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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000995-B0-104
Anlage-Nr. :                35
Seite :                     1 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R8705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  65R8705
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Ronal
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          65R8705.35
Radgröße:                                                7Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    76 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast: *)                                      800 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2254 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   FORD

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            ZP50502     130 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            ZP50502     140 Nm
BF3       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            ZP50502     135 Nm
BF4       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                            ZP50521     200 Nm
BF5       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                            ZP50520     140 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000995-B0-104
Anlage-Nr. :                35
Seite :                     2 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R8705


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2                           e13*2001/116*0109*..
DM2-CNG                       e13*2001/116*1018*..
DM2-LPG                       e13*2001/116*1000*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 107      Ford C-Max             215/40R18                           A01) bis A10)
                                                                           BF1) K03) K04) K57) N225)
                                                                           S01)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DXA                             e13*2007/46*1103*..
DXA-LPG                         e13*2007/46*1288*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134      Ford C-Max, Grand C-     215/40R18                         A01) bis A10)
                Max                      T89)                              BF1) K03) K04) N225) S01)
                (Ausführungen mit
                Serie nicht nur          215/45R18
                205/55R16)               GCM)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DA3                           e13*2001/116*0144*..
DA3-RS                        e13*2001/116*1010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
224 bis 257     Ford Focus RS          215/40R18 M+S                       A02) bis A10)
                                                                           BF1)
                                         215/45R18 M+S
                                         A01) K72)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB                            e13*2007/46*1138*..
DYB-LPG                        e13*2007/46*1289*..
DYB-N                          e13*2007/46*1363*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134      Ford Focus              215/40R18                          A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)      T89)                               BF1) S01)

                                         215/45R18
                                         A01) K13) K22) K25)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000995-B0-104
Anlage-Nr. :                35
Seite :                     3 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R8705


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DYB                           e13*2007/46*1138*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
136 bis 184     Ford Focus ST          215/40R18                           A01) bis A10)
                                       N225)                               BF1) K03)

                                         215/40R18 M+S

                                         215/45R18
                                         K13) K22) K25) N225)

                                         215/45R18 M+S
                                         K13) K22) K25)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DEH                           e13*2007/46*1911*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134      Ford Focus             215/45R18                           A01) bis A10)
                (Limousine,                                                BF1) E73) K04)
                Ausführungen mit
                Verbundlenkerachse)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DEH                            e13*2007/46*1911*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134      Ford Focus              215/45R18                          A01) bis A10)
                (Limousine, Kombi,                                         BF1) E73) K03) K04)
                Ausführungen mit
                Mehrlenkerachse)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DEH                             e13*2007/46*1911*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 134      Ford Focus Active        215/45R18                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)                                         BF1)
                                         225/45R18


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DEH                            e13*2007/46*1911*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 206     Ford Focus ST           215/40R18                          A01) bis A10)
                (Limousine, Kombi)                                         BF1) K03)
                                        215/45R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000995-B0-104
Anlage-Nr. :                35
Seite :                     4 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R8705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2                             e13*2001/116*0109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 147     Ford Kuga                215/50R18                          A02) bis A10)
                (1. Generation)          N225)                              BF1) E61) S01)

                                         215/55R18
                                         N225)

                                         225/50R18
                                         A01) K03) N235)

                                         235/50R18
                                         A01) K03)

                                         245/50R18
                                         A01) G2E) K01) K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DM2                             e13*2001/116*0109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 134      Ford Kuga                215/55R18                          A02) bis A10)
                (2. Generation)          N225)                              BF1) E62) EF0)

                                         225/50R18
                                         N235)

                                         235/50R18
                                         A01) K01) K04) K77)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7                              e13*2001/116*0249*..
BA7-LPG                          e13*2001/116*1015*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176      Ford Mondeo               215/45R18                         A02) bis A10)
                (bis Modelljahr 2014)                                       BF2) E52) E64) GA6) S01)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
BA7                             e13*2001/116*0249*..
BA7-HEV                         e13*2007/46*1485*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 177      Ford Mondeo              215/45R18                          A02) bis A10)
                (ab Modelljahr 2015)     N225)                              BF2) E65)

                                         215/50R18
                                         A01) GEU) K04) K13) K25) N225)

