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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000992-G0-104
               Anlage-Nr. :                9e
               Seite :                     1/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R7655


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                      65R7655
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                 Ronal
                Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                             65R7655.08
                Radausführungskennz.:                                      65R7655.08
                Radgröße:                                                   6½Jx17H2
                Rad-Einpresstiefe:                                            40 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                       114,3 mm
                Lochzahl:                                                        5
                Mittenlochdurchmesser:                                      82,00 mm
§22 52333*06




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                             7 Ø82 Ø67.1
                geprüfte Radlast: *)                                          750 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2208 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MITSUBISHI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                        ZP50846     110 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                        ZP50846     120 Nm
               BF3       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                        ZP50846     135 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000992-G0-104
               Anlage-Nr. :                9e
               Seite :                     2/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R7655


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               GA0                              e1*2007/46*0368*..
               GA0G                             e50*2007/46*0058*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 110      Mitsubishi ASX            215/55R17                         A02) bis A10)
                               (bis Modelljahr 2015)     A93)                              BF1) E51)

                                                        215/60R17

                                                        225/55R17
                                                        A01) K04)

                                                        235/50R17
                                                        A01) K01) K04)

                                                        235/55R17
                                                        A01) K01) K04) K49)
§22 52333*06




               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               GA0                              e1*2007/46*0368*..
               GA0N                             e50*2007/46*0059*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               84 bis 110      Mitsubishi ASX            215/60R17                         A02) bis A10)
                               (ab Facelift 2016, mit    A93)                              BF2) E51a) EF0)
                               Serienverbreiterungen)
                                                        215/65R17
                                                        A01) A93) G01)

                                                        225/60R17
                                                        A93a)

                                                        235/55R17

                                                        235/60R17
                                                        A01) G01)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000992-G0-104
               Anlage-Nr. :                9e
               Seite :                     3/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R7655


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               GA0                              e1*2007/46*0368*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               84 bis 110      Mitsubishi ASX            215/60R17                         A02) bis A10)
                               (ab Facelift 2016, ohne A93)                                BF1) E51a)
                               Serienverbreiterungen)
                                                        215/65R17
                                                        A01) A93) G01)

                                                        225/60R17
                                                        A01) A93a) K04)

                                                        235/55R17
                                                        A01) K01) K04)

                                                        235/60R17
                                                        A01) G01) K01) K04)
§22 52333*06




               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               GK0                              e1*2007/46*1769*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               109 bis 120     Mitsubishi Eclipse Cross 215/60R17                          A02) bis A10)
                                                                                           A93) BF3) EF0)
                                                        215/65R17

                                                        225/60R17

                                                        235/55R17

                                                        235/60R17


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               CY0                             e1*2001/116*0441*..
               CY0G                            e11*2001/116*0359*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 110      Mitsubishi Lancer        205/50R17                          A02) bis A10)
                               (4-türig)                                                   BF1) EF0)
                                                        205/55R17
                                                        A01) K14)

                                                        215/50R17
                                                        A01) K14)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000992-G0-104
               Anlage-Nr. :                9e
               Seite :                     4/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R7655


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               CY0                             e1*2001/116*0441*..
               CY0G                            e11*2001/116*0359*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 110      Mitsubishi Lancer        205/50R17                         A02) bis A10)
                               Sportback                                                  BF1) EF0)
                               (5-türig)                205/55R17
                                                        A01) K14)

                                                        215/50R17
                                                        A01) K14)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               CW0                             e1*2001/116*0406*..
               CWB                             e1*2001/116*0482*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
§22 52333*06




               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               89 bis 130      Mitsubishi Outlander     215/60R17                         A02) bis A10)
                               (2. Generation)          A98a)                             BF1) E50)

                                                        215/65R17
                                                        A98a)

                                                        225/60R17
                                                        A98a)

                                                        235/55R17

                                                        235/60R17


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               CW0                             e1*2001/116*0406*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               89 bis 110      Mitsubishi Outlander     215/60R17                         A02) bis A10)
                               (3.Generation, auch      A93)                              BF3) E50a) EF0)
                               Plug-In Hybrid)
                                                        215/65R17
                                                        A93)

                                                        225/60R17
                                                        A93)

                                                        235/55R17
                                                        A93)

                                                        235/60R17
                                                        A93a)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000992-G0-104
               Anlage-Nr. :                9e
               Seite :                     5/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R7655



               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
§22 52333*06




                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
                      werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
                      Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000992-G0-104
               Anlage-Nr. :                9e
               Seite :                     6/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R7655


               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf
                     den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP50846
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
§22 52333*06




                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP50846
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP50846
                      Anzugsmoment: 135 Nm

               E50)   Bei Fahrzeugausführungen des Typs CW0 nur zulässig bis EG-Genehmigungs-Nr.
                      e1*2001/116*0406*22

               E50a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0406*23

               E51)   Nur zulässig bei Typ GA0 an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
                      e1*2007/46*0368*09

               E51a) Nur zulässig bei Typ GA0 an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
                     e1*2007/46*0368*10

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                      Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000992-G0-104
               Anlage-Nr. :                9e
               Seite :                     7/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R7655


               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K14)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                      Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                      kürzen.
§22 52333*06




               K49)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von der Stoßfängeroberkante bis 45° vor
                      Radmitte umzulegen.

               Die Anlage 9e mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 65R7655 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 02.12.2019
						
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