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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000995-G0-104
Anlage-Nr. :                 1b
Seite :                      1 / 15
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R8705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                     65R8705
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 Ronal
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            65R8705.073
Radausführungskennz.:                                     65R8705.073
Radgröße:                                                   7Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                           30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                     66,50 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                         753 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2254 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                            ZPS5X3266 130 Nm
                Schaftlänge 26,5 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24 mm          ZPS5X3265 110 Nm
BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                            ZPS5X3266 150 Nm
                Schaftlänge 26,5 mm
BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24 mm          ZPS5X3265 120 Nm
BF5       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm          ZPS5X3283 130 Nm
BF6       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm          ZPS5X3283 150 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000995-G0-104
Anlage-Nr. :                 1b
Seite :                      2 / 15
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R8705


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A                         e1*2007/46*1829*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165    Mercedes A-Klasse     205/45R18                              A01) bis A10)
              (Kompaktlimousine 5- K03)                                    A11) BF1) EF0) K04)
              türig)
                                    215/45R18
                                    K01)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A                          e1*2007/46*1829*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165    Mercedes A-Klasse      205/45R18                             A01) bis A10)
              (Limousine 4-türig)                                          A11) BF1) EF0) K03) K04)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
245                         e1*2001/116*0314*..
245G                        e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142    Mercedes B-Klasse     205/40R18                              A01) bis A10)
              (Beim Typ 245G nur                                           BF1) E99) K01) K04) K81)
              zulässig an           215/40R18
              Fahrzeugausführungen
              bis EG-
              Genehmigungs-Nr.
              e1*2001/116*0470*02)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                          e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165    Mercedes B-Klasse      205/45R18                             A01) bis A10)
              (Ausführungen mit                                            A11) BF1) EF0) K04)
              Verbundlenker-
              Hinterachse)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                         e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165    Mercedes B-Klasse       205/45R18                            A01) bis A10)
              (Ausführungen mit                                            A11) BF1) EF0) K04)
              Mehrlenker-Hinterachse) 215/45R18
                                      K01)
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R8705


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
203                          e1*98/14*0139*..
203K                         e1*98/14*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 160    Mercedes C-Klasse       205/40R18                            A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi,      A94) N215) T86)                      BF2) E66) EF0)
              W203 bis
              e1*98/14*0139*13, S203 205/40R18 M+S
              bis e1*98/14*0158*10, A94) T86)
              außer AMG-Modelle)
                                      215/40R18
                                      A94a) N225) T89)

                                      215/40R18 M+S
                                      A94a) T89)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
203CL                        e1*98/14*0159*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 160    Mercedes C-Klasse       205/40R18                            A02) bis A10)
              Coupe                   A94)                                 BF2) E66)
              (bis e1*98/14*0159*10)
                                      215/40R18
                                      A94a)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
203                         e1*98/14*0139*..
203K                        e1*98/14*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 170    Mercedes C-Klasse      205/40R18                             A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi,     A94) T86)                             BF2) E67) EF0)
              W203 ab
              e1*98/14*0139*14, S203 205/45R18
              ab e1*98/14*0158*11, A94)
              außer AMG-Modelle)
                                     215/40R18
                                     A94a) T89)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000995-G0-104
Anlage-Nr. :                 1b
Seite :                      4 / 15
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R8705


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
203CL                        e1*98/14*0159*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 160    Mercedes C-Klasse       205/40R18                            A02) bis A10)
              Coupe, CLC              A94)                                 BF2) E67)
              (ab e1*98/14*0159*11)
                                      205/45R18
                                      A94)

                                      215/40R18
                                      A94a)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204                         e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 150   Mercedes C-Klasse     215/40R18                              A01) bis A10)
              (Coupe, C204)                                                BF1) E110) EF0) K01) K04)
                                                                           K13) N225)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204                         e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 215    Mercedes C-Klasse     205/45R18                              A01) bis A10)
              (Limousine, W204)     G9R) N215)                             BF1) E104) EF0) K13)

                                      215/40R18
                                      K01) K04) N225)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                        e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 170    Mercedes C-Klasse     205/45R18                              A01) bis A10)
              (Kombi, S204)         GHS) N215)                             BF1) E104) EF0) K13)

