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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000955-A0-104
Anlage-Nr. :                25
Seite :                     1/6                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    65R6655
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               Ronal
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           65R6655.25
Radgröße:                                                 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                          50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      108 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     76,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           4 Ø76 Ø60.1
geprüfte Radlast:                                           705 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2270 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Regie Nationale des Usines Renault , bzw. Matra

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
G, M, JM                         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP50573 120 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
B54, B56, JE, K56                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde               ZP50579 140 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000955-A0-104
Anlage-Nr. :                25
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


Typ:                         B54
ABE / EG-Genehmigung:        G199
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 123          Safrane                    205/55R16                         A02) bis A10)A93)
                                                                           S04)

G199//NT06E         1135/925                                               5/108/65



Typ:                         B54
ABE / EG-Genehmigung:        e2*93/81*0063*.., e2*98/14*0063*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 140   Safrane                  205/55R16                           A02) bis A10)A93)
                                                                           S04)


e2*98/14*0063*07E   1190/1050                                              5/108/65



Typ:                         B56
ABE / EG-Genehmigung:        G638; e2*93/81*0012*.., e2*98/14*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 69 bis 140   Laguna                  205/50R16                            A02) bis A10)
                                                                           S04)
                                         205/55R16
                                         E05)

e2*98/14*0012*20E   1160/1000                                              5/108/60



Typ:                         K56
ABE / EG-Genehmigung:        e2*93/81*0011*.., e2*98/14*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 72 bis 140   Laguna Grand Tour        205/55R16                           A02) bis A10)
                                       A93)E05)                            S04)


e2*98/14*0011*21E   1160/1210                                              5/108/60




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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


Typ:                            JE
ABE / EG-Genehmigung:           e2*93/81*0084*.., e2*98/14*0084*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen     zulässige Rad-/Reifengrößen       Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 72 ; 84 bis 103 Renault Espace 2.0,      205/55R16                         A02) bis A10)
                 Renault Espace 1.9Tdi    A91)                              S04)

                                            215/50R16
                                            A91)

                                            215/55R16
                                            A91)

                                            225/50R16
 81 bis 84; 95      Renault Espace 2.2 TD   205/55R16                       A02) bis A10)
                                            A91) E54)                       S04)

                                            215/55R16
                                            A91) E54)

                                            225/50R16
 123 bis 140        Renault Espace V6
                                            225/55R16

81 bis 140          Renault Grand Espace,   215/55R16                       A02) bis A10)
                    Grand Espace V6         A91) E54)                       S04)

                                            225/50R16

                                            225/55R16

e2*98/14*0084*09E   1340/1270(1320)                                         5/108/60



Typ:                          G
ABE / EG-Genehmigung:         e2*98/14*0206*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 152    Laguna Limousine,        205/55R16                           A02) bis A10)
               Laguna Grand Tour        A91)E05a)                           E06)

                                            205/55R16 M+S
                                            A91)

                                            205/60R16
                                            E05)
e2*98/14*0206*39E   1190/1110(0)                                            5/108/60




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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
M                                e2*98/14*0272*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
110             Renault Megane             205/50R16                         A02) bis A10)
                (Limousine, Cabrio)
                                           205/55R16




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
M                              e2*98/14*0272*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110             Renault Megane Break     205/55R16                           A02) bis A10)
                (Kombi)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JM                             e2*2001/116*0274*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 110      Renault Megane Scenic, 205/60R16                             A02) bis A10)
                Megane Grand Scenic




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
     Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
     Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
     Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.



RA-000955-A0-104-25~RE-5-108-60-ET50_65R6655.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51956 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000955-A0-104
Anlage-Nr. :                25
Seite :                     6/6                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R6655


E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E54) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.

Die Anlage Nr. 25 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 65R6655 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 22.06.2018




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