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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000992-G0-104
               Anlage-Nr. :                8a
               Seite :                     1/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R7655


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                      65R7655
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                 Ronal
                Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                             65R7655.08
                Radausführungskennz.:                                      65R7655.08
                Radgröße:                                                   6½Jx17H2
                Rad-Einpresstiefe:                                            40 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                       114,3 mm
                Lochzahl:                                                        5
                Mittenlochdurchmesser:                                      82,00 mm
§22 52333*06




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                             8 Ø82 Ø66.1
                geprüfte Radlast: *)                                          750 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2208 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   NISSAN

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                       ZP50853     110 Nm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                     ZP50879     110 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                     ZP50879    120 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000992-G0-104
               Anlage-Nr. :                8a
               Seite :                     2/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R7655


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F15                           e11*2007/46*0132*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 157     Nissan Juke           205/55R17                            A02) bis A10)
                               (Allrad)              A93)                                 BF1) EF0)

                                                        215/50R17
                                                        A93)

                                                        215/55R17
                                                        A93)

                                                        225/50R17
                                                        A93)

                                                        235/50R17
                                                        A01) K01) K04)
§22 52333*06




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F15                             e11*2007/46*0132*..
               F15                             e3*2007/46*0162*..
               F15                             e5*2007/46*1031*..
               F15-LPG                         e3*2007/46*0225*..
               F15M                            e3*2007/46*0257*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               69 bis 160      Nissan Juke, Nissan Juke 205/55R17                         A02) bis A10)
                               Bifuel                   A93)                              BF1) E19) EF0)
                               (Frontantrieb)
                                                        215/50R17
                                                        A93)

                                                        215/55R17
                                                        A93)

                                                        225/50R17
                                                        A93)

                                                        235/50R17
                                                        A01) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000992-G0-104
               Anlage-Nr. :                8a
               Seite :                     3/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R7655


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               ZE0                           e11*2007/46*0230*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80              Nissan Leaf           205/45R17                             A02) bis A10)
                                                     A01) A93) G01)                        BF1)

                                                        205/50R17

                                                        215/50R17


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               ZE1                              e9*2007/46*6537*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               90              Nissan Leaf               205/45R17                         A02) bis A10)
                               (mit Batterie 40kWh,      A01) A93) G01)                    BF1)
§22 52333*06




                               62kWh)
                                                        205/50R17

                                                        215/50R17


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               C13                           e9*2007/46*3086*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 140      Nissan Pulsar          205/50R17                            A02) bis A10)
                                                                                           BF1)
                                                        215/50R17
                                                        GDY)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               J10                            e11*2001/116*0295*..
               J10                            e3*2007/46*0067*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               76 bis 110      Nissan Qashqai,         215/60R17                           A02) bis A10)
                               Qashqai+2               A98a)                               BF1)

                                                        225/55R17
                                                        A93)

                                                        235/55R17
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000992-G0-104
               Anlage-Nr. :                8a
               Seite :                     4/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R7655


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               J11                              e11*2007/46*0963*..
               J11                              e5*2007/46*1029*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 120      Nissan Qashqai            215/55R17                          A02) bis A10)
                               (Frontantrieb + Allrad)   A93)                               BF2)

                                                        215/60R17

                                                        225/55R17

                                                        235/50R17

                                                        235/55R17


               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 52333*06




               NFK                               e2*2018/858*00024*..
               NFK                               e2*2018/858*00025*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               51 bis 96       Nissan Townstar            195/55R17                         A02) bis A10)
                               (inkl. Elektro-Fz.)        A93) N205) T92)                   BF3) ER1)

                                                        205/50R17
                                                        A93) T93)

                                                        205/55R17
                                                        A93a) T95)

                                                        215/50R17
                                                        A93) T95)

                                                        225/50R17
                                                        A93a) T98)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               T31                            e1*2001/116*0432*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               104 bis 127     Nissan X-Trail          215/60R17                            A02) bis A10)
                               (bis EG-Genehmigungs- A93)                                   BF1)
                               Nr.:
                               e1*2001/116*0432*05)
                                                       225/55R17
                                                       A93)

                                                        235/55R17
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000992-G0-104
               Anlage-Nr. :                8a
               Seite :                     5/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R7655


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
§22 52333*06




                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
                      werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
                      Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000992-G0-104
               Anlage-Nr. :                8a
               Seite :                     6/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R7655


               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf
                     den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
                      Zubehörkit: ZP50853
                      Anzugsmoment: 110 Nm
§22 52333*06




               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50879
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50879
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E19)   Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1500 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               GDY) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/45R18,
                    215/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000992-G0-104
               Anlage-Nr. :                8a
               Seite :                     7/7
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R7655


               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
§22 52333*06




                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 8a mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 65R7655 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 27.02.2024
						
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