                                      215/40R18
                                      K01) K04) N225) T89)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204                         e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245   Mercedes C-Klasse     225/45R18                              A01) bis A10)
              (Coupe C205, Cabrio   N235)                                  A11) BF1) E110a) EF0) K01)
              A205)
                                    225/45R18 M+S
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Nr. :                        RA-000995-G0-104
Anlage-Nr. :                 1b
Seite :                      5 / 15
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R8705


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204                         e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245    Mercedes C-Klasse     215/45R18                              A01) bis A10)
              (Limousine, W205)     N225) T93)                             A11) BF1) E103) EF0) K01)

                                     215/45R18 M+S
                                     T93) W225)

                                     225/45R18
                                     K04) N235)

                                     225/45R18 M+S
                                     K04)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                        e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245    Mercedes C-Klasse     215/45R18                              A01) bis A10)
              (Kombi, S205)         N225)                                  A11) BF1) E103) EF0) K01)

                                     215/45R18 M+S
                                     W225)

                                     225/45R18
                                     K04) N235)

                                     225/45R18 M+S
                                     K04)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CW                         e1*2018/858*00016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 195   Mercedes C-Klasse      205/50R18                             A02) bis A10)
              (Limousine, W206, nur N215) T89)                             A11a) BF3) E131) EB3)
              Fahrzeugausführungen                                         EB4) EF0)
              ohne                   215/45R18
              Hinterachslenkung)     N225)

                                     225/45R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000995-G0-104
Anlage-Nr. :                 1b
Seite :                      6 / 15
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R8705


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CW                         e1*2018/858*00016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 195   Mercedes C-Klasse      205/50R18                             A02) bis A10)
              (Limousine, W206, nur N215) T89)                             A11a) BF3) EB3) EB4) EF0)
              Fahrzeugausführungen
              mit Hinterachslenkung) 215/45R18
                                     N225)

                                     225/45R18


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CS                         e1*2018/858*00017*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 195   Mercedes C-Klasse      205/50R18                             A02) bis A10)
              (Kombi, S206, nur      N215) T89)                            A11a) BF3) E131) EB3)
              Fahrzeugausführungen                                         EB4) EF0)
              ohne                   215/45R18
              Hinterachslenkung)     N225) T93)

                                     225/45R18


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CS                         e1*2018/858*00017*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 195   Mercedes C-Klasse      215/45R18                             A02) bis A10)
              (Kombi, S206, nur      N225) T93)                            A11a) BF3) EB3) EB4) EF0)
              Fahrzeugausführungen
              mit Hinterachslenkung) 225/45R18


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2CLA                       e1*2007/46*1912*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165    Mercedes CLA-Klasse 205/45R18                                A01) bis A10)
              (Limousine, Kombi)                                           A11) BF1) EF0) K03) K04)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
209                         e1*98/14*0184*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 170   Mercedes CLK           205/40R18                             A02) bis A10)
              (mit und ohne          T86)                                  A94) BF4) EF0)
              Sportpaket)
                                     205/45R18

                                     215/40R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000995-G0-104
Anlage-Nr. :                 1b
Seite :                      7 / 15
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R8705


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
207                           e1*2001/116*0502*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 215   Mercedes E-Klasse       215/40R18                            A02) bis A10)
              (Coupe, Cabrio;         N225)                                BF1) EF0)
              Ausführungen mit
              kleinsten Serienreifen 215/40R18 M+S
              in 16Zoll oder 17Zoll)
                                      215/45R18
                                      G5A) N225)

                                      215/45R18 M+S
                                      G5A)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
211                         E1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 170    Mercedes E-Klasse     225/45R18                              A02) bis A10)
              (Limousine )                                                 BF5) EF0)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
212                           e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 150   Mercedes E-Klasse       215/45R18                            A02) bis A10)
              (W212, Limousine,                                            A11) BF1) E111) EF0)
              Ausführungen mit        225/45R18
              kleinsten Serienreifen A01) K03)
              in 16Zoll)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
212                         e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 145   Mercedes E-Klasse     205/55R18                              A02) bis A10)
              (W213, Limousine)                                            A11) BF6) E111a) EB1)
                                    215/50R18                              EB2) EF0)
                                    T92)

                                      225/45R18

                                      225/50R18
                                      A01) K01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000995-G0-104
Anlage-Nr. :                 1b
Seite :                      8 / 15
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R8705


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                         e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 139    Mercedes EQA, EQB     215/60R18                              A01) bis A10)
                                    K120) N225)                            BF3) K01) K02)

