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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000995-I0-104
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     1 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R8705


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  65R8705
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              Ronal
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                         65R8705.073
               Radausführungskennz.:                                  65R8705.073
               Radgröße:                                                7Jx18H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        30 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 52327*08




               Mittenlochdurchmesser:                                   66,50 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                      753 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2254 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000995-I0-104
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     2 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R8705


               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                              Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                      moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                          ZPS5X3266 130 Nm
                               Schaftlänge 26,5 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                          ZPS5X3265 110 Nm
                               Schaftlänge 24 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                          ZPS5X3266 150 Nm
                               Schaftlänge 26,5 mm
               BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                          ZPS5X3265 120 Nm
                               Schaftlänge 24 mm
               BF5       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                          ZPS5X3283 130 Nm
                               Schaftlänge 30 mm
               BF6       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                          ZPS5X3283 150 Nm
                               Schaftlänge 30 mm

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 52327*08




               F2A                           e1*2007/46*1829*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 165      Mercedes A-Klasse      205/45R18                           A01) bis A10)
                               (Kompaktlimousine 5-   K03)                                A11) BF1) EF0) K04)
                               türig)
                                                      215/45R18
                                                      K01)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2A                             e1*2007/46*1829*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 165      Mercedes A-Klasse        205/45R18                         A01) bis A10)
                               (Limousine 4-türig)                                        A11) BF1) EF0) K03) K04)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               245                           e1*2001/116*0314*..
               245G                          e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 142      Mercedes B-Klasse      205/40R18                           A01) bis A10)
                               (Beim Typ 245G nur                                         BF1) E99) K01) K04) K81)
                               zulässig an            215/40R18
                               Fahrzeugausführungen
                               bis EG-Genehmigungs-
                               Nr.
                               e1*2001/116*0470*02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000995-I0-104
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     3 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R8705


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                            e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 165      Mercedes B-Klasse       205/45R18                          A01) bis A10)
                               (Ausführungen mit                                          A11) BF1) EF0) K04)
                               Verbundlenker-
                               Hinterachse)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                            e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 165      Mercedes B-Klasse       205/45R18                          A01) bis A10)
                               (Ausführungen mit                                          A11) BF1) EF0) K04)
                               Mehrlenker-Hinterachse) 215/45R18
                                                       K01)
§22 52327*08




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               203                            e1*98/14*0139*..
               203K                           e1*98/14*0158*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 160      Mercedes C-Klasse       205/40R18                          A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi, W203 A94) N215) T86)                    BF2) E66) EF0)
                               bis e1*98/14*0139*13,
                               S203 bis                205/40R18 M+S
                               e1*98/14*0158*10,       A94) T86)
                               außer AMG-Modelle)
                                                       215/40R18
                                                       A94a) N225) T89)

                                                        215/40R18 M+S
                                                        A94a) T89)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               203CL                           e1*98/14*0159*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 160      Mercedes C-Klasse        205/40R18                         A02) bis A10)
                               Coupe                    A94)                              BF2) E66)
                               (bis e1*98/14*0159*10)
                                                        215/40R18
                                                        A94a)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000995-I0-104
               Anlage-Nr. :                1b
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R8705


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               203                            e1*98/14*0139*..
               203K                           e1*98/14*0158*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 170      Mercedes C-Klasse       205/40R18                         A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi, W203 A94) T86)                         BF2) E67) EF0)
                               ab e1*98/14*0139*14,
                               S203 ab                 205/45R18
                               e1*98/14*0158*11,       A94)
                               außer AMG-Modelle)
                                                       215/40R18
                                                       A94a) T89)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               203CL                          e1*98/14*0159*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 52327*08




               75 bis 160      Mercedes C-Klasse       205/40R18                         A02) bis A10)
                               Coupe, CLC              A94)                              BF2) E67)
                               (ab e1*98/14*0159*11)
                                                       205/45R18
                                                       A94)

                                                       215/40R18
                                                       A94a)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                           e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               115 bis 150     Mercedes C-Klasse      215/40R18                          A01) bis A10)
                               (Coupe, C204)                                             BF1) E110) EF0) K01) K04)
                                                                                         K13) N225)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                           e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 215      Mercedes C-Klasse      205/45R18                          A01) bis A10)
                               (Limousine, W204)      G9R) N215)                         BF1) E104) EF0) K13)

                                                       215/40R18
                                                       K01) K04) N225)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000995-I0-104
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     5 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R8705


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204K                          e1*2001/116*0457*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 170      Mercedes C-Klasse      205/45R18                         A01) bis A10)
                               (Kombi, S204)          GHS) N215)                        BF1) E104) EF0) K13)

