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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000995-I0-104
               Anlage-Nr. :                34a
               Seite :                     1/4
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R8705


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                           65R8705
               Art des Sonderrades:                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                       Ronal
               Montageposition:                                         Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                  65R8705.35
               Radausführungskennz.:                                           65R8705.35
               Radgröße:                                                         7Jx18H2
               Rad-Einpresstiefe:                                                 35 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                             108 mm
               Lochzahl:                                                             5
§22 52327*08




               Mittenlochdurchmesser:                                           76,00 mm
               Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                                  4 Ø76 Ø60.1
               geprüfte Radlast: *)                                               800 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2254 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:       RENAULT

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                     Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                             moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                                 ZP50573     120 Nm
                               Schaftlänge 28 mm

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               M                              e2*98/14*0272*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110             Renault Megane          215/40R18                                A01) bis A10)
                               (Limousine, Cabrio)                                              BF1) EB1) EB2) K52)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000995-I0-104
               Anlage-Nr. :                34a
               Seite :                     2/4
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R8705


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               FW                             N196
               W                              e2*2001/116*0364*..
               W                              e2*2007/46*0006*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               50 bis 85       Renault Kangoo          215/40R18                         A01) bis A10)
                                                                                         BF1) K04) T89)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               M                             e2*98/14*0272*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110             Renault Megane Break 215/40R18                            A01) bis A10)
                               (Kombi)                                                   BF1) EB1) K52) K66)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               JM                            e2*2001/116*0274*..
§22 52327*08




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               96 bis 110      Renault Megane         215/45R18                          A02) bis A10)
                               Scenic, Megane Grand                                      BF1)
                               Scenic                 225/45R18
                                                      A01) K63)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000995-I0-104
               Anlage-Nr. :                34a
               Seite :                     3/4
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R8705


               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
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                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZP50573
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               EB1)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: Festsattel Kennz. Brembo Renault mit belüfteter Scheibe Ø312x28 mm
                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. ATE 368 mit belüfteter Scheibe Ø300x11 mm

               EB2)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: Faustsattel mit Scheibe Ø300 mm
                      • Achse 2: Faustsattel mit Scheibe Ø273,6 mm

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K52)   An Achse 2 ist der vordere in Höhe der seitlichen Stoßleiste befindliche
                      Kunststoffinnenkotflügel oberhalb des äußeren Befestigungsniets schräg abzuschneiden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000995-I0-104
               Anlage-Nr. :                34a
               Seite :                     4/4
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R8705


               K63)   An Achse 2 sind die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den
                      Filzinnenkotflügel auf eine Resthöhe von ca. 10 mm zu kürzen. Es sind flachere
                      Befestigungsmuttern zu verwenden, die nicht weiter ins Radhaus ragen als die gekürzten
                      Stehbolzen.

               K66)   An Achse 2 sind die beiden am äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für
                      den Kunststoffinnenkotflügel bündig bis zu den Befestigungsmuttern zu kürzen. Die ins
                      Radhaus ragenden Kanten der Befestigungsmutter sind an den Kunststoffinnenkotflügel
                      anzulegen.

               T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 34a mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 65R8705 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 13.03.2020
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