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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000992-C0-104
Anlage-Nr. :                 13c
Seite :                      1/5
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R7655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                     65R7655
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 Ronal
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            65R7655.27
Radausführungskennz.:                                     65R7655.27
Radgröße:                                                  6½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                           45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                     76,00 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: *)                                         750 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2208 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   SSANGYONG

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5,                         ZP50714     120 Nm
                Schaftlänge 30 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000992-C0-104
Anlage-Nr. :                 13c
Seite :                      2/5
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R7655


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
CK                          e9*2007/46*0055*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 131   Ssangyong Korando     215/60R17                              A02) bis A10)
                                                                           A93) BF1) EF0)
                                      215/65R17
                                      G3V)

                                      225/55R17

                                      225/60R17

                                      235/55R17


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
CW                          e8*2007/46*0360*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 120   Ssangyong Korando     225/60R17                              A02) bis A10)
              (2WD, 4WD)            A93a)                                  BF1)

                                      225/65R17
                                      GEC)

                                      235/55R17
                                      A93)

                                      235/60R17
                                      GHE)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
XK                            e9*2007/46*6294*..
XKG                           e50*2007/46*0198*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 94     Ssangyong Tivoli, XLV 205/50R17                              A02) bis A10)
              (Frontantrieb, bis                                           BF1)
              Nachtragstand 9)        215/50R17


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
XK                          e9*2007/46*6294*..
XKG                         e50*2007/46*0198*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 94     Ssangyong Tivoli, XLV 205/50R17                              A02) bis A10)
              (Allrad, bis          A94a)                                  BF1)
              Nachtragstand 9)
                                    215/50R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000992-C0-104
Anlage-Nr. :                 13c
Seite :                      3/5
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R7655


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
XK                            e9*2007/46*6294*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
94 bis 120    Ssangyong Tivoli        205/55R17                             A02) bis A10)
              (Frontantrieb, ab       A93)                                  BF1)
              Nachtragstand 10)
                                      205/60R17

                                       215/55R17
                                       A93a)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XK                             e9*2007/46*6294*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 120   Ssangyong Tivoli         205/55R17                            A02) bis A10)
              (Allradantrieb, ab       A93)                                 BF1)
              Nachtragstand 10)
                                       205/60R17

                                       215/55R17
                                       A93a)

                                       225/50R17
                                       A93a)

                                       225/55R17

                                       235/50R17
                                       A01) K04)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000992-C0-104
Anlage-Nr. :                 13c
Seite :                      4/5
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R7655


A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
       werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
       Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Zubehörkit: ZP50714
       Anzugsmoment: 120 Nm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52333 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000992-C0-104
Anlage-Nr. :                 13c
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R7655


G3V)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R18 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

GEC) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/50R19 ausgerüstet oder diese
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GHE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R19, 235/55R18
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

Die Anlage 13c mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
65R7655 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 17.11.2020