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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000992-F0-104
Anlage-Nr. :                9b
Seite :                     1/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R7655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                            65R7655
Art des Sonderrades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                        Ronal
Montageposition:                                          Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                   65R7655.08
Radausführungskennz.:                                            65R7655.08
Radgröße:                                                         6½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                                  40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                              114,3 mm
Lochzahl:                                                              5
Mittenlochdurchmesser:                                             82,00 mm
Zentrierart:                                                   Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                   7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast: *)                                                750 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2208 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:       HYUNDAI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                      Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                              moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                     ZP50846     110 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                     ZP50846     125 Nm
BF3       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                     ZP50846     120 Nm

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GDH                             e11*2007/46*0337*..
GDH                             e11*2007/46*0338*..
GDH-HME                         e13*2007/46*1604*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 100      Hyundai i30, i30CW        205/50R17                                A01) bis A10)
                (3-Türer, 5-Türer, Kombi)                                          BF1) K04) K25) K58)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000992-F0-104
Anlage-Nr. :                9b
Seite :                     2/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R7655


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
PDE                            e11*2007/46*3807*..
PDE                            e5*2007/46*1075*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 118      Hyundai i30             195/50R17                         A02) bis A10)
                (5-Türer, Kombi,        A93a) N205)                       A11) BF2) E54)
                Fastback)
                                        195/50R17 M+S
                                        A93a)

                                        205/45R17
                                        A93)

                                        205/50R17
                                        A01) K01) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
JC                            e4*2007/46*0207*..
JC                            e4*2007/46*0223*..
JC-HME                        e13*2007/46*1605*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
57 bis 94       Hyundai IX20           205/45R17                          A02) bis A10)
                                       A93)                               BF1)

                                        205/50R17
                                        A01) K01) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
EL                            e11*2007/46*0104*..
ELH                           e11*2007/46*0192*..
LM                            e11*2007/46*0128*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135      Hyundai IX35          215/60R17                           A02) bis A10)
                                      N225)                               BF1)

                                        215/65R17
                                        G5U) N225)

                                        225/55R17
                                        A01) K01)

                                        225/60R17
                                        A01) K01)

                                        235/55R17
                                        A01) K01)

                                        235/60R17
                                        A01) G2E) K01) K52)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000992-F0-104
Anlage-Nr. :                9b
Seite :                     3/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R7655


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AE                             e4*2007/46*1157*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77              Hyundai Ioniq           195/50R17                          A02) bis A10)
                (Nur Fahrzeuge mit      A01) K04) N205)                    A11) BF1) EF0)
                Hybridantrieb)
                                        205/45R17


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
OS                             e4*2007/46*1259*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 146      Hyundai Kona, Kona      205/50R17                          A02) bis A10)
                Hybrid                  A93)                               A11) BF1)
                (Frontantrieb)
                                        205/55R17
                                        A93)

                                        215/50R17
                                        A93)

                                        215/55R17
                                        A93a) G7U)

                                        225/50R17
                                        A93)

                                        235/50R17
                                        A01) A93a) G7U) K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
OS                              e4*2007/46*1259*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 146     Hyundai Kona             205/55R17                         A02) bis A10)
                (Allradantrieb)          A93)                              A11) BF1) EF0)

                                        215/50R17
                                        A93)

                                        215/55R17
                                        A93a)

                                        225/50R17
                                        A01) A93) K03) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000992-F0-104
Anlage-Nr. :                9b
Seite :                     4/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R7655


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
SX2                            e4*2018/858*00153*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 88       Hyundai Kona            205/60R17                         A02) bis A10)
                (Fahrzeuge mit                                            A11) BF3)
                Verbundlenker an HA;    205/65R17
                Frontantrieb)
                                        215/55R17
                                        A01) G01) K04)

                                        215/60R17
                                        A01) K04)

                                        225/55R17
                                        A01) K01) K04)

                                        235/50R17
                                        A01) G01) K01) K04)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NF                             e11*2001/116*0241*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 184     Hyundai Sonata         215/50R17                          A02) bis A10)
                                       A93)                               BF1)

                                        215/55R17
                                        A93)

                                        225/50R17
                                        A93)

                                        235/50R17
                                        A01) K01) K15) K21)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
JM                            e4*2001/116*0087*..
JMG                           e11*2001/116*0355*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129      Hyundai Tucson         215/55R17                          A01) bis A10)
                                       A93) K03)                          BF1)

                                        215/60R17
                                        A93) K03)

                                        225/55R17
                                        A93) K03)

                                        235/50R17
                                        A93) K01) K04)

                                        235/55R17
                                        K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000992-F0-104
Anlage-Nr. :                9b
Seite :                     5/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R7655


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
TL                            e11*2007/46*2711*..
TL                            e5*2007/46*1084*..
TLE                           e11*2007/46*2724*..
TLE                           e5*2007/46*1076*..
TLE-HME                       e13*2007/46*1612*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 136      Hyundai Tucson         215/60R17                           A01) bis A10)
                                       A93a) K03)                          A11) BF1) EF0) K04)

                                       215/65R17
                                       K03)

                                       225/60R17
                                       K03)

                                       235/55R17
                                       K01)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
XG                            e11*98/14*0109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 145     Hyundai XG             205/50R17                           A02) bis A10)
                                                                           BF1)
                                       215/50R17
                                       A01) K41)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000992-F0-104
Anlage-Nr. :                9b
Seite :                     6/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R7655


A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
       werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
       Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50846
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50846
       Anzugsmoment: 125 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50846
       Anzugsmoment: 120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000992-F0-104
Anlage-Nr. :                9b
Seite :                     7/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R7655


E54)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen N Sports (N Line).

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
       als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G2E)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/70R16 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

G5U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/70R16, 225/55R18
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G7U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 235/45R18
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
       Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K21)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
       um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000992-F0-104
Anlage-Nr. :                9b
Seite :                     8/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R7655



K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.

K41)   An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der im Bereich des hinteren Stoßfängers hinter dem Kunststoffinnenkotflügel ins Radhaus
         stehende Blechsteg ist über die gesamte Länge nach außen und hinten umzulegen; das
         Kunststoffinnenradhaus ist in diesem Bereich auszuschneiden
       • das ins Radhaus stehende Ende der Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers ist nach
         oben zu formen,
       • der obere Teil des vorderen Kunststoffinnenkotflügels ist bis oberhalb des mittleren
         Befestigungspunktes zu kürzen,
       • das innere Radhausblech oberhalb des mittleren Befestigungspunktes (vom vorderen
         Kunststoffinnenkotflügel) ist an das äußere Karosserieblech einzuformen. (Vorsicht:
         Türsicken).

K52)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10mm zu
          kürzen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz auszu-schneiden,
       • die Radhausausschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte
          umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
          auszuschneiden.

K58)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Kunststoffniet an der Blechlasche im Bereich 20 Grad hinter Radmitte ist zu entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45
         Grad hinter der Radmitte umzulegen,
       • der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 9b mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 65R7655 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 27.02.2024