15J(A)                       e11*2001/116*0299*..
E15UT(A)                      e11*2001/116*0305*..
E15UT(A)MS1                   e11*2007/46*0167*..
E15UTN(A)                     e11*2007/46*0019*..
HE15U(A)                      e11*2007/46*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130    Toyota Auris             195/55R16                         A02) bis A10)
              (1. Generation)          A93) N205)                        BF1) E58) EF0)

                                       195/60R16
                                       G0E) N205)

                                       205/50R16
                                       A93)

                                       205/55R16

                                       215/50R16

                                       225/50R16
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Nr. :                       RA-000955-F0-104
Anlage-Nr. :                21b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(A)                      e11*2001/116*0305*..
E15UT(A)-TMG                  e13*2007/46*1718*..
E15UTN(A)                     e11*2007/46*0019*..
HE15U(A)                      e11*2007/46*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 97     Toyota Auris             195/55R16                         A02) bis A10)
              (2. Generation,          A93) N205)                        BF1) E59) E61) EF0)
              Ausführungen mit
              Mehrlenker-Hinterachse) 195/60R16
                                       N205)

                                       205/50R16
                                       A93)

                                       205/55R16
                                       A93)

                                       215/50R16
                                       A93a)

                                       225/50R16


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(A)                      e11*2001/116*0305*..
E15UT(A)-TMG                  e13*2007/46*1718*..
E15UTN(A)                     e11*2007/46*0019*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 73     Toyota Auris             195/55R16                         A02) bis A10)
              (2. Generation,          A93) N205)                        BF1) E59) E60) EF0)
              Ausführungen mit
              Verbundlenker-           195/60R16
              Hinterachse)             N205)

                                       205/50R16
                                       A93)

                                       205/55R16
                                       A93)

                                       215/50R16
                                       A93a)

                                       225/50R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                             e11*2001/116*0196*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130     Toyota Avensis           205/55R16                          A02) bis A10)
                (Fahrzeuge vor Facelift                                     BF1) EF0)
                2006, ohne               225/50R16
                Serienbereifung
                215/50R17)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                             e11*2001/116*0196*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130     Toyota Avensis            205/55R16                         A02) bis A10)
                (Fahrzeuge ab Facelift                                      BF1) EF0)
                2006, mit Serienbereifung 225/50R16
                215/50R17)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
T27                            e11*2001/116*0331*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 112      Toyota Avensis          205/60R16                           A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)      A93)                                BF1) EF0)

                                         205/65R16
                                         A93) G0Z)

                                         215/55R16
                                         A93)

                                         215/60R16
                                         A93) GCS)

                                         225/55R16

                                         235/50R16

                                         235/55R16
                                         GCS)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000955-F0-104
Anlage-Nr. :                21b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
AX1T(EU,M)                  e11*2007/46*3641*..
AX1T(EU,M)                  e6*2007/46*0264*..
AX1T(EU,M)                  e6*2007/46*0338*..
AX1T(EU,M)-TMG              e13*2007/46*1765*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 85     Toyota C-HR            215/60R16                             A02) bis A10)
                                     A93)                                  A11) BF2) EF0)

                                         215/65R16
                                         A93a)

                                         225/60R16
                                         A93a)

                                         225/65R16
                                         A01) G01)

                                         235/55R16
                                         A93)

                                         235/60R16


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                              e11*2001/116*0222*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 100      Toyota Corolla Verso     205/55R16                         A02) bis A10)
                                                                           BF1)
                                         215/50R16

                                         215/55R16
                                         G8T)

                                         225/50R16

                                         235/50R16
                                         G8T)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                              e11*2001/116*0222*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
130             Toyota Corolla Verso     205/55R16 M+S                     A02) bis A10)
                                                                           BF1)
                                         205/60R16 M+S

                                         215/50R16 M+S

                                         215/55R16 M+S
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000955-F0-104
Anlage-Nr. :                21b
Seite :                     6 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
E15EJ(A)                       e11*2001/116*0304*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 97       Toyota Corolla          195/55R16                          A02) bis A10)
                (Stufenheck)            A93) N205)                         BF1) E67) EF0)

                                         195/55R16 M+S
                                         A93)

                                         195/60R16
                                         G05) N205)

                                         195/60R16 M+S
                                         G05)

                                         205/55R16
                                         A93)

                                         215/50R16
                                         A93a)

                                         225/50R16


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XW3(A)                          e11*2001/116*0264*..
XW3(A)                          e6*2007/46*0347*..
XW3(A)-TMG                      e13*2007/46*1956*..
XW4(A)                          e11*2007/46*0157*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
73              Toyota Prius Plus        205/55R16                         A02) bis A10)
                                                                           A11) BF1)
                                         205/60R16

                                         215/55R16

                                         225/50R16

                                         225/55R16
                                         A01) K88)

                                         235/50R16


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                          e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4              215/70R16                         A02) bis A10)
                (ohne                                                      A93) BF1) E62) EF0)
                Serienverbreiterung,     225/65R16
                nur bis EG-
                Genehmigungs-Nr.:        225/70R16
                e6*2001/116*0105*08)
                                         235/65R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000955-F0-104
Anlage-Nr. :                21b
Seite :                     7 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                          e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4              215/70R16                         A02) bis A10)
                (mit                                                       A93) BF1) E62) EF0)
                Serienverbreiterung,     225/65R16
                nur bis EG-
                Genehmigungs-Nr.:        225/70R16
                e6*2001/116*0105*08)
                                         235/65R16


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                         e6*2001/116*0105*..
XA4 (EU, M)                    e6*2007/46*0166*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 114      Toyota RAV4             215/70R16                          A02) bis A10)
                (nur Ausführungen ab    A93)                               BF2) E63) EF0)
                EG-Genehmigungs-Nr.:
                e6*2001/116*0105*09     215/75R16
                bzw.                    G6X)
                e6*2007/46*0166*00)
                                        225/70R16
                                        G6X)

                                         235/65R16


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
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Nr. :                       RA-000955-F0-104
Anlage-Nr. :                21b
Seite :                     8 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
       Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50880
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50880
       Anzugsmoment: 120 Nm

E58)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '15'.

E59)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '18'.
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Nr. :                       RA-000955-F0-104
Anlage-Nr. :                21b
Seite :                     9 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655



E60)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse.

E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse.

E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*08

E63)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*09
       bzw. e6*2007/46*0166*00

E67)   Beim Typ E15EJ(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0304*09.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
       Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
       Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G05)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/65R15 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

G0E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G0Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G6X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/65R17 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G8T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R17 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

GCS) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
     225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 51956 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000955-F0-104
Anlage-Nr. :                21b
Seite :                     10 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


K88)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 20° vor und 20° hinter der
         Radmitte sind zu entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
         umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 21b mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 65R6655 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 15.05.2024