                                                       215/40R18
                                                       K01) K04) N225) T89)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                           e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 245     Mercedes C-Klasse      225/45R18                         A01) bis A10)
                               (Coupe C205, Cabrio    N235)                             A11) BF1) E110a) EF0) K01)
                               A205)
                                                      225/45R18 M+S
§22 52327*08




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                           e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 245      Mercedes C-Klasse      215/45R18                         A01) bis A10)
                               (Limousine, W205)      N225) T93)                        A11) BF1) E103) EF0) K01)

                                                       215/45R18 M+S
                                                       T93) W225)

                                                       225/45R18
                                                       K04) N235)

                                                       225/45R18 M+S
                                                       K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204K                          e1*2001/116*0457*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 245      Mercedes C-Klasse      215/45R18                         A01) bis A10)
                               (Kombi, S205)          N225)                             A11) BF1) E103) EF0) K01)

                                                       215/45R18 M+S
                                                       W225)

                                                       225/45R18
                                                       K04) N235)

                                                       225/45R18 M+S
                                                       K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000995-I0-104
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     6 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R8705


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CW                           e1*2018/858*00016*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 195     Mercedes C-Klasse       205/50R18                                A02) bis A10)
                               (Limousine, W206, nur   N215) T89)                               A11a) BF3) E131) EB3)
                               Fahrzeugausführungen                                             EB4) EF0)
                               ohne Hinterachslenkung) 215/45R18
                                                       N225)

                                                        225/45R18


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CW                            e1*2018/858*00016*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 195     Mercedes C-Klasse        205/50R18                               A02) bis A10)
                               (Limousine, W206, nur    N215) T89)                              A11a) BF3) EB3) EB4) EF0)
§22 52327*08




                               Fahrzeugausführungen
                               mit Hinterachslenkung) 215/45R18
                                                        N225)

                                                        225/45R18


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CS                           e1*2018/858*00017*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 195     Mercedes C-Klasse       215/45R18                                A02) bis A10)
                               (Kombi, S206, nur       N225) T93)                               A11a) BF3) E131) EB3)
                               Fahrzeugausführungen                                             EB4) EF0)
                               ohne Hinterachslenkung) 225/45R18

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        205/50R18            225/45R18          A02) bis A10)
                                                        N215) T89)                              A11a) BF3) E131) EB3)
                                                                                                EB4) EF0) V00)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CS                            e1*2018/858*00017*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 195     Mercedes C-Klasse        215/45R18                               A02) bis A10)
                               (Kombi, S206, nur        N225) T93)                              A11a) BF3) EB3) EB4) EF0)
                               Fahrzeugausführungen
                               mit Hinterachslenkung) 225/45R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000995-I0-104
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     7 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R8705


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2CLA                          e1*2007/46*1912*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 165      Mercedes CLA-Klasse     205/45R18                           A01) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)                                          A11) BF1) EF0) K03) K04)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               209                           e1*98/14*0184*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 170     Mercedes CLK           205/40R18                            A02) bis A10)
                               (mit und ohne          T86)                                 A94) BF4) EF0)
                               Sportpaket)
                                                      205/45R18

                                                        215/40R18
§22 52327*08




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               207                             e1*2001/116*0502*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 215     Mercedes E-Klasse         215/40R18                         A02) bis A10)
                               (Coupe, Cabrio;           N225)                             BF1) EF0)
                               Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen in 215/40R18 M+S
                               16Zoll oder 17Zoll)
                                                         215/45R18
                                                         G5A) N225)

                                                        215/45R18 M+S
                                                        G5A)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               211                           E1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 170      Mercedes E-Klasse      225/45R18                            A02) bis A10)
                               (Limousine )                                                BF5) EF0)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                             e1*2001/116*0501*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 150     Mercedes E-Klasse         215/45R18                         A02) bis A10)
                               (W212, Limousine,                                           A11) BF1) E111) EF0)
                               Ausführungen mit          225/45R18
                               kleinsten Serienreifen in A01) K03)
                               16Zoll)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000995-I0-104
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     8 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R8705


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                           e1*2001/116*0501*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 145     Mercedes E-Klasse      205/55R18                         A02) bis A10)
                               (W213, Limousine)                                        A11) BF6) E111a) EB1) EB2)
                                                      215/50R18                         EF0)
                                                      T92)

                                                       225/45R18

                                                       225/50R18
                                                       A01) K01)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 52327*08




               80 bis 139      Mercedes EQA, EQB      215/60R18                         A01) bis A10)
                                                      K120) N225)                       BF3) K01) K02)

                                                       215/60R18 M+S
                                                       K120)

                                                       225/55R18
                                                       N235)

