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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000992-F0-104
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     1/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R7655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                         65R7655
Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                     Ronal
Montageposition:                                        Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                 65R7655.07
Radausführungskennz.:                                          65R7655.07
Radgröße:                                                       6½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                                35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                            112 mm
Lochzahl:                                                           5
Mittenlochdurchmesser:                                          76,00 mm
Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: *)                                              750 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2208 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:      BMW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                    Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                            moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25,                            ZP50717     140 Nm
                Schaftlänge 29,5 mm

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H                           e1*2007/46*2018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 140      BMW 1er, 1er xDrive    195/50R17 M+S                            A01) bis A10)
                (ohne Flap)                                                     BF1) EB1) EF0) K04)
                                       195/55R17 M+S

                                       205/50R17 M+S
                                       K01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000992-F0-104
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     2/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R7655



Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H                           e1*2007/46*2018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 140      BMW 1er, 1er xDrive    195/50R17 M+S                      A01) bis A10)
                (mit Flap)                                                BF1) EB1) EF0) K04)
                                       195/55R17 M+S

                                        205/50R17 M+S
                                        K01)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2GC                           e1*2007/46*2064*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140      BMW 2er Gran Coupe, 195/50R17 M+S                         A01) bis A10)
                2er xDrive Gran Coupe                                     BF1) EB1) EF0) K04)
                                        195/55R17 M+S

                                        205/45R17 M+S
                                        T88)

                                        205/50R17 M+S
                                        K01)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F1X                           e1*2007/46*1676*..
UKL-L                         e1*2007/46*0371*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 170      BMW X1 sDrive, X1      205/55R17 M+S                      A01) bis A10)
                xDrive                                                    BF1) E72) EB1) EF0) K04)
                                       205/60R17 M+S

                                        215/55R17 M+S

                                        215/60R17 M+S

                                        225/50R17 M+S
                                        K03)

                                        225/55R17 M+S
                                        K03)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000992-F0-104
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     3/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R7655


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F1X                           e1*2007/46*1676*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
92              BMW X1 Hybrid          205/60R17 M+S                     A01) bis A10)
                                                                         BF1) EF0) K04)
                                       215/55R17 M+S

                                       215/60R17 M+S

                                       225/55R17 M+S
                                       K03)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
U1X                           e1*2018/858*00153*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 150     BMW X1                 205/65R17 M+S                     A02) bis A10)
                                                                         A11) A93) BF1) EB1) EF0)
                                       215/60R17 M+S

                                       215/65R17 M+S

                                       225/60R17 M+S
                                       A01) K01) K04)

                                       235/55R17 M+S
                                       A01) K01) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
U1X                           e1*2018/858*00153*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 104      BMW iX1                205/65R17 M+S                     A02) bis A10)
                                                                         A93) BF1) EF0) ER1)
                                       215/60R17 M+S

                                       215/65R17 M+S

                                       225/60R17 M+S
                                       A01) K01) K04)

                                       235/55R17 M+S
                                       A01) K01) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2X                           e1*2007/46*1824*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 170      BMW X2                 205/60R17 M+S                     A01) bis A10)
                                                                         A11) BF1) EB1) EF0) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000992-F0-104
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     4/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R7655


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
FMCA                           e1*2007/46*1679*..
FML2                           e1*2007/46*1678*..
UKL-L                          e1*2007/46*0371*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 155      BMW Mini                185/50R17                           A01) bis A10)
                (Limousine 2-türig,     N195)                               BF1) EF0) K01) K04) K87)
                Cabrio, außer Elektro)
                                        185/50R17 M+S
                                        W195)

                                         195/45R17
                                         N205)

                                         205/45R17


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FMK                              e1*2007/46*1683*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 141      BMW Mini Clubman          195/50R17 M+S                     A01) bis A10)
                (Frontantrieb u. Allrad)                                    BF1) EF0) K01) K04)
                                          195/55R17 M+S
                                          K88)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX                           e1*2007/46*1682*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155      BMW Mini Countryman 205/55R17 M+S                           A02) bis A10)
                                       A93)                                 A11) BF1) EF0)

                                         205/60R17 M+S
                                         A93a)

                                         215/55R17 M+S
                                         A01) A93a) K01)

                                         215/60R17 M+S
                                         A01) K01)

                                         225/50R17 M+S
                                         A01) A93a) K01)

                                         225/55R17 M+S
                                         A01) K01)

                                         235/50R17 M+S
                                         A01) K01) K04)

                                         235/55R17 M+S
                                         A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000992-F0-104
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     5/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R7655


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX                           e1*2007/46*1682*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
170             BMW Mini Countryman 205/55R17 M+S                         A02) bis A10)
                John Cooper Works      A93)                               BF1) EB1) EF0)

                                        205/60R17 M+S
                                        A93a)

                                        215/55R17 M+S
                                        A01) A93a) K01)

                                        215/60R17 M+S
                                        A01) K01)

                                        225/50R17 M+S
                                        A01) A93a) K01)

                                        225/55R17 M+S
                                        A01) K01)

                                        235/50R17 M+S
                                        A01) K01) K04)

                                        235/55R17 M+S
                                        A01) K01) K04)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
FMCA                           e1*2007/46*1679*..
FML2                           e1*2007/46*1678*..
UKL-L                          e1*2007/46*0371*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
170             BMW Mini John           185/50R17 M+S                     A01) bis A10)
                Cooper Works                                              BF1) EF0) K01) K04) K87)
                (Limousine 2-türig,
                Cabrio)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
FML2E                         e1*2007/46*2063*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
75              BMW Mini Cooper SE     195/45R17                          A01) bis A10)
                                       N205)                              BF1) K01) K04)

                                        205/45R17


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.
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Nr. :                       RA-000992-F0-104
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     6/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R7655



A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
       werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
       Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000992-F0-104
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     7/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R7655


BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm
       Zubehörkit: ZP50717
       Anzugsmoment: 140 Nm

E72)   Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. M blau mit belüfteter Scheibe Ø360x30 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
       als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
       einer Achslast von 1500 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
       den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K87)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Kunststoff- Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm über Schweller bis
          50 Grad nach hinten auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
       • die Befestigungsnieten des Filzinnenkotflügel sind zu entfernen,
       • der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist im gesamten Verlauf des Radhauses um einen Streifen
          von 50mm zu kürzen und klebend am Innenradhaus zu befestigen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000992-F0-104
Anlage-Nr. :                2
Seite :                     8/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R7655


K88)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • Die Kunststoff-Radhausausschnittkante ist im Bereich von 100 mm vor und hinter Radmitte
          um 5 mm zu kürzen.
       • Die Kunststoff-Radhauskante und der Kunststoffinnenkotflügel sind in diesem Bereich durch
          Erwärmung um 5 mm auszustellen.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

W195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
      der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 2 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
65R7655 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 27.02.2024