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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000992-C0-104
Anlage-Nr. :                 9b
Seite :                      1/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R7655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                        65R7655
Art des Sonderrades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                    Ronal
Montageposition:                                       Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                               65R7655.08
Radausführungskennz.:                                        65R7655.08
Radgröße:                                                     6½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                              40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         114,3 mm
Lochzahl:                                                          5
Mittenlochdurchmesser:                                        82,00 mm
Zentrierart:                                               Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast: *)                                            750 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2208 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:     HYUNDAI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                           moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                  ZP50846     110 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                  ZP50846     125 Nm

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
GDH                           e11*2007/46*0337*..
GDH                           e11*2007/46*0338*..
GDH-HME                       e13*2007/46*1604*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 100    Hyundai i30, i30CW      205/50R17                                A01) bis A10)
              (3-Türer, 5-Türer,                                               BF1) K04) K25) K58)
              Kombi)
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Nr. :                        RA-000992-C0-104
Anlage-Nr. :                 9b
Seite :                      2/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R7655


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
PDE                          e11*2007/46*3807*..
PDE                          e5*2007/46*1075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 117    Hyundai i30            195/50R17                             A02) bis A10)
              (5-Türer, Kombi,       A93a) N205)                           BF2) E54)
              Fastback)
                                     195/50R17 M+S
                                     A93a)

                                     205/45R17
                                     A93)

                                     205/50R17
                                     A01) K01) K04)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
JC                          e4*2007/46*0207*..
JC                          e4*2007/46*0223*..
JC-HME                      e13*2007/46*1605*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
57 bis 94     Hyundai IX20          205/45R17                              A02) bis A10)
                                    A93)                                   BF1)

                                     205/50R17
                                     A01) K01) K04)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
EL                          e11*2007/46*0104*..
ELH                         e11*2007/46*0192*..
LM                          e11*2007/46*0128*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135    Hyundai IX35          215/60R17                              A02) bis A10)
                                    N225)                                  BF1)

                                     215/65R17
                                     G5U) N225)

                                     225/55R17
                                     A01) K01)

                                     225/60R17
                                     A01) K01)

                                     235/55R17
                                     A01) K01)

                                     235/60R17
                                     A01) G2E) K01) K52)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000992-C0-104
Anlage-Nr. :                 9b
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R7655


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
AE                           e4*2007/46*1157*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
77            Hyundai Ioniq          195/50R17                             A02) bis A10)
              (Nur Fahrzeuge mit     A01) K04) N205)                       BF1) EF0)
              Hybridantrieb)
                                     205/45R17


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
OS                           e4*2007/46*1259*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 130    Hyundai Kona, Kona     205/50R17                             A02) bis A10)
              Hybrid                 A93)                                  BF1)
              (Frontantrieb)
                                     205/55R17
                                     A93)

                                     215/50R17
                                     A93)

                                     215/55R17
                                     A93a) G7U)

                                     225/50R17
                                     A93)

                                     235/50R17
                                     A01) A93a) G7U) K04)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
NF                          e11*2001/116*0241*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 184   Hyundai Sonata        215/50R17                              A02) bis A10)
                                    A93)                                   BF1)

                                     215/55R17
                                     A93)

                                     225/50R17
                                     A93)

                                     235/50R17
                                     A01) K01) K15) K21)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000992-C0-104
Anlage-Nr. :                 9b
Seite :                      4/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R7655


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
JM                          e4*2001/116*0087*..
JMG                         e11*2001/116*0355*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129    Hyundai Tucson        215/55R17                              A01) bis A10)
                                    A93) K03)                              BF1)

                                     215/60R17
                                     A93) K03)

                                     225/55R17
                                     A93) K03)

                                     235/50R17
                                     A93) K01) K04)

                                     235/55R17
                                     K01) K04)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
TL                          e11*2007/46*2711*..
TL                          e5*2007/46*1084*..
TLE                         e11*2007/46*2724*..
TLE                         e5*2007/46*1076*..
TLE-HME                     e13*2007/46*1612*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 136    Hyundai Tucson        215/60R17                              A01) bis A10)
                                    A93a) K03)                             BF1) EF0) K04)

                                     215/65R17
                                     K03)

                                     225/60R17
                                     K03)

                                     235/55R17
                                     K01)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
XG                          e11*98/14*0109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 145   Hyundai XG            205/50R17                              A02) bis A10)
                                                                           BF1)
                                     215/50R17
                                     A01) K41)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000992-C0-104
Anlage-Nr. :                 9b
Seite :                      5/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R7655


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
       werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
       Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000992-C0-104
Anlage-Nr. :                 9b
Seite :                      6/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R7655


BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50846
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50846
       Anzugsmoment: 125 Nm

E54)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen N Sports (N Line).

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G2E)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/70R16 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

G5U)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/70R16, 225/55R18
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G7U)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 235/45R18
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000992-C0-104
Anlage-Nr. :                 9b
Seite :                      7/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R7655


K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
       Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K21)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10
       mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.

K41)   An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der im Bereich des hinteren Stoßfängers hinter dem Kunststoffinnenkotflügel ins Radhaus
         stehende Blechsteg ist über die gesamte Länge nach außen und hinten umzulegen; das
         Kunststoffinnenradhaus ist in diesem Bereich auszuschneiden
       • das ins Radhaus stehende Ende der Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers ist nach
         oben zu formen,
       • der obere Teil des vorderen Kunststoffinnenkotflügels ist bis oberhalb des mittleren
         Befestigungspunktes zu kürzen,
       • das innere Radhausblech oberhalb des mittleren Befestigungspunktes (vom vorderen
         Kunststoffinnenkotflügel) ist an das äußere Karosserieblech einzuformen. (Vorsicht: Türsicken).

K52)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10mm zu
          kürzen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz auszu-schneiden,
       • die Radhausausschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte
          umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
          auszuschneiden.

K58)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten
       sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Kunststoffniet an der Blechlasche im Bereich 20 Grad hinter Radmitte ist zu entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45 Grad
          hinter der Radmitte umzulegen,
       • der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 9b mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 65R7655 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 17.11.2020