                                         225/45R18
                                         A01) K04) N235)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000995-B0-104
Anlage-Nr. :                35
Seite :                     5 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R8705


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
J2K                           e9*2007/46*3165*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 114      Ford Puma              205/50R18                            A01) bis A10)
                                       K04) N215)                           BF3) K01)

                                         215/45R18

                                         225/45R18
                                         K04)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
WA6                            e13*2001/116*0185*..
WA6-N                          e13*2007/46*1340*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 176      Ford S-Max 1.           215/50R18                           A02) bis A10)
                Generation; Ford        GAG) N225) T92)                     BF4) E69) S01)
                Galaxy 2. Generation
                                        225/45R18


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
PJ2                             e1*2001/116*0207*..
PJ2-LPG                         e13*2007/46*1451*..
PU2                             e1*2007/46*0272*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125      Ford Transit Connect/    225/45R18                          A02) bis A10)
                Tourneo Connect /-LPG                                       BF2) E63a)
                (ab Modell 2014 bis
                Facelift 2018)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
PJ2                              e1*2001/116*0207*..
PU2                              e1*2007/46*0272*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88       Ford Transit Connect /    215/45R18                         A02) bis A10)
                Tourneo Connect                                             BF5) E74) T93)
                (ab Facelift 2018)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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Nr. :                       RA-000995-B0-104
Anlage-Nr. :                35
Seite :                     6 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R8705


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50502
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50502
       Anzugsmoment: 140 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000995-B0-104
Anlage-Nr. :                35
Seite :                     7 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R8705


BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50502
       Anzugsmoment: 135 Nm

BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
       Zubehörkit: ZP50521
       Anzugsmoment: 200 Nm

BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
       Zubehörkit: ZP50520
       Anzugsmoment: 140 Nm

E52)   Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge von 26
       mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008.
       Überprüfung: Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen.

E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 1. Generation:
       • an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `DR`

E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 2. Generation:
       • an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `MA`

E63a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen 2. Generation (ab Modelljahr 2014) bis Facelift 2018:
      • Typ PU2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*04 bis e1*2007/46*0272*13
      • Typ PJ2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*16 bis e1*2001/116*0207*25
      • Typ JA2-LPG ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1451*00

E64)   Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
       e13*2001/116*0249*25.

E65)   Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
       e13*2001/116*0249*26.

E69)   Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
       e13*2001/116*0185*23.

E73)   Nicht Fahrzeug-Ausführung Focus Active.

E74)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen 2. Generation ab Facelift 2018:
       • Typ PU2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0272*14
       • Typ PJ2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0207*26

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000995-B0-104
Anlage-Nr. :                35
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R8705


G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G2E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/70R16 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

GA6) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17,
     215/60R16, 235/40R18, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GAG) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
     235/45R18, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GCM) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R17,
     235/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GEU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
     235/40R19, 235/45R18, 235/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000995-B0-104
Anlage-Nr. :                35
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R8705


K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
       bzw. auszuschneiden.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K57)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Filz-Innenradhäuser im Bereich von ca. 100 mm vor Radmitte bis Übergang zum
          hinteren Stoßfänger auf einer Höhe von ca. 40 mm zu kürzen. Die Schnittkante ist mit
          dem Radhaus zu verkleben,
       • der Stehbolzen hinter der Radmitte (für die Befestigungsklammer des Filzinnenkotflügels) ist
          um ca. 8 mm zu kürzen,
       • der Kunststoffhalter im Übergang Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist um ca. 10 mm zu
          kürzen,

K72)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum
       Schweller eng an das Blechradhaus anzulegen.

K77)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die KS-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 40 Grad hinter der Radmitte auf einer
          Länge von 100 mm in Richtung Schweller, um 10 mm zu kürzen,
       • der in diesem Bereich befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen und die dahinter
          befindliche Blechlasche der Radhauskante ist komplett umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist im oben genannten Bereich um 20 mm nach innen oben,
          warm einzuformen oder auszuschneiden.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
       sind zu entfernen.

T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000995-B0-104
Anlage-Nr. :                35
Seite :                     10 / 10
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  65R8705


T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 35 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 65R8705 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 13.03.2020