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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54582 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001285-A0-104
Anlage-Nr. :                9e
Seite :                     1/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R7704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                         65R7704
Art des Sonderrades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                   RONAL
Montageposition:                                       Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                65R7704.03
Radausführungskennz.:                                         65R7704.03
Radgröße:                                                      7J-Nx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                               35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                           100 mm
Lochzahl:                                                           4
Mittenlochdurchmesser:                                         68,00 mm
Zentrierart:                                               Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               4 Ø68 Ø60.15
geprüfte Radlast: *)                                             640 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2000 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:      SMART

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                           moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                               ZP40364     120 Nm
                Schaftlänge 28 mm

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
451                            e1*2001/116*0413*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne             hinten
41 bis 80       Smart ForTwo            185/45R17         205/40R17            A01) bis A10)
                (Baureihe C 453,                          K04)                 BF1) V00)
                Fahrzeugausführungen
                ohne Flap an
                Hinterachse)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54582 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001285-A0-104
Anlage-Nr. :                9e
Seite :                     2/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R7704


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
451                             e1*2001/116*0413*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen       Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne            hinten
41 bis 80       Smart ForTwo             185/45R17        205/40R17              A02) bis A10)
                (Baureihe C 453,                                                 BF1) V00)
                Fahrzeugausführungen
                mit Flap an Hinterachse)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
451                             e1*2001/116*0413*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
41 bis 80       Smart ForFour            185/45R17                               A01) bis A10)
                (Baureihe W 453,         K03)                                    BF1)
                Fahrzeugausführungen
                mit Flap an Hinterachse) 195/40R17
                                         K01) K88)

                                         205/40R17
                                         K01) K04) K88)

                                         215/35R17
                                         K01) K04)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         185/45R17            205/40R17          A01) bis A10)
                                         K03)                 K04)               BF1)
                                         185/45R17            215/40R17          A01) bis A10)
                                         K03)                 K04) K89)          BF1) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
451                           e1*2001/116*0413*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
41 bis 80       Smart ForFour          185/45R17                                 A01) bis A10)
                (Baureihe W 453,       K03)                                      BF1) K04)
                Fahrzeugausführung
                ohne Flap an           195/40R17
                Hinterachse)           K01) K88)

                                         205/40R17
                                         K01) K88)

                                         215/35R17
                                         K01)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         185/45R17            205/40R17          A01) bis A10)
                                         K03)                 K04)               BF1)
                                         185/45R17            215/40R17          A01) bis A10)
                                         K03)                 K04) K89)          BF1) V00)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54582 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001285-A0-104
Anlage-Nr. :                9e
Seite :                     3/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R7704


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54582 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001285-A0-104
Anlage-Nr. :                9e
Seite :                     4/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R7704


BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP40364
       Anzugsmoment: 120 Nm

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K44)   Um eine außreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten sind die
       Kunstoffinnenradhäuser um 10 mm einzuformen (Bereiche siehe Skizze).
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54582 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001285-A0-104
Anlage-Nr. :                9e
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R7704


K88)   Um eine außreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten sind die
       Kunstoffinnenradhäuser um 10 mm einzuformen (Bereiche siehe Skizze).




K89)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Radhauskante im Bereich der Stoßfängeroberkante ist umzulegen,
       • die Radhauskante ist vom Schweller bis zur Stoßfängeroberkante um 8 mm aufzuweiten,
       • die Stoßfänger-Radlaufkante ist von Stoßfängeroberkante bis 250 mm unterhalb
         Stoßfängeroberkante entsprechend der geweiteten Radhauskante zu kürzen (ist ein Flap
         vorhanden, ist dieser ebenfalls in geeigneter Weise nachzuarbeiten und wieder sicher zu
         befestigen),
       • die Befestigungslasche des Stoßfänger im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
         entsprechend der geweiteten Radhauskante zu kürzen.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 9e mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 65R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 08.11.2022