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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000995-C0-104
Anlage-Nr. :                1b
Seite :                     1 / 13
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R8705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    65R8705
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                Ronal
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           65R8705.073
Radausführungskennz.:                                    65R8705.073
Radgröße:                                                  7Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                          30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    66,50 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                        753 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2254 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                       Zubehör-Kit        Anzugs-
Kürzel                                                                                      moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                   ZPS5X3266          130 Nm
                Schaftlänge 26,5 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24 mm ZPS5X3265          110 Nm
BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24 mm ZPS5X3265          120 Nm
BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm ZPS5X3283          130 Nm
BF5       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm ZPS5X3283          150 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000995-C0-104
Anlage-Nr. :                1b
Seite :                     2 / 13
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R8705


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A                           e1*2007/46*1829*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165      Mercedes A-Klasse      205/45R18                          A01) bis A10)
                (Kompaktlimousine 5-   K03)                               BF1) EF0) K04)
                türig)
                                       215/45R18
                                       K01)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A                            e1*2007/46*1829*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165      Mercedes A-Klasse       205/45R18                         A01) bis A10)
                (Limousine 4-türig)                                       BF1) EF0) K03) K04)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
245                           e1*2001/116*0314*..
245G                          e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142      Mercedes B-Klasse      205/40R18                          A01) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur                                        BF1) E99) K01) K04) K81)
                zulässig an            215/40R18
                Fahrzeugausführungen
                bis EG-Genehmigungs-
                Nr.
                e1*2001/116*0470*02)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                            e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165      Mercedes B-Klasse       205/45R18                         A01) bis A10)
                (Ausführungen mit                                         BF1) EF0) K04)
                Verbundlenker-
                Hinterachse)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                            e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165      Mercedes B-Klasse       205/45R18                         A01) bis A10)
                (Ausführungen mit                                         BF1) EF0) K04)
                Mehrlenker-Hinterachse) 215/45R18
                                        K01)
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R8705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
203                            e1*98/14*0139*..
203K                           e1*98/14*0158*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 160      Mercedes C-Klasse       205/40R18                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,      A94) N215) T86)                   BF2) E66) EF0)
                W203 bis
                e1*98/14*0139*13, S203 205/40R18 M+S
                bis e1*98/14*0158*10, A94) T86)
                außer AMG-Modelle)
                                        215/40R18
                                        A94a) N225) T89)

                                        215/40R18 M+S
                                        A94a) T89)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
203CL                          e1*98/14*0159*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 160      Mercedes C-Klasse       205/40R18                         A02) bis A10)
                Coupe                   A94)                              BF2) E66)
                (bis e1*98/14*0159*10)
                                        215/40R18
                                        A94a)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
203                           e1*98/14*0139*..
203K                          e1*98/14*0158*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 170      Mercedes C-Klasse       205/40R18                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,      A94) T86)                         BF2) E67) EF0)
                W203 ab
                e1*98/14*0139*14,       205/45R18
                S203 ab                 A94)
                e1*98/14*0158*11, außer
                AMG-Modelle)            215/40R18
                                        A94a) T89)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
203CL                          e1*98/14*0159*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 160      Mercedes C-Klasse       205/40R18                         A02) bis A10)
                Coupe, CLC              A94)                              BF2) E67)
                (ab e1*98/14*0159*11)
                                        205/45R18
                                        A94)

                                        215/40R18
                                        A94a)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000995-C0-104
Anlage-Nr. :                1b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R8705


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204                           e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 150     Mercedes C-Klasse      215/40R18                         A01) bis A10)
                (Coupe, C204)                                            BF1) E110) EF0) K01) K04)
                                                                         K13) N225)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204                           e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 215      Mercedes C-Klasse      205/45R18                         A01) bis A10)
                (Limousine, W204)      G9R) N215)                        BF1) E104) EF0) K13)

                                       215/40R18
                                       K01) K04) N225)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                          e1*2001/116*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 170      Mercedes C-Klasse      205/45R18                         A01) bis A10)
                (Kombi, S204)          GHS) N215)                        BF1) E104) EF0) K13)

                                       215/40R18
                                       K01) K04) N225) T89)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204                           e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245     Mercedes C-Klasse      225/45R18                         A01) bis A10)
                (Coupe C205, Cabrio    N235)                             BF1) E110a) EF0) K01)
                A205)
                                       225/45R18 M+S


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204                           e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245      Mercedes C-Klasse      215/45R18                         A01) bis A10)
                (Limousine, W205)      N225) T93)                        BF1) E103) EF0) K01)

                                       215/45R18 M+S
                                       T93) W225)

                                       225/45R18
                                       K04) N235)

                                       225/45R18 M+S
                                       K04)
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Nr. :                       RA-000995-C0-104
Anlage-Nr. :                1b
Seite :                     5 / 13
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R8705



Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                          e1*2001/116*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245      Mercedes C-Klasse      215/45R18                           A01) bis A10)
                (Kombi, S205)          N225)                               BF1) E103) EF0) K01)

                                        215/45R18 M+S
                                        W225)

                                        225/45R18
                                        K04) N235)