                                     215/60R18 M+S
                                     K120)

                                     225/55R18
                                     N235)

                                     225/55R18 M+S

                                     225/60R18
                                     ER1) K120) N235)

                                     225/60R18 M+S
                                     ER1) K120)

                                     235/55R18
                                     K120)

                                     245/50R18
                                     K120)

                                     255/50R18
                                     K120)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                        e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155    Mercedes GLA          215/50R18                              A01) bis A10)
                                                                           BF1) K118)
                                     215/55R18

                                     225/50R18

                                     235/50R18
                                     K01) K119) K120)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000995-G0-104
Anlage-Nr. :                 1b
Seite :                      9 / 15
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R8705


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                         e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165    Mercedes GLA          215/60R18                              A01) bis A10)
              (H247)                K120) N225)                            A11) BF1) K01) K02)

                                     225/55R18
                                     N235)

                                     225/60R18
                                     K120) N235)

                                     235/55R18
                                     K120)

                                     245/50R18
                                     K120)

                                     255/50R18
                                     K120)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                         e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165    Mercedes GLB          215/60R18                              A01) bis A10)
              (X247)                K120) N225)                            BF1) K01) K02)

                                     225/55R18
                                     N235)

                                     225/60R18
                                     K120) N235)

                                     235/55R18
                                     K120)

                                     245/50R18
                                     K120)

                                     255/50R18
                                     K120)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
172                         e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 180   Mercedes SLC          205/40R18                              A02) bis A10)
                                                                           A94) BF1) EF0)
                                     205/45R18
                                     G1R)

                                     215/40R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000995-G0-104
Anlage-Nr. :                 1b
Seite :                      10 / 15
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R8705



Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
171                          e1*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 170   Mercedes SLK           205/45R18                              A02) bis A10)
              (Fahrzeuge ohne Flap                                          A94a) BF4) EF0)
              an Hinterachse)        215/40R18


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
171                          e1*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 170   Mercedes SLK           205/45R18                              A02) bis A10)
              (Fahrzeuge mit Flap                                           A94a) BF4) E116) EF0)
              an HA)                 215/40R18


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
172                         e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 180   Mercedes SLK          205/40R18                               A02) bis A10)
                                                                            A94) BF1) EF0)
                                     205/45R18
                                     G1R)

                                     215/40R18


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000995-G0-104
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Seite :                      11 / 15
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R8705


A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der
      Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3266
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3265
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3266
       Anzugsmoment: 150 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000995-G0-104
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R8705


BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3265
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3283
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF6)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Zubehörkit: ZPS5X3283
       Anzugsmoment: 150 Nm

E66)   Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge bis MJ 2003 (u.a. erkennbar an Halbrund – Instrumenten
       f. Tacho u. Drehzahl).

E67)   Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge ab Modelljahr 2004 (u.a. erkennbar an Rund –
       Instrumenten für Tacho und Drehzahl).

E99)   Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
       e1*2001/116*0470*02.

E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
      Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
      • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
      Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
      • Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24

E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten,
      die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36

E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten,
       die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
       • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die
      mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die
       mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

E116) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit „Flap“ (Verbreiterung) am hinteren Stoßfänger.

E131) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung ausgerüstet sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000995-G0-104
Anlage-Nr. :                 1b
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R8705


EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 54962/B 360x26 li / re mit belüfteter Scheibe
          Ø360x26 mm

EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 360x26 mit belüfteter Scheibe Ø360x26 mm

EB3)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes-Benz 342x32 mit belüfteter und gelochter
         Scheibe Ø342x32 mm
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. 330x22 ZF3B396D mit unbelüfteter Scheibe Ø300x22 mm

EB4)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Mercedes-Stern 318x30 mit belüfteter Scheibe
         Ø318x30 mm
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. 330x22 ZF3B396D mit unbelüfteter Scheibe Ø300x22 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
       als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
       Achslast von 1530 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G1R)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

G5A)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/35R19, 235/40R18
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G9R)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 225/40R18,
       255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
       Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GHS) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/40R18, 255/35R18
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R8705


K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K81)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
          Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
       • die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
       • Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von der
          Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.

K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der
      Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm
         aufzuweiten,
      • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an
         das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.

K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der
      Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000995-G0-104
Anlage-Nr. :                 1b
Seite :                      15 / 15
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   65R8705


N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 1b mit den Seiten 1-15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
65R8705 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 20.07.2023