Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000992-D0-104
Anlage-Nr. : 9c
Seite : 1 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R7655
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 65R7655
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 65R7655.08
Radausführungskennz.: 65R7655.08
Radgröße: 6½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,00 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast: *) 750 kg
Reifenabrollumfang: 2208 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: KIA
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP50846 120 Nm
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Nr. : RA-000992-D0-104
Anlage-Nr. : 9c
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R7655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FG e4*2001/116*0114*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 106 Kia Carens, Kia UN 205/50R17 A02) bis A10)
A93) BF1)
205/55R17
A93)
215/50R17
A93)
225/50R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RP e4*2007/46*0633*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 130 Kia Carens 205/50R17 A01) bis A10)
( Fahrzeuge, die NUR BF1) K04)
mit Serienreifengrößen
205/55R16 oder
225/45R17 ausgerüstet
sind)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RP e4*2007/46*0633*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 130 Kia Carens 205/50R17 A01) bis A10)
(Nur Fahrzeuge die BF1) K04)
wahlweise auch mit 205/55R17
der Serienreifengröße K27) K28) K65)
225/45R18 ausgerüstet
sind) 215/50R17
K01) K27) K28) K65)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
ED e4*2001/116*0121*..
ED e4*2007/46*0132*..
EDG e11*2001/116*0339*..
EDI e13*2007/46*1091*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105 Kia Ceed, Ceed SW 185/50R17 A02) bis A10)
(5-türer, Kombi) N195) T86) BF1)
195/45R17
T85)
205/45R17
205/50R17
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Nr. : RA-000992-D0-104
Anlage-Nr. : 9c
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R7655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
ED e4*2001/116*0121*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105 Kia Pro Ceed 185/50R17 A02) bis A10)
(3-türer) N195) T86) BF1)
195/45R17
T85)
205/45R17
205/50R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JD e4*2007/46*0496*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 100 Kia Ceed 205/45R17 A02) bis A10)
(3-Türer) BF1)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JD e4*2007/46*0496*..
JD e4*2007/46*0497*..
JDG e50*2007/46*0120*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 100 Kia Ceed 205/45R17 A02) bis A10)
(5-Türer, Kombi) BF1) EF0)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CD e4*2007/46*1299*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 118 Kia Ceed, Pro Ceed 195/50R17 A02) bis A10)
(5-türer Limousine, 5- N205) A11) BF1) EF0)
türer Coupe, Kombi)
205/45R17
A93)
205/50R17
A01) K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CD e4*2007/46*1299*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 150 Kia XCeed 205/50R17 A02) bis A10)
A11) BF1) EF0)
215/50R17
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Nr. : RA-000992-D0-104
Anlage-Nr. : 9c
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R7655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DE e4*2007/46*1139*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 Kia Niro 205/50R17 A02) bis A10)
A93) BF1) EF0)
205/55R17
215/50R17
A93a)
215/55R17
G3U)
225/50R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GE e4*2001/116*0100*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 142 Kia Magentis, Optima 205/55R17 A02) bis A10)
N215) BF1)
215/50R17
225/50R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
LD e4*2001/116*0075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
138 bis 196 Kia Opirus 225/55R17 A02) bis A10)
N235) BF1)
235/50R17
A01) K03)
235/55R17
A01) G0H) K03) K33) K39)
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Nr. : RA-000992-D0-104
Anlage-Nr. : 9c
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R7655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
TF e4*2007/46*0255*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 121 Kia Optima 205/55R17 A02) bis A10)
A93) BF1)
215/50R17
A93)
215/55R17
225/50R17
A01) K04)
235/50R17
A01) K01) K04) K25) K62)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JF e4*2007/46*1018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
99 bis 132 Kia Optima, Optima 205/55R17 A02) bis A10)
Sportswagon N215) BF1) EF0)
205/55R17 M+S
215/50R17
A93a)
215/55R17
225/50R17
A01) K03) K04)
235/50R17
A01) K01) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AM e4*2001/116*0139*..
AM e4*2007/46*0133*..