                                        225/45R18 M+S
                                        K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2CLA                         e1*2007/46*1912*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165      Mercedes CLA-Klasse 205/45R18                              A01) bis A10)
                (Limousine, Kombi)                                         BF1) EF0) K03) K04)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
209                           e1*98/14*0184*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 170     Mercedes CLK           205/40R18                           A02) bis A10)
                (mit und ohne          T86)                                A94) BF3) EF0)
                Sportpaket)
                                       205/45R18
                                       T86)

                                        215/40R18


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
207                             e1*2001/116*0502*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 215     Mercedes E-Klasse        215/40R18                         A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;          N225)                             BF1) EF0)
                Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen   215/40R18 M+S
                in 16Zoll oder 17Zoll)
                                         215/45R18
                                         G5A) N225)

                                        215/45R18 M+S
                                        G5A)
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Nr. :                       RA-000995-C0-104
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Seite :                     6 / 13
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R8705


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
211                           E1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 170      Mercedes E-Klasse     225/45R18                            A02) bis A10)
                (Limousine )                                               BF4) EF0)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
212                             e1*2001/116*0501*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 150     Mercedes E-Klasse        215/45R18                         A02) bis A10)
                (W212, Limousine,                                          BF1) E111) EF0)
                Ausführungen mit         225/45R18
                kleinsten Serienreifen   A01) K03)
                in 16Zoll)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
212                           e1*2001/116*0501*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 145     Mercedes E-Klasse      205/55R18                           A02) bis A10)
                (W213, Limousine)                                          BF5) E111a) EB1) EB2) EF0)
                                       215/50R18
                                       T92)

                                        225/45R18

                                        225/50R18
                                        A01) K01)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                          e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Mercedes GLA           215/50R18                           A01) bis A10)
                                                                           BF1) K118)
                                        215/55R18

                                        225/50R18

                                        235/50R18
                                        K01) K119) K120)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000995-C0-104
Anlage-Nr. :                1b
Seite :                     7 / 13
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R8705


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                           e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165      Mercedes GLA           215/60R18                         A01) bis A10)
                                       K120) N225)                       BF1) K01) K02)

                                       225/55R18
                                       N235)

                                       225/60R18
                                       K120) N235)

                                       235/55R18
                                       K120)

                                       245/50R18
                                       K120)

                                       255/50R18
                                       K120)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                           e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165      Mercedes GLB           215/60R18                         A01) bis A10)
                                       K120) N225)                       BF1) K01) K02)

                                       225/55R18
                                       N235)

                                       225/60R18
                                       K120) N235)

                                       235/55R18
                                       K120)

                                       245/50R18
                                       K120)

                                       255/50R18
                                       K120)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
172                           e1*2007/46*0548*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 180     Mercedes SLC           205/40R18                         A02) bis A10)
                                                                         A94) BF1) EF0)
                                       205/45R18
                                       G1R)

                                       215/40R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000995-C0-104
Anlage-Nr. :                1b
Seite :                     8 / 13
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R8705


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
171                           e1*2001/116*0262*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 170     Mercedes SLK            205/45R18                          A02) bis A10)
                (Fahrzeuge ohne Flap an                                    A94a) BF3) EF0)
                Hinterachse)            215/40R18


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
171                            e1*2001/116*0262*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 170     Mercedes SLK            205/45R18                          A02) bis A10)
                (Fahrzeuge mit Flap                                        A94a) BF3) E116) EF0)
                an HA)                  215/40R18


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
172                           e1*2007/46*0548*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 180     Mercedes SLK           205/40R18                           A02) bis A10)
                                                                           A94) BF1) EF0)
                                        205/45R18
                                        G1R)

                                        215/40R18


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000995-C0-104
Anlage-Nr. :                1b
Seite :                     9 / 13
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R8705


A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3266
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3265
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3265
       Anzugsmoment: 120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000995-C0-104
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R8705


BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3283
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3283
       Anzugsmoment: 150 Nm

E66)   Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge bis MJ 2003 (u.a. erkennbar an Halbrund – Instrumenten
       f. Tacho u. Drehzahl).

E67)   Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge ab Modelljahr 2004 (u.a. erkennbar an Rund –
       Instrumenten für Tacho und Drehzahl).

E99)   Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
       e1*2001/116*0470*02.

E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
      Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
      • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
      Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
      • Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24

E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten,
      die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36

E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten,
       die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
       • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
      die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
       die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

E116) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit „Flap“ (Verbreiterung) am hinteren Stoßfänger.

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 54962/B 360x26 li / re mit belüfteter und gelochter
          Scheibe Ø360x26 mm

EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 360x26 mit belüfteter und gelochter Scheibe
          Ø360x26 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R8705



EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G5A)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/35R19, 235/40R18
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
       des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G9R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 225/40R18,
     255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GHS) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/40R18, 255/35R18
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000995-C0-104
Anlage-Nr. :                1b
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Teiletyp :                  65R8705


K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K81)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
          seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
       • die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
       • Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von der
          Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.

K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
      der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm
         aufzuweiten,
      • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an das
         Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.

K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
      der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000995-C0-104
Anlage-Nr. :                1b
Seite :                     13 / 13
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R8705


T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
      der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 1b mit den Seiten 1-13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 65R8705 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 05.10.2020