                                                       225/55R18 M+S

                                                       225/60R18
                                                       ER1) K120) N235)

                                                       225/60R18 M+S
                                                       ER1) K120)

                                                       235/55R18
                                                       K120)

                                                       245/50R18
                                                       K120)

                                                       255/50R18
                                                       K120)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000995-I0-104
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     9 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R8705


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               245G                          e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 155      Mercedes GLA           215/50R18                         A01) bis A10)
                                                                                        BF1) K118)
                                                       215/55R18

                                                       225/50R18

                                                       235/50R18
                                                       K01) K119) K120)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 165      Mercedes GLA           215/60R18                         A01) bis A10)
§22 52327*08




                               (H247)                 K120) N225)                       A11) BF1) K01) K02)

                                                       225/55R18
                                                       N235)

                                                       225/60R18
                                                       K120) N235)

                                                       235/55R18
                                                       K120)

                                                       245/50R18
                                                       K120)

                                                       255/50R18
                                                       K120)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000995-I0-104
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     10 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R8705


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 165      Mercedes GLB           215/60R18                           A01) bis A10)
                               (X247)                 K120) N225)                         BF1) K01) K02)

                                                        225/55R18
                                                        N235)

                                                        225/60R18
                                                        K120) N235)

                                                        235/55R18
                                                        K120)

                                                        245/50R18
                                                        K120)

                                                        255/50R18
§22 52327*08




                                                        K120)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               172                           e1*2007/46*0548*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               115 bis 180     Mercedes SLC           205/40R18                           A02) bis A10)
                                                                                          A94) BF1) EF0)
                                                        205/45R18
                                                        G1R)

                                                        215/40R18


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               171                             e1*2001/116*0262*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 170     Mercedes SLK             205/45R18                         A02) bis A10)
                               (Fahrzeuge ohne Flap                                       A94a) BF4) EF0)
                               an Hinterachse)          215/40R18


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               171                            e1*2001/116*0262*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 170     Mercedes SLK            205/45R18                          A02) bis A10)
                               (Fahrzeuge mit Flap an                                     A94a) BF4) E116) EF0)
                               HA)                     215/40R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000995-I0-104
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     11 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R8705


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               172                           e1*2007/46*0548*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               135 bis 180     Mercedes SLK           205/40R18                          A02) bis A10)
                                                                                         A94) BF1) EF0)
                                                       205/45R18
                                                       G1R)

                                                       215/40R18


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
§22 52327*08




               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000995-I0-104
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     12 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R8705



               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
§22 52327*08




                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3266
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3265
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3266
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 24 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3265
                      Anzugsmoment: 120 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000995-I0-104
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     13 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R8705


               BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3283
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF6)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3283
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               E66)   Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge bis MJ 2003 (u.a. erkennbar an Halbrund –
                      Instrumenten f. Tacho u. Drehzahl).

               E67)   Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge ab Modelljahr 2004 (u.a. erkennbar an Rund –
                      Instrumenten für Tacho und Drehzahl).
§22 52327*08




               E99)   Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
                      e1*2001/116*0470*02.

               E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
                     nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
                     • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

               E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204:
                     nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
                     • Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24

               E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
                     Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36

               E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
                     Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

               E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
                     die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

               E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
                     die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

               E116) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit „Flap“ (Verbreiterung) am hinteren Stoßfänger.

               E131) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung ausgerüstet sind.

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 54962/B 360x26 li / re mit belüfteter Scheibe
                        Ø360x26 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000995-I0-104
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     14 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R8705



               EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 360x26 mit belüfteter Scheibe Ø360x26 mm

               EB3)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes-Benz 342x32 mit belüfteter und gelochter
                        Scheibe Ø342x32 mm
                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. 300x22 ZF3B396D mit belüfteter Scheibe
                        Ø300x22 mm

               EB4)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Mercedes-Stern 318x30 mit belüfteter Scheibe
                        Ø318x30 mm
                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. 300x22 ZF3B396D mit belüfteter Scheibe
                        Ø300x22 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
§22 52327*08




                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1530 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               G5A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/35R19,
                    235/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G9R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
                    225/40R18, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               GHS) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/40R18,
                    255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000995-I0-104
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     15 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R8705


               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
§22 52327*08




                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                      Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                      kürzen.

               K81)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
                         seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
                      • die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
                      • Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von
                         der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.

               K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
                     der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

               K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                     • die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm
                        aufzuweiten,
                     • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an
                        das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.

               K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
                     der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000995-I0-104
               Anlage-Nr. :                1b
               Seite :                     16 / 16
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R8705



               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
§22 52327*08




                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 1b mit den Seiten 1-16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 65R8705 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 17.03.2025