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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000992-G0-104
               Anlage-Nr. :                9d
               Seite :                     1/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R7655


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                      65R7655
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                 Ronal
                Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                             65R7655.08
                Radausführungskennz.:                                      65R7655.08
                Radgröße:                                                   6½Jx17H2
                Rad-Einpresstiefe:                                            40 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                       114,3 mm
                Lochzahl:                                                        5
                Mittenlochdurchmesser:                                      82,00 mm
§22 52333*06




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                             7 Ø82 Ø67.1
                geprüfte Radlast: *)                                          750 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2208 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MAZDA

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                        ZP50846     110 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                        ZP50846     120 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000992-G0-104
               Anlage-Nr. :                9d
               Seite :                     2/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R7655


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               BL                              e11*2001/116*0262*..
               BLE                             e13*2007/46*1071*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 136      Mazda 3                 195/45R17                          A02) bis A10)
                               (Schrägheck, bis        N205) T85)                         BF1) E50)
                               Modelljahr 2013)
                                                        205/45R17
                                                        T88)

                                                        205/50R17
                                                        A01) K03)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               BL                               e11*2001/116*0262*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
§22 52333*06




               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               74 bis 121      Mazda 3                  205/50R17                         A02) bis A10)
                               (4-/ 5-Türer, ab                                           BF1) E50a)
                               Modelljahr 2014)         215/50R17


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               BP                            e13*2007/46*1972*..
               BPE                           e13*2007/46*2249*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 137      Mazda 3               205/50R17                            A02) bis A10)
                                                     A93a)                                BF2) EF0)

                                                        205/55R17

                                                        215/50R17


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               CR1                           e13*2001/116*0156*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 107      Mazda 5               205/50R17                            A01) bis A10)
                                                                                          BF1) K03) K41)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               CW                            e1*2007/46*0433*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 110      Mazda 5                205/50R17                           A01) bis A10)
                                                                                          BF1) K03) K63)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000992-G0-104
               Anlage-Nr. :                9d
               Seite :                     3/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R7655


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               GH                              e1*2001/116*0448*..
               GHE                             e13*2007/46*1075*..
               GJ                              e1*2007/46*1001*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 141      Mazda 6                  215/55R17 M+S                     A02) bis A10)
                               (bei Typ GH nur          A93a)                             BF1) E51a) EF0)
                               Ausführungen ab EG-
                               Genehmigungs-Nr.
                                                        215/60R17 M+S
                               e1*2001/116*0448*14,
                               bei Typ GHE nur
                               Ausführungen ab EG-      225/55R17 M+S
                               Genehmigungs-Nr.
                               e13*2007/46*1075*06)




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 52333*06




               DJ1                           e1*2007/46*1335*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 115      Mazda CX-3             215/50R17                           A02) bis A10)
                                                      A93)                                BF1)

                                                        215/55R17

                                                        225/50R17
                                                        A93a)

                                                        225/55R17

                                                        235/50R17
                                                        A01) K01) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DM                            e13*2007/46*2041*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 143      Mazda CX-30           215/60R17                            A02) bis A10)
                               (2WD)                 A93a)                                BF2) EF0)

                                                        225/55R17
                                                        A93)

                                                        235/55R17
                                                        A01) K01)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000992-G0-104
               Anlage-Nr. :                9d
               Seite :                     4/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R7655


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DM                            e13*2007/46*2041*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 137      Mazda CX-30           215/60R17                           A02) bis A10)
                               (4WD)                 A93a)                               BF2)

                                                       225/55R17
                                                       A93)

                                                       235/55R17
                                                       A01) K01)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               LW                             e1*98/14*0118*..
               LWD                            e1*98/14*0165*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
§22 52333*06




               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 104      Mazda MPV               215/50R17                         A02) bis A10)
                               (Serie 205/65R15)                                         BF1)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               LW                             e1*98/14*0118*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100             Mazda MPV               215/50R17                         A02) bis A10)
                               (Serie 215/60R16)                                         BF1)
                                                       225/50R17


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               NC1                           e11*2001/116*0202*..
               NC1E                          e1*2001/116*0371*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               93 bis 118      Mazda MX-5             205/45R17                          A01) bis A10)
                                                                                         BF1) EF0) K01) K04)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               CP                             e1*98/14*0116*..
               CPD                            e1*98/14*0161*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 96       Mazda Premacy           195/40R17                         A02) bis A10)
                               (Serie 185/65R14 od.                                      BF1) T81)
                               195/55R15 od.
                               195/50R16)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000992-G0-104
               Anlage-Nr. :                9d
               Seite :                     5/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R7655


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               CP                             e1*98/14*0116*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               96              Mazda Premacy           205/45R17                         A01) bis A10)
                               (Serie 195/60R15)                                         BF1) K32)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               TA                             e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*..
               TA                             G517
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               105 bis 155     Mazda Xedos 9           205/50R17                         A02) bis A10)
                               (Serie 205/65R15)                                         BF1)
                                                       215/50R17


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 52333*06




               TA                             e13*98/14*0002*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120             Mazda Xedos 9           215/50R17                         A02) bis A10)
                               (Serie 215/55R16)                                         BF1)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000992-G0-104
               Anlage-Nr. :                9d
               Seite :                     6/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R7655


               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
§22 52333*06




                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
                      werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
                      Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP50846
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP50846
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E50)   Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6;
                      siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

               E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6;
                     siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000992-G0-104
               Anlage-Nr. :                9d
               Seite :                     7/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R7655


               E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
                     Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
                     Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
                     Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                      Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 52333*06




               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K32)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
                         Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett nach oben umzulegen
                         (Restdicke ca. 5 mm)
                      • die umgelegten Radhausauschnittkanten sind im Bereich ab ca. 100 mm vor der Radmitte
                         bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers um ca. 5...0 mm aufzuweiten,
                      • der Übergangsbereich von Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist auszustellen und die ins
                         Radhaus ragende Befestigungslasche um ca. 10 mm zu kürzen.

               K41)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
                         Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett umzulegen,
                      • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass er hinter die
                         gebördelte Radhauskante geklemmt werden kann,
                      • der hintere Kunststoffspritzschutz ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000992-G0-104
               Anlage-Nr. :                9d
               Seite :                     8/8
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R7655


               K63)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
                         hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
                      • die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante zu
                         klemmen,
                      • die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10mm zu kürzen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur Befestigungsschraube
                         auszuschneiden (siehe Skizze)
§22 52333*06




               N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T81)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 9d mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 65R7655 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 11.11.2021
						
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