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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000992-B0-104
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     1/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R7655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                            65R7655
Art des Sonderrades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                        Ronal
Montageposition:                                           Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                    65R7655.03
Radgröße:                                                          6½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                                   37 mm
Lochkreisdurchmesser:                                               100 mm
Lochzahl:                                                               5
Mittenlochdurchmesser:                                               68 mm
Zentrierart:                                                   Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                   6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast: *)                                                 650 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2172 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:       TOYOTA

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                            Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                              moment
BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                       ZP50380     110 Nm

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                             e11*2001/116*0196*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 120      Toyota Avensis            205/50R17                           A02) bis A10)
                (Fahrzeuge ab Facelift                                        BF1) EF0)
                2006, mit Serienbereifung 215/50R17
                215/50R17)                A01) K63) K65) K66)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000992-B0-104
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     2/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R7655


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                              e11*2001/116*0196*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 120      Toyota Avensis           205/50R17                         A01) bis A10)
                (Fahrzeugausf. vor                                         BF1) EF0) K65)
                Facelift 2006, ohne
                Serienbereifung
                215/50R17)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
XW3(A)                        e11*2001/116*0264*..
XW3P                          e11*2007/46*0015*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
73              Toyota Prius          205/45R17                            A02) bis A10)
                                                                           BF1) EF0)
                                        205/50R17
                                        A01) K01) K82) K83)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
XW5 (EU, M)                   e11*2007/46*2971*..
XW5P (EU,M)                   e11*2007/46*3704*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
72              Toyota Prius          195/45R17                            A02) bis A10)
                                      A93a) G5L) T85)                      BF1) EF0)

                                        205/45R17


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XP11(A)                        e11*2001/116*0263*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 74       Toyota Urban Cruiser   205/50R17                           A02) bis A10)
                (Frontantrieb)                                             BF1)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
A10(A)                        e11*2007/46*0150*..
A10(A)                        e6*2007/46*0334*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
73              Lexus CT200h           205/45R17                           A02) bis A10)
                                                                           BF1) EF0)
                                        205/50R17


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000992-B0-104
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     3/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R7655



A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
       mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
       müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und
       dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
       werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
       Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50380
       Anzugsmoment: 110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000992-B0-104
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     4/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R7655


EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G5L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/45R17 ausgerüstet
       oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
       COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
       Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
       oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
       hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K63)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante auf eine Restbreite von 10 mm,
       von Oberkante bis 150 mm nach unten zu kürzen.

K65)   An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoffinnenkotflügel im
       Bereich von 100 mm von innen nach außen und 150 mm von unten nach oben
       auszuschneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft
       werden.

K66)   An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoff-Innenkotflügels im Bereich der
       Stoßfängeroberkante nach innen warm einzuformen oder auszuschneiden.

K82)   Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
       notwendig:
       • die Radhausausschnittkanten sind von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett
          umzulegen,
       • der Kunststoffbefestigungshalter des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
          zu entfernen,
       • die Verlängerung der Radhausausschnittkante oberhalb des Stoßfängers ist ebenfalls
          komplett umzulegen,
       • die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist entsprechende der umgelegten
          Radhausausschnittkanten zu kürzen,
       • der Stoßfänger ist mit Karosseriekleber zu befestigen.

K83)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich.
       • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor und hinter der umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen
          und zusätzlich im Bereich hinter der Radmitte warm einzuformen,
       • der dort befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000992-B0-104
Anlage-Nr. :                3a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R7655


T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 3a mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 65R7655 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 02.12.2019