AMG e11*2001/116*0363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 103 Kia Soul 205/50R17 A02) bis A10)
N215) BF1)
215/50R17
G03) N225)
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Nr. : RA-000992-D0-104
Anlage-Nr. : 9c
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R7655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
PS e4*2007/46*0825*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 150 Kia Soul 205/50R17 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) N215) BF1)
205/55R17
N215)
215/50R17
A01) K04)
215/55R17
A01) K04)
225/50R17
A01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
PS e4*2007/46*0825*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 150 Kia Soul 205/50R17 A02) bis A10)
(ohne N215) BF1)
Serienverbreiterung)
205/55R17
N215)
215/50R17
A01) K04)
215/55R17
A01) K04)
225/50R17
A01) K03) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
PSEV e9*2007/46*6160*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
25 bis 81 Kia Soul EV 205/50R17 A02) bis A10)
A93) BF1)
205/55R17
A93)
215/50R17
A93)
225/50R17
A01) A93a) K03)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000992-D0-104
Anlage-Nr. : 9c
Seite : 7 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R7655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JE e4*2001/116*0089*..
JES e4*2001/116*0120*..
JESG e11*2001/116*0346*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129 Kia Sportage 215/60R17 A02) bis A10)
(mit N225) A93) BF1)
Serienverbreiterungen,
Fahrzeugbreite 1840 225/55R17
mm) N235)
235/50R17
235/55R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JE e4*2001/116*0089*..
JES e4*2001/116*0120*..
JESG e11*2001/116*0346*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129 Kia Sportage 215/60R17 A02) bis A10)
(ohne N225) A93) BF1)
Serienverbreiterungen,
Fahrzeugbreite 1800 225/55R17
mm) A01) K03) N235)
235/50R17
A01) K01)
235/55R17
A01) K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SL e11*2007/46*0166*..
SLS e11*2007/46*0136*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135 Kia Sportage 215/60R17 A02) bis A10)
(bis Modell 2013) BF1) E47)
215/65R17
225/60R17
235/55R17
235/60R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000992-D0-104
Anlage-Nr. : 9c
Seite : 8 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R7655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SL e11*2007/46*0166*..
SLS e11*2007/46*0136*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135 Kia Sportage 215/60R17 A02) bis A10)
(ab Modell 2014) A93) BF1) E47a)
215/65R17
225/60R17
235/55R17
A93a)
235/60R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
QL e11*2007/46*3139*..
QL e5*2007/46*1080*..
QLE e11*2007/46*3144*..
QLE e5*2007/46*1081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 136 Kia Sportage 215/60R17 A02) bis A10)
A93a) A11) BF1) EF0)
215/65R17
225/60R17
A01) A93a) K04)
235/55R17
A01) A93a) K01) K04)
235/60R17
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
YN e4*2007/46*0130*..
YN e4*2007/46*0131*..
YNS e4*2007/46*0261*..
YNS e4*2007/46*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 94 Kia Venga 205/45R17 A02) bis A10)
A93) BF1)
205/50R17
A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000992-D0-104
Anlage-Nr. : 9c
Seite : 9 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R7655
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000992-D0-104
Anlage-Nr. : 9c
Seite : 10 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R7655
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP50846
Anzugsmoment: 120 Nm
E47) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
• Typ SL bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*05
• Typ SLS bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*09
E47a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014:
• Typ SL ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*06
• Typ SLS ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*10
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G03) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G0H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R17 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G3U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/45R18 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000992-D0-104
Anlage-Nr. : 9c
Seite : 11 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R7655
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
aufzuweiten.
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K33) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden.
K39) An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von ca. 50 mm vor und hinter der Radmitte
umzulegen und der Kunststoffinnenkotflügel dahinter zu klemmen.
K62) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich 30 Grad hinter der Radmitte, ist zu
entfernen,
• die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 45 Grad vor und hinter der
Radmitte umzulegen,
• der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K65) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die Radhausausschnittkante sind von 100 mm vor bis 100 mm hinter der Radmitte um
umzulegen,
• der KS- Innenkotflügel ist in diesem Bereich eng ans Radhaus zu fixieren.
N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000992-D0-104
Anlage-Nr. : 9c
Seite : 12 / 12
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 65R7655
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 9c mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 65R7655 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 11